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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. :               41
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      CA 65535
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                 114,3
Radgröße:                                                    6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                             45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       72,50 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                              620 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2050 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
E15J(a), E15UT(a),         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                                 110 Nm
E15UT(a)MS1, HE15U(a), M2, M12x1,5
V2


Typ:                         V2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 140   Toyota Camry             205/65R15                              A02) bis A10)

                                         215/60R15
                                         A01)K40)
e6*93/81*0029*05E   1130/1130                                                 5/114,3/60




RA-000344-M0-015-41~TO-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. :               41
Seite :                    2/4                                                            M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ:                          M2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110    Toyota Avensis Verso      205/65R15                         A02) bis A10)

e6*2001/116*0083*05    1230/1230                                          5/114,3/60



Typ:                         E15J(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 74    Auris                   195/65R15                           A02) bis A10)
                                      A93)                                E04)

                                         205/60R15
                                         A93)
e11*2001/116*0299*06   1020/1010(0)                                       5/114.3/60



Typ:                         E15UT(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0305*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 74    Auris                   195/65R15                           A02) bis A10)
                                      A93)                                E04)

                                         205/60R15
                                         A93)
e11*2001/116*0305*11   1020/1010(0)                                       5/114.3/60


Typ:                         HE15U(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Auris                   195/65R15                           A02) bis A10)
                                      A93)                                E04)

                                         205/60R15
                                         A93)
e11*2007/46*0018*02    1020/980(0)                                        5/114.3/60


Typ:                           E15UT(a)MS1
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2007/46*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66           Toyota Auris              195/65R15                         A02) bis A10)
              (Schrägheck 5-türig)      A93)                              E04)

                                         205/60R15
                                         A93)
e11*2007/46*0167*00    1020/1010(0)                                       5/114.3/60



Auflagen und Hinweise


RA-000344-M0-015-41~TO-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. :               41
Seite :                    3/4                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. :               41
Seite :                    4/4                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535



E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K40) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von unterhalb der seitlichen
     Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die im weiteren Verlauf ins Radhaus
     ragende Kunststoffschutzleiste ist um ca. 50 mm zu kürzen und die dahinter liegende
     Blechkante entsprechend der umgelegten Radhauskante ebenfalls umzulegen.

Die Anlage Nr. 41 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 26.01.2011




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