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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48237 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000671-G0-104
Anlage-Nr. :                 17b
Seite :                      1 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     54R6705
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            54R6705.08
Radausführungskennz.:                                     54R6705.08
Radgröße:                                                   7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       82 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: *)                                         690 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2160 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               ZP50880     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               ZP50880     120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48237 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000671-G0-104
Anlage-Nr. :                 17b
Seite :                      2 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                      e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153   Lexus IS200D, IS220D, 205/55R16                                 A02) bis A10)
              IS250, IS250C                                                   BF1) E68) EF0)
              (Stufenheck, Cabrio)  215/55R16

                                     225/50R16

                                     235/50R16
                                     A01) K73)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                       e11*2001/116*0206*..
XE2(A)                       e6*2007/46*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 153   Lexus IS200T, IS250,   205/55R16                                A02) bis A10)
              IS300H                 A94)                                     BF1) E69) EF0)
              (Nur zulässig an
              Fahrzeugen ab EG-      215/50R16
              Nummer                 A94a)
              e11*2001/116*0206*10
              bzw. EG-Nummer:        215/55R16
              e6*2007/46*0346*00)    A94a) G1R)

                                     225/50R16
                                     A94a)

                                     235/50R16
                                     G1R)

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      205/55R16           225/50R16           A02) bis A10)
                                                          A94a)               BF1) E69) EF0) V00)
                                      215/55R16           235/50R16           A02) bis A10)
                                                                              BF1) E69) EF0) G1R) V00)
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(A)                       e11*2001/116*0299*..
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)MS1                   e11*2007/46*0167*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130    Toyota Auris            195/55R16                            A02) bis A10)
              (1. Generation)         A93) N205)                           BF1) E58) EF0)

                                      195/60R16
                                      G0E) N205)

                                      205/50R16
                                      A93)

                                      205/55R16
                                      A93a)

                                      215/50R16

                                      225/45R16
                                      G7E)

                                      225/50R16


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97     Toyota Auris            195/55R16                            A02) bis A10)
              (2. Generation,         A93) N205)                           BF1) E59) E61) EF0)
              Ausführungen mit
              Mehrlenker-Hinterachse) 195/60R16
                                      N205)

                                      205/50R16
                                      A93)

                                      205/55R16

                                      215/50R16
                                      A93a)

                                      225/50R16
                                      A01) K01) K04) K28)
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Anlage-Nr. :                 17b
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73     Toyota Auris            195/55R16                            A02) bis A10)
              (2. Generation,         A93) N205)                           BF1) E59) E60) EF0)
              Ausführungen mit
              Verbundlenker-          195/60R16
              Hinterachse)            N205)

                                      205/50R16
                                      A93)

                                      205/55R16

                                      215/50R16
                                      A01) A93a) K28)

                                      225/50R16
                                      A01) K01) K04) K28)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                           e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130   Toyota Avensis          205/55R16                            A02) bis A10)
              (Fahrzeuge vor                                               BF1) EF0)
              Facelift 2006, ohne     225/50R16
              Serienbereifung
              215/50R17)



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                          e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130   Toyota Avensis         205/55R16                             A02) bis A10)
              (Fahrzeuge ab Facelift                                       BF1) EF0)
              2006, mit              225/50R16
              Serienbereifung
              215/50R17)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48237 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000671-G0-104
Anlage-Nr. :                 17b
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                          e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 112    Toyota Avensis         205/60R16                             A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)     A93)                                  BF1) EF0)

                                     205/65R16
                                     G0Z)

                                     215/55R16
                                     A93)

                                     215/60R16
                                     GCS)

                                     225/55R16

                                     235/50R16

                                     235/55R16
                                     GCS)

                                     245/50R16
                                     A01) K03)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0338*..
AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 85     Toyota C-HR           215/60R16                              A02) bis A10)
                                    A93)                                   BF2) EF0)

                                     215/65R16

                                     225/60R16
                                     A01) K03)

                                     225/65R16
                                     A01) G01) K03) K91)

                                     235/55R16
                                     A01) A93a) K01) K04)

                                     235/60R16
                                     A01) K01) K04) K91)

                                     245/55R16
                                     A01) K01) K04) K91)
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Nr. :                        RA-000671-G0-104
Anlage-Nr. :                 17b
Seite :                      6 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                           e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100    Toyota Corolla Verso   205/55R16                             A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                     215/50R16

                                     215/55R16
                                     G8T)

