Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: MO 8075
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 114G
Radgröße: 8Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,6 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø60.1
geprüfte Radlast: *) 630 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: TOYOTA
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 4626 120 Nm
BF2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 4626 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(A) e6*2007/46*0035*..
HS19(A) e6*2001/116*0106*..
L10(A) e6*2007/46*0034*..
S19(A) e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 215 Lexus GS200T, 225/50R17 A02) bis A10)
GS250, GS300, GS300H, A94) ER3) BF1) E65) E66) EB1) EF0)
GS450H
235/45R17
A94) ER4)
235/50R17
A01) A94a) ER2) G01)
245/45R17
A94) ER4)
255/45R17
A94) ER3)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A02) bis A10)
BF1) E65) E66) EB1) EF0) ER4)
A94)
V00)
225/50R17 255/45R17 A02) bis A10)
BF1) E65) E66) EB1) EF0) ER3)
A94)
V00)
235/50R17 255/45R17 A02) bis A10)
BF1) E65) E66) EB1) EF0) ER3)
A94)
V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
HS19(A) e6*2001/116*0106*..
S19(A) e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 218 Lexus GS300, GS450H 225/50R17 A02) bis A10)
ER3) BF2) E64) EF0)
235/45R17
ER4)
245/45R17
ER4)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A02) bis A10)
BF2) E64) EF0) ER4) V00)
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Nr. : RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A) e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153 Lexus IS200D, IS220D, 205/50R17 A02) bis A10)
IS250, IS250C M00) N215) BF2) E68) EF0)
(Stufenheck, Cabrio)
215/45R17
G7E) N225)
225/45R17
N235)
245/40R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/45R17 A02) bis A10)
BF2) E68) EF0) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A) e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180 Lexus IS200T, IS250, 205/50R17 A02) bis A10)
IS300H M00) N215) BF2) E69) EF0)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen ab EG- 215/45R17
Nummer: N225)
e11*2001/116*0206*10)
225/45R17
235/40R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R17 235/40R17 A02) bis A10)
BF2) E69) EF0) N215) V00)
205/45R17 M+S 235/40R17 M+S A02) bis A10)
BF2) E69) EF0) V00)
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
M00) BF2) E69) EF0) N215) V00)
205/50R17 M+S 225/45R17 M+S A02) bis A10)
M00) BF2) E69) EF0) V00)
215/45R17 235/40R17 A02) bis A10)
BF2) E69) EF0) N225) V00)
215/45R17 M+S 235/40R17 M+S A02) bis A10)
BF2) E69) EF0) V00)
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Nr. : RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XC1 (EU, M) e11*2007/46*2883*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180 Lexus RC200T, 225/50R17 A02) bis A10)
RC300, RC300H A94) BF1) EB2) EF0)
235/45R17
235/50R17
A01) G01)
245/45R17
255/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(A) e11*2001/116*0299*..
E15UT(A) e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)MS1 e11*2007/46*0167*..
E15UTN(A) e11*2007/46*0019*..
HE15U(A) e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 Toyota Auris 205/45R17 A02) bis A10)
(1. Generation) M00) N215) BF2) E58)
205/50R17
G7F) M00) N215)
215/45R17
225/40R17
225/45R17
G7F)
235/40R17
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Nr. : RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A) e11*2001/116*0305*..
E15UTN(A) e11*2007/46*0019*..
HE15U(A) e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97 Toyota Auris 205/45R17 A02) bis A10)
(2. Generation, A93a) M00) N215) BF2) E59) E61)
Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse) 205/50R17
M00) N215)
215/45R17
N225)
225/40R17
225/45R17
235/40R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A) e11*2001/116*0305*..
E15UTN(A) e11*2007/46*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73 Toyota Auris 205/45R17 A02) bis A10)
(2. Generation, A93a) M00) N215) BF2) E59) E60)
Ausführungen mit
Verbundlenker- 205/50R17
Hinterachse) M00) N215)
215/45R17
225/40R17
225/45R17
235/40R17
A01) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T25 e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130 Toyota Avensis 205/50R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge vor Facelift A01) K65) M00) BF2)
2006, ohne
Serienbereifung 215/45R17
215/50R17)
225/45R17
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Nr. : RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 6 / 13
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T25 e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130 Toyota Avensis 205/50R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ab Facelift M00) BF2)
2006, mit Serienbereifung
215/50R17) 215/45R17
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T27 e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130 Toyota Avensis 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93) G5V) M00) N215) BF2) EF0)
205/55R17
M00) N215)
215/50R17
M00)
215/55R17
G0Z) M00)
225/45R17
G5V)
225/50R17
235/45R17
245/45R17
255/45R17
GCS)
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Nr. : RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 7 / 13
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M) e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M) e6*2007/46*0264*..
AX1T(EU,M)-TMG e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 85 Toyota C-HR 215/55R17 A02) bis A10)
A93a) M00) BF1) EF0)
215/60R17
M00)
225/55R17
A01) K03) K91)
235/50R17
A01) K01) K04) K91)
235/55R17
A01) K01) K04) K91)
245/50R17
A01) K01) K04) K91)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1 e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100 Toyota Corolla Verso 205/50R17 A02) bis A10)
M00) BF2)
215/45R17
225/45R17
245/40R17
A01) K68)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1 e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 Toyota Corolla Verso 215/45R17 A02) bis A10)
BF2)
225/45R17
245/40R17
A01) K68)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 8 / 13
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(A) e11*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97 Toyota Corolla 205/45R17 A02) bis A10)
(Stufenheck) A93a) M00) N215) BF2) E67)
205/45R17 M+S
A93a) M00)
205/50R17
G6D) M00) N215)
205/50R17 M+S
G6D) M00)
215/45R17
225/45R17
G6D)
235/40R17
A01) K12)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A) e11*2001/116*0264*..
XW4(A) e11*2007/46*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Toyota Prius Plus 205/50R17 A02) bis A10)
M00) BF2)
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A) e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 225/60R17 A02) bis A10)
(ohne BF2) E62) EF0)
Serienverbreiterung, 225/65R17
nur bis EG-
Genehmigungs-Nr.: 235/60R17
e6*2001/116*0105*08)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A) e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 225/60R17 A02) bis A10)
(mit BF2) E62) EF0)
Serienverbreiterung, 225/65R17
nur bis EG-
Genehmigungs-Nr.: 235/60R17
e6*2001/116*0105*08)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 9 / 13
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A) e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M) e6*2007/46*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114 Toyota RAV4 225/65R17 A02) bis A10)
(nur Ausführungen ab BF1) E63) EF0) ER1) G6X)
EG-Genehmigungs-Nr.:
e6*2001/116*0105*09
bzw.
e6*2007/46*0166*00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. : 16b
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Teiletyp : MO 8075
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
montiert werden können.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: 4626
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: 4626
Anzugsmoment: 110 Nm
E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.
E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.
E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08
E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
bzw. e6*2007/46*0166*00
E64) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05
beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)
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Nr. : RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. : 16b
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Teiletyp : MO 8075
E65) Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06
E66) Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08
E67) Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09
E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*10
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. ABVICS mit belüfteter Scheibe Ø356x30 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. ADVICS mit belüfteter Scheibe Ø356x30 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1150 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1240 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1250 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1260 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 12 / 13
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 13 / 13
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
werden.
K68) An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
Maßnahmen erforderlich:
• die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante
umzulegen,
• im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
komplett vom Halter zu entfernen,
• der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
• die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3 mm zu
kürzen,
• die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.
K91) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
• die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 16b mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ MO 8075 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH
Geschäftsstelle Essen, 30.07.2018