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							                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                                Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                      Seite: 1 von 7

                             Fahrzeughersteller                      : TOYOTA
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 50
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung             Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                       Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
                             WF7070/FP5Y         FP5Y                      ohne                       60,1                    670     2254    07/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§ 22 49846, Erweiterung 07




                             Zubehör                                 : N250521-C
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                                                       erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                                                       E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment; HE15U(a) erhöhtes
                                                                       Anzugsmoment
                                                                       135 Nm für Typ : XE1 erhöhtes Anzugsmoment
                                                                       140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                                                       AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     AURIS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97      215/45R17 87      5ET                        erhöhtes
                                                                                                                         Anzugsmoment
                             E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                225/45R17         51G                        115 Nm; bis
                             E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                              e11*2001/116*0305*13;
                             1
                             E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..                                                               2-türig; 4-türig;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                         73C; 74A; 740
                             E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 66 - 73    215/45R17         51G                        erhöhtes
                                                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                                                         115 Nm; AURIS
                                                                                                                         TOURING
                                                                                                                         SPORTS; ab
                                                                                                                         e11*2001/116*0305*14;
                                                                                                                         Kombi; Schrägheck;
                                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                                         Verbundlenkerhinterach
                                                                                                                         se;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                         73C; 74A; 740
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     AURIS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             E15UT(a)     e11*2001/116*0305*.. 66 - 97      215/45R17 87                              erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                             HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..   91 - 97   225/45R17        51G                      115 Nm; ab
                                                                                                                      e11*2007/46*0018*05;
                                                                                                                      ab
                                                                                                                      e11*2001/116*0305*14;
                                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                                      51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                      74A; 740
                             E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 82 - 97    225/45R17        51G                      erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                                      115 Nm; AURIS
                                                                                                                      TOURING
                                                                                                                      SPORTS; ab
                                                                                                                      e11*2001/116*0305*14;
                                                                                                                      Kombi; Schrägheck;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 740
                             E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 108 - 130 225/45R17         51G                      erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                             E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                           115 Nm; bis
                             1
                                                                                                                      e11*2001/116*0305*13;
                                                                                                                      2-türig; 4-türig;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 740
                             HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..   73        225/45R17 91W 51G                         erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                                      115 Nm;
                                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                      51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                      74A; 740
                             HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..   73        215/45R17        12K; 51G                 erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                                      115 Nm; bis
                                                                                                                      e11*2007/46*0018*04;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                      74A; 740
                             HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..   73        225/45R17        51G                      erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                                      115 Nm; AURIS
                                                                                                                      TOURING
                                                                                                                      SPORTS; ab
                                                                                                                      e11*2007/46*0018*05;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 740
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 7

                             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 215/45R17          51G                      erhöhtes
                                            e11*98/14*0110*..                                                         Anzugsmoment
                                                                                                                      135 Nm; Limousine;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                      51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                      74A; 740
                             XE1            e11*2001/116*0110*.., 157      215/45R17         51G; 57E                 erhöhtes
                                            e11*98/14*0110*..                                                         Anzugsmoment
                                                                                                                      135 Nm; Kombi;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                      51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                      74A; 740; 76A

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.. 72 - 85      205/65R17 96      12R                      erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
§ 22 49846, Erweiterung 07




                             M)                                            215/55R17 94      12N                      140 Nm; Allradantrieb;
                             AX1T(EU,       e13*2007/46*1765*..            215/60R17 96      12N                      Frontantrieb;
                             M)-TMG                                        225/55R17 97      124                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/50R17 96      11A; 12A; 26P            51A; 71K; 723; 73C;
                                                                           235/55R17 99      11A; 12A; 26P            74A; 740; 76S

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 7
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                             12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 7
                                   5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                   nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                                  mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
§ 22 49846, Erweiterung 07
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 7


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)-TMG
                                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1765*..
                                    Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                   HA
§ 22 49846, Erweiterung 07




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 250             8                 HA
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 7

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3641*..
                                    Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 250             8                 HA
                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                             National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                                   issued by:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


                             Genehmigungsnummer: 49846                        Erweiterung: 07
                             Approval number:                                 Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   MAK S.p.A.
                                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   entfällt
                                   not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   WF7070
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 49846                         Erweiterung: 07
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   on the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                                   DE-80686 München

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   23.08.2018

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   366-0179-14-MURD/N7
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Genehmigungsnummer: 49846                        Erweiterung: 07
                             Approval number:                                 Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   1 - 20

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   siehe Prüfbericht
                                   see test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval extended
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                             Genehmigungsnummer: 49846                       Erweiterung: 07
                             Approval number:                                Extension:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Erweiterung des Verwendungsbereiches
                                   Extension of application range

                             14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:       29.08.2018
                                   Date:

                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:
§ 22 49846, Erweiterung 07




                             17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                                   Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                                   erhältlich ist.
                                   Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                                   competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                DE-24932 Flensburg




                                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                                       Index to the information package


                             Nummer der Genehmigung: 49846                     Erweiterung Nr.: 07
                             Approval No.                                      Extension No.:


                             Ausgabedatum:        25.07.2014                 letztes Änderungsdatum: 29.08.2018
                             Date of issue:                                  last date of amendment:


                             1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

                             2.    Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                                   Test report(s) No.:                                               Date
                                   366-0179-14-MURD                                                  10.07.2014
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                   366-0179-14-MURD/N1                                               29.09.2014
                                   366-0179-14-MURD/N2                                               02.12.2014
                                   366-0179-14-MURD/N3                                               16.11.2015
                                   366-0179-14-MURD/N4                                               14.12.2015
                                   366-0179-14-MURD/N5                                               20.04.2016
                                   366-0179-14-MURD/N6                                               04.10.2017
                                   366-0179-14-MURD/N7                                               23.08.2018

                             3.    Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                                   Information document No.:                                         Date
                                   WF7070                                                            24.04.2014
                                   WF7070                                                            11.07.2018

                             4.    Beschreibung der Änderungen:
                                   Description of the changes:
                                   siehe Punkt 13. der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                   see point 13. of the National Type Approval
                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                             Nummer der Genehmigung: 49846, Erweiterung 07

                             - Anlage -

                             Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                             Nebenbestimmungen

                             Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                             Vorschrift zu kennzeichnen.

                             Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                                    KBA 49846

                             Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                             unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                             ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
§ 22 49846, Erweiterung 07




                             Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                             der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
                             bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                             Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                             können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                             Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                             genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                             ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                             geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                             die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                             Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                             herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                             Umweltschutzes nicht entspricht.

                             Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                             Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                             sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                             Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                             seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                             Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                             Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                             Rechtsbehelfsbelehrung

                             Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                 DE-24932 Flensburg



                                                                            2
                             Approval No.: 49846, Erweiterung 07

                             - Attachment -

                             Collateral clauses and instruction on right to appeal

                             Collateral clauses

                             All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                             applied regulation.

                             The approval identification is as follows: - see German version -

                             The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                             documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                             the Kraftfahrt-Bundesamt.
                             Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                             one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                             the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
§ 22 49846, Erweiterung 07




                             Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
                             prosecuted.

                             The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                             with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                             issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                             violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                             assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                             comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                             The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                             from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                             the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                             taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                             unhindered access to the production and storage facilities.

                             The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                             mark rights of third parties are not affected with this approval.

                             Instruction on right to appeal

                             This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                             writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg.
						
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