Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-N0-015 Anlage-Nr. : 45 Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CA 65535 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 112 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 47 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: 620 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1K, 1KM, 1KP, 1T, 1t, 2K, 2KN, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm 16, 16H M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 7M Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Typ: 7M ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 128 VW Sharan 195/65R15 A02) bis A10) A93)E05) E04)ER1) 205/60R15 205/65R15 215/60R15 e1*98/14*0023*20 2WD 1240/1280(1355) 5/112/57,1 e1*2001/116*0023*21 4WD 1240/1330(1405) RA-000344-N0-015-45~VW-5-112-57-ET47.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-N0-015 Anlage-Nr. : 45 Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ: 1T ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0211*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Touran 195/65R15 A02) bis A10) E04) A93) 205/60R15 75 bis 110 Touran Cross 195/65R15 M+S A02) bis A10)E04) A93) 205/60R15 M+S e1*2001/116*0211*28 1190/1160(1245) 5/112/57,1 Typ: 1T ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0357*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 Touran 195/65R15 A02) bis A10) E04) A93) 205/60R15 75 bis 103 Touran Cross 195/65R15 M+S A02) bis A10)E04) A93) 205/60R15 M+S e1*2007/46*0357*07 1190/1110(0) 5/112/57,1 Typ: 1t ABE / EG-Genehmigung: DE*2007/46*0506*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 103 Touran 195/65R15 A02) bis A10)E04) A93) 205/60R15 77 bis 103 Touran Cross 195/65R15 M+S A02) bis A10)E04) A93) 205/60R15 M+S DE*2007/46*0506*00 1160/1160(1225) 5/112/57,1 RA-000344-N0-015-45~VW-5-112-57-ET47.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-N0-015 Anlage-Nr. : 45 Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ: 1K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 110 Golf 5 195/65R15 A02) bis A10) A93) 205/60R15 215/60R15 59 bis 125 Golf 6 195/65R15 A02) bis A10) A93) E04) 205/60R15 215/60R15 77 bis 103 Golf 6 Cabrio 195/65R15 A02) bis A10) (ab Modelljahr 2011) A93) E04) 205/60R15 215/60R15 e1*2001/116*0242*44 1110/940(990) 5/112/57,1 Typ: 1K ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0490*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 103 Golf 6 195/65R15 A02) bis A10)E04) A93) 205/60R15 215/60R15 e1*2007/46*0490*04 1110/940(0) 5/112/57,1 Typ: 2K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0252*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 81 Caddy, 195/65R15 A02) bis A10) Caddy Life, A93)E04) Caddy Maxi, 205/60R15 Caddy Maxi Life, Caddy Life Allrad e1*2001/116*0252*33 1095/1200(1230) bzw. 5/112/57,1 1030/1250(0) Gasantrieb 80kW 1200/1300(0) Maxi RA-000344-N0-015-45~VW-5-112-57-ET47.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-N0-015 Anlage-Nr. : 45 Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ: 2KN ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 103 Caddy, 195/65R15 A02) bis A10) Caddy CNG A93)E04) 205/60R15 e1*2007/46*0217*11 5/112/57,1 Typ: 2KN ABE / EG-Genehmigung: L320 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 80 Caddy, 195/65R15 A02) bis A10) Caddy Allrad A93) 205/60R15 L320 *23E 1170/1300(0) 5/112/57,1 Typ: 1KP ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0304*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 110 Golf Plus, 195/65R15 A02) bis A10) Golf Plus Cross A93) 205/60R15 215/60R15 e1*2001/116*0304*27 1140/990(1025) 5/112/57,1 Typ: 1KM ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 110 Jetta, 195/65R15 A02) bis A10) Golf 5 Kombi, A93) Golf 6 Kombi 205/60R15 215/60R15 e1*2001/116*0328*25 1100/1080(1110) 5/112/57,1 RA-000344-N0-015-45~VW-5-112-57-ET47.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-N0-015 Anlage-Nr. : 45 Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ: 16 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 103 Jetta 195/60R15 A02) bis A10) A93) 195/65R15 A93) 205/60R15 205/65R15 A01)G01) 215/55R15 215/60R15 225/55R15 A01)K04) e1*2007/46*0539*10 1060/960(980) 5/112/57,1 Typ: 16H ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0584*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Jetta 195/60R15 A02) bis A10) A93) 195/65R15 A93) 205/60R15 205/65R15 A01)G01) 215/55R15 215/60R15 225/55R15 A01)K04) e1*2007/46*0584*00 920/930 (955) 5/112/57,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000344-N0-015-45~VW-5-112-57-ET47.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-N0-015 Anlage-Nr. : 45 Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000344-N0-015-45~VW-5-112-57-ET47.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-N0-015 Anlage-Nr. : 45 Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1300 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage Nr. 45 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CA 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 23.08.2012 RA-000344-N0-015-45~VW-5-112-57-ET47.docx