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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 19e
Seite :                      1/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                        42R665
Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  RONAL
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              42R6654.23
Radgröße:                                                    6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                             45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                         4
Mittenlochdurchmesser:                                         68 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: *)                                           615 kg
 Reifenabrollumfang:                                        1995 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                          moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                 ZP40345     110 Nm

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J                         e11*2001/116*0180*.., e11*98/14*0180*..
E12T                         e11*2001/116*0181*.., e11*98/14*0181*..
E12U                         e11*2001/116*0179*.., e11*98/14*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 141    Toyota Corolla         185/55R16                                A02) bis A10)
              (Schrägheck,           N195)                                    BF1)
              Stufenheck, Kombi)
                                     195/50R16

                                     195/55R16

                                     205/50R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 19e
Seite :                      2/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
E12U TMG                     e1*2001/116*0320*..
E12U TMG2                    e1*2001/116*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 bis 165   Toyota Corolla         195/55R16                          A02) bis A10)
              Kompressor                                                BF1) EF0)
                                     205/50R16


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J1                        e11*98/14*0178*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99     Toyota Corolla Verso   195/50R16                          A02) bis A10)
                                                                        BF1)
                                     195/55R16

                                     205/50R16


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ1(A)                      e6*2001/116*0119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 72     Toyota IQ             185/50R16                           A02) bis A10)
                                                                        BF1)
                                     185/55R16

                                     195/50R16
                                     A01) K04)

                                     205/45R16


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A)                       e11*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
98            Toyota Yaris TS        185/50R16                          A02) bis A10)
                                                                        BF1)
                                     195/50R16
                                     A01) K04)

                                     205/45R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 19e
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A)                      e11*2001/116*0248*..
XP9F(A)                     e11*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74     Toyota Yaris,         185/50R16                           A02) bis A10)
              Daihatsu Charade                                          BF1)
                                    195/45R16

                                      195/50R16
                                      A01) K04)

                                      205/45R16


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A)                      e11*2007/46*0152*..
XP13M(A)                      e6*2007/46*0344*..
XP13M(A)-TMG                  e13*2007/46*1722*..
XP13N(A)                      e6*2007/46*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82     Toyota Yaris            185/50R16                         A02) bis A10)
              (3-türige               GFY)                              BF1) E76)
              Ausführungen,
              Serienräder kleiner     195/45R16
              16Zoll)                 GFZ)

                                      205/45R16


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A)                    e11*2007/46*0152*..
XP13M(A)-TMG                e13*2007/46*1722*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82     Toyota Yaris          195/50R16                           A02) bis A10)
              (3-türige                                                 BF1) E76)
              Ausführungen, 16Zoll- 205/45R16
              Serienräder )
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Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 19e
Seite :                      4/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A)                      e11*2007/46*0152*..
XP13M(A)                      e6*2007/46*0344*..
XP13M(A)-TMG                  e13*2007/46*1722*..
XP13N(A)                      e11*2007/46*0153*..
XP13N(A)                      e6*2007/46*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82     Toyota Yaris            185/50R16                             A02) bis A10)
              (5-türige               GFY)                                  BF1) E76)
              Ausführungen,
              Serienräder kleiner     195/45R16
              16Zoll)                 GFZ)

                                      205/45R16


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A)                      e11*2007/46*0152*..
XP13M(A)-TMG                  e13*2007/46*1722*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82     Toyota Yaris, Yaris     195/50R16                             A02) bis A10)
              Hybrid                                                        BF1) E76)
              (5-türige               205/45R16
              Ausführungen, 16Zoll-
              Serienräder )



Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40345
       Anzugsmoment: 110 Nm

E76)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführung "GR Sport".

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GFY)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15, 175/70R14,
       185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GFZ)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14, 175/70R14,
       185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 19e
Seite :                      6/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665



N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 19e mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 20.03.2020
						
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