Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47491
Nr. : RA-000615-D0-104
Anlage-Nr. : 13b
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL2.5655
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: SL2.5655.08
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2085 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CR, E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 110 Nm
E15UTN(a), E15UT(a)MS1, M12x1,5
HE15U(a), M2, R, R3, V2
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Nr. : RA-000615-D0-104
Anlage-Nr. : 13b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Typ: CR
ABE / EG-Genehmigung: F510
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 Toyota Previa 215/65R15 A02) bis A10)
195/65R15 M+S
F510/NT05E 1245/1380 5/114,3/60
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 99 Toyota Previa 2WD 215/65R15 A02) bis A10)
97 Toyota Previa 4WD
195/65R15 M+S
e6*93/81*0030*01E 1245/1420 5/114,3/60
Typ: V2
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 140 Toyota Camry 205/65R15 A02) bis A10)
215/60R15
A01)K40)
e6*93/81*0029*05E 1130/1130 5/114,3/60
Typ: R3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 115 Toyota Previa 205/65R15 A02) bis A10)
E04)
215/60R15
215/65R15
e6*2001/116*0069*07E 1250/1340 5/114,3/60
Typ: M2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Toyota Avensis Verso 205/65R15 A02) bis A10)
e6*2001/116*0083*05 1230/1230 5/114,3/60
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Nr. : RA-000615-D0-104
Anlage-Nr. : 13b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a) e11*2001/116*0299*..
E15UT(a) e11*2001/116*0305*..
E15UT(a)MS1 e11*2007/46*0167*..
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..
HE15U(a) e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 74 Toyota Auris 195/60R15 A02) bis A10)
(1. Generation) A93) E58)EF0)
195/65R15
205/60R15
A93)
215/55R15
A93)
215/60R15
225/55R15
235/55R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a) e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73 Toyota Auris 195/60R15 A02) bis A10)
(2. Generation, A93) E59)E60)EF0)
Ausführungen mit
Verbundlenker-Hinterachse) 195/65R15
A93)
205/60R15
A93)
215/55R15
A93)
215/60R15
225/55R15
235/55R15
A01)K28)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47491
Nr. : RA-000615-D0-104
Anlage-Nr. : 13b
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a) e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..
HE15U(a) e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97 Toyota Auris 195/60R15 A02) bis A10)
(2. Generation, A93) E59)E61)EF0)
Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse) 195/65R15
A93)
205/60R15
A93)
215/55R15
A93)
215/60R15
225/55R15
235/55R15
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000615-D0-104-13b~TO-5-114_3-60-ET45_SL2.5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47491
Nr. : RA-000615-D0-104
Anlage-Nr. : 13b
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.
E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.
E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47491
Nr. : RA-000615-D0-104
Anlage-Nr. : 13b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5655
K40) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von unterhalb der seitlichen
Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die im weiteren Verlauf ins Radhaus
ragende Kunststoffschutzleiste ist um ca. 50 mm zu kürzen und die dahinter liegende
Blechkante entsprechend der umgelegten Radhauskante ebenfalls umzulegen.
Die Anlage Nr. 13b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 27.06.2013
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