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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50943 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000891-B0-306
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     1/3
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                            GT808
Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                        RH
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                    LK 108G
Radgröße:                                                         8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             108 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                            72,6 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   Ø72.5/Ø65.1
geprüfte Radlast:                                                  650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                           2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                              moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 29 mm 4661        120 Nm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
V                              e2*2007/46*0537*..
V                              e2*2007/46*0538*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 130      Toyota Proace, Proace 235/45R18                             A02) bis A10)
                Verso                                                       BF1) E75) ER1) T98)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50943 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000891-B0-306
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     2/3
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
       ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
       unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund
       unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des
       Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50943 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 29 mm
       Zubehörkit: 4661
       Anzugsmoment: 120 Nm

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten" (mit oder ohne seitliche
       Fenster).

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1520 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 9b mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ GT808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.07.2018
						
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