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							                             Gutachten 366-0297-16-WIRD/N8
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51202
                             ANLAGE: 18                                                           Radtyp: RC27-708
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 31.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                             Fahrzeughersteller                          : TOYOTA



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung         Kennzeichnung               (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                   Zentrierring                                         (kg)      (mm)     datum
                             1143550601/T3       RC27-708/T3 LK5/114,3 ohne                             60,1                    730     2300    08/16
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 51202, Erweiterung 08




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Radbefestigung: Mutter D8


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.., 72 - 85        205/55R18 91                                 erhöhtes
                                                                                                                           Anzugsmoment
                             M)             e6*2007/46*0338*..                215/50R18 92                                 140 Nm; Allradantrieb;
                             AX1T(EU,       e13*2007/46*1765*..               215/55R18 95                                 Frontantrieb;
                             M)-TMG                                           225/50R18 95                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              235/50R18 97       11A; 26P                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           740

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0297-16-WIRD/N8
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51202
                             ANLAGE: 18                                                        Radtyp: RC27-708
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 31.10.2019
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                                   Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                   lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§ 22 51202, Erweiterung 08




                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0297-16-WIRD/N8
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51202
                             ANLAGE: 18                                                        Radtyp: RC27-708
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 31.10.2019
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                                   4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                   zu überprüfen.
                                   5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                   nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
§ 22 51202, Erweiterung 08




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0297-16-WIRD/N8
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51202
                             ANLAGE: 18                                                        Radtyp: RC27-708
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 31.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 6


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)-TMG
                                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1765*..
                                    Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                    VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                                          27B                      x = 300             y = 300                    HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                    HA
§ 22 51202, Erweiterung 08




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250             30                VA
                                          26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                                          27F                   x = 300       y = 250             30                HA
                                          27H                   x = 300       y = 250              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0297-16-WIRD/N8
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51202
                             ANLAGE: 18                                                        Radtyp: RC27-708
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 31.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 6

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)
                                    Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0338*..
                                    Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                    VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                                          27B                      x = 300             y = 300                    HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                    HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 51202, Erweiterung 08




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250             30                VA
                                          26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                                          27F                   x = 300       y = 250             30                HA
                                          27H                   x = 300       y = 250              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0297-16-WIRD/N8
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51202
                             ANLAGE: 18                                                        Radtyp: RC27-708
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 31.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 6

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3641*..
                                    Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                    VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                                          27B                      x = 300             y = 300                    HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                    HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 51202, Erweiterung 08




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250             30                VA
                                          26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                                          27F                   x = 300       y = 250             30                HA
                                          27H                   x = 300       y = 250              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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