                                     225/50R16

                                     235/50R16
                                     A01) G8T) K68)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                           e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
130           Toyota Corolla Verso   205/55R16                             A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                     205/55R16 M+S

                                     205/60R16

                                     205/60R16 M+S

                                     215/50R16

                                     215/50R16 M+S

                                     215/55R16

                                     215/55R16 M+S

                                     225/50R16

                                     235/50R16
                                     A01) K68)
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Seite :                      7 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(A)                     e11*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97     Toyota Corolla         195/55R16                             A02) bis A10)
              (Stufenheck)           A93) N205)                            BF1) E67) EF0)

                                     195/55R16 M+S
                                     A93)

                                     195/60R16
                                     G05) N205)

                                     195/60R16 M+S
                                     G05)

                                     205/55R16

                                     215/50R16
                                     A01) A93a) K12)

                                     225/50R16
                                     A01) K12)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1HE(EU,M)                  e6*2007/46*0318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112    Toyota Corolla         195/55R16                             A02) bis A10)
              (Schrägheck, Kombi)    A93) N205)                            BF1) EF0)

                                     195/60R16
                                     A93) N205)

                                     205/55R16
                                     A93)

                                     215/50R16
                                     A93)

                                     215/55R16
                                     A93) G1R)

                                     225/50R16
                                     A93a)

                                     235/50R16
                                     G1R)
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Seite :                      8 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A)                       e11*2001/116*0264*..
XW3(A)                       e6*2007/46*0347*..
XW3(A)-TMG                   e13*2007/46*1956*..
XW4(A)                       e11*2007/46*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
73            Toyota Prius Plus      205/55R16                             A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                       205/60R16

                                       215/55R16

                                       225/50R16

                                       225/55R16
                                       A01) K25) K88)

                                       235/50R16
                                       A01) K25) K88)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                       e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130   Toyota RAV4              215/70R16                           A02) bis A10)
              (ohne                    A93)                                BF1) E62) EF0)
              Serienverbreiterung, nur
              bis EG-                  225/65R16
              Genehmigungs-Nr.:        A93)
              e6*2001/116*0105*08)
                                       225/70R16
                                       A93)

                                       235/65R16
                                       A93)

                                       245/60R16
                                       A01) A93) K01)

                                       255/60R16
                                       A01) K01)
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Seite :                      9 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                       e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130   Toyota RAV4               215/70R16                          A02) bis A10)
              (mit Serienverbreiterung, A93)                               BF1) E62) EF0)
              nur bis EG-
              Genehmigungs-Nr.:         225/65R16
              e6*2001/116*0105*08) A93)

                                       225/70R16
                                       A93)

                                       235/65R16
                                       A93)

                                       245/60R16
                                       A93)

                                       255/60R16


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                       e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)                  e6*2007/46*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114    Toyota RAV4            215/70R16                             A02) bis A10)
              (nur Ausführungen ab   A93)                                  BF2) E63) EF0)
              EG-Genehmigungs-
              Nr.:                   215/75R16
              e6*2001/116*0105*09 G6X)
              bzw.
              e6*2007/46*0166*00)    225/70R16
                                     A93) G6X)

                                       235/65R16

                                       245/60R16

                                       255/60R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48237 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000671-G0-104
Anlage-Nr. :                 17b
Seite :                      10 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                         e11*2001/116*0350*..
AR2N                        e11*2007/46*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 108    Toyota Verso          205/60R16                               A02) bis A10)
                                    A93)                                    BF1)

                                     205/65R16

                                     215/55R16
                                     A93)

                                     215/60R16

                                     225/55R16

                                     235/50R16

                                     235/55R16

                                     245/50R16


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
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A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50880
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50880
       Anzugsmoment: 120 Nm

E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

E59)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09 bzw.
       e6*2007/46*0166*00

E67)   Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.
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E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09

E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*10 bzw.
       e6*2007/46*0346*00

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G0E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/45R17
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G0Z)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G1R)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G6X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G7E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G8T)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48237 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000671-G0-104
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Teiletyp :                   54R6705


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K68)   An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante
          umzulegen,
       • im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt komplett
          vom Halter zu entfernen,
       • der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
       • die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3 mm zu
          kürzen,
       • die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.

K73)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich (siehe
       Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus ragende Kante des
       Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48237 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000671-G0-104
Anlage-Nr. :                 17b
Seite :                      14 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705



K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der Radmitte
          sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
          umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K91)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf eine
          Restbreite von 10 mm zu kürzen,
       • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung umzulegen
          (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 17b mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 54R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 11.08.2020
						
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