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							                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 01.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 1 von 9

                             Fahrzeughersteller                     : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA,
                                                                      TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 7 J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 39
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                              och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung        (mm)                    last      umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                 (kg)      (mm)     datum
                             P2 54,1             P2                      Ø54,1-M-Ø72                54,1   Kunststoff     610     2150    03/19
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : FUJI HEAVY IND.(J)
§ 22 52296, Erweiterung 03




                             Befestigungsteile                      : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                : M13


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 103 Nm
                              Verkaufsbezeichnung:     SUBARU TREZIA
                              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                              D1(a)        e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 205/40R18 82         11A; 245; 26P; 27I      Schrägheck; 4-türig;
                                                                       215/35R18 84         11A; 245; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            215/40R18 85    11A; 245; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                    729; 73C; 74A; 74P

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                                                      EUROPE NV/SA
                             Befestigungsteile                      : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                : M13


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 103 Nm für Typ : T25; XP12(a)
                                                                      135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XP11(a) erhöhtes
                                                                      Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW5(EU,M)
                                                                      erhöhtes Anzugsmoment; XW5(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment;
                                                                      XW5P(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 01.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 2 von 9
                             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS CT200H
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             A10(a)       e11*2007/46*0150*.., 73  215/40R18 89             11A; 26P                 erhöhtes
                                                                                                                     Anzugsmoment
                                            e6*2007/46*0334*..                                                       135 Nm; Schrägheck;
                                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                     740

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             T25          e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/45R18 89                                 ab
                                                                                                                     e11*2001/116*0196*05;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     73C; 74A; 74P
                             T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/40R18 85W 5EG                          nur bis
                                                                          215/40R18 89                               e11*2001/116*0196*04;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52296, Erweiterung 03




                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             XW5(EU,      e11*2007/46*2971*.., 72  205/45R18 86                                      erhöhtes
                                                                                                                     Anzugsmoment
                             M)             e6*2007/46*0339*..            215/40R18 85                               135 Nm;
                             XW5(EU,        e13*2007/46*1931*..                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             M)-TMG                                                                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     73C; 74A; 74P; 740
                             XW5(EU,        e11*2007/46*2971*.., 72       205/45R18 86                               erhöhtes
                                                                                                                     Anzugsmoment
                             M)             e6*2007/46*0339*..            215/40R18 89                               135 Nm;
                             XW5(EU,        e13*2007/46*1931*..                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             M)-TMG                                                                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     73C; 74A; 74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PHV
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             XW5P(EU,     e11*2007/46*3704*.. 72   205/45R18 86                                      erhöhtes
                                                                                                                     Anzugsmoment
                             M)                                           215/40R18 85                               135 Nm;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     73C; 74A; 74P; 740
                             XW5P(EU,       e11*2007/46*3704*..   72      205/45R18 86                               erhöhtes
                                                                                                                     Anzugsmoment
                             M)                                           215/40R18 89                               135 Nm;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     73C; 74A; 74P; 740
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 01.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 3 von 9
                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PLUS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             XW5P(EU,     e6*2007/46*0340*.. 72    205/45R18 86                                      erhöhtes
                                                                                                                     Anzugsmoment
                             M)                                           215/40R18 85                               135 Nm;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     73C; 74A; 74P; 740
                             XW5P(EU,       e6*2007/46*0340*..   72       205/45R18 86                               erhöhtes
                                                                                                                     Anzugsmoment
                             M)                                           215/40R18 89                               135 Nm;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     73C; 74A; 74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    205/40R18 86  11A; 21P; 22I; 51J                erhöhtes
                                                                                                                     Anzugsmoment
                                                                          215/40R18 85      11A; 21P; 22I; 5EG       135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52296, Erweiterung 03




                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     73C; 74A; 74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO-S
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             XP12(a)      e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 205/40R18 82          11A; 245; 26P; 27I      Schrägheck; 4-türig;
                                                                      215/35R18 84          11A; 245; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          215/40R18 85      11A; 245; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                    729; 73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     URBAN CRUISER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             XP11(a)      e11*2001/116*0263*.. 66 - 74 205/40R18 82                                  erhöhtes
                                                                                                                     Anzugsmoment
                                                                          215/40R18 85                               135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                     729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                     740
                             XP11(a)        e11*2001/116*0263*.. 66       205/40R18 82                               erhöhtes
                                                                                                                     Anzugsmoment
                                                                          215/40R18 85                               135 Nm; Allradantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                     721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                     740

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 01.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 4 von 9
                                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                    Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
§ 22 52296, Erweiterung 03




                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 01.04.2020
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                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
§ 22 52296, Erweiterung 03




                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 01.04.2020
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     FUJI HEAVY
                                    Fahrzeugtyp:    D1(a)
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0021*..
                                    Handelsbez.:    SUBARU TREZIA

                                    Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                 von [mm]            bis [mm]
                                          26B                     x = 230            y = 380                   VA
                                          26P                     x = 180            y = 330                   VA
                                          27B                     x = 250            y = 220                   HA
                                          27I                     x = 200            y = 170                   HA
§ 22 52296, Erweiterung 03




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                                          26N                   x = 230       y = 380            8                VA
                                          26J                   x = 230       y = 380           20                VA
                                          27H                   x = 250       y = 220            8                HA
                                          27F                   x = 250       y = 220           21                HA
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 01.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 7 von 9

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    A10(a)
                                    Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0334*..
                                    Handelsbez.:    LEXUS CT200H

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                 von [mm]            bis [mm]
                                          26P                     x = 300            y = 400                   VA
                                          26B                     x = 350            y = 450                   VA
                                          27I                     x = 380            y = 290                   HA
                                          27B                     x = 430            y = 340                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
§ 22 52296, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                                          26N                   x = 350       y = 450            8                VA
                                          26J                   x = 350       y = 450           21                VA
                                          27H                   x = 430       y = 340            8                HA
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 01.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 8 von 9

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    A10(a)
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0150*..
                                    Handelsbez.:    LEXUS CT200H

                                    Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                 von [mm]            bis [mm]
                                          26P                     x = 300            y = 400                   VA
                                          26B                     x = 350            y = 450                   VA
                                          27I                     x = 380            y = 290                   HA
                                          27B                     x = 430            y = 340                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
§ 22 52296, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                                          26N                   x = 350       y = 450            8                VA
                                          26J                   x = 350       y = 450           21                VA
                                          27H                   x = 430       y = 340            8                HA
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 01.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 9 von 9

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    XP12(a)
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0020*..
                                    Handelsbez.:    TOYOTA VERSO-S

                                    Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                 von [mm]            bis [mm]
                                          26B                     x = 230            y = 380                   VA
                                          26P                     x = 180            y = 330                   VA
                                          27B                     x = 250            y = 220                   HA
                                          27I                     x = 200            y = 170                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
§ 22 52296, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                                          26N                   x = 230       y = 380            8                VA
                                          26J                   x = 230       y = 380           20                VA
                                          27H                   x = 250       y = 220            8                HA
                                          27F                   x = 250       y = 220           21                HA
						
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