Gutachten 366-0174-08-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47297 ANLAGE: 38 VW Radtyp: TRBL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TRBL2BP38B571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 615 2016 04/11 TRBL2BP38T571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 615 2016 02/11 TRBL2BP38571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 615 2016 08/08 TRBL2SA38B571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 615 2016 04/11 TRBL2SA38T571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 615 2016 02/11 TRBL2SA38571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 615 2016 08/08 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJV1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: UP! Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AA e13*2007/46*1167*.. 44 - 55 175/55R15 77 56G Schrägheck 2-türig; 175/60R15 81 56G Schrägheck 4-türig; 185/55R15 82 11A; 248 Frontantrieb; 195/50R15 82 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: VW CADDY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9KV e9*93/81*0007*.., 42 - 66 195/50R15 82 11A; 21B; 367; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H; e9*98/14*0007*.. 205/50R15 86 11A; 21B; 22B; 24J; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 9KVF H337 215/45R15 84 11A; 21B; 367; 5EA; 65A 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VW GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1E e1*96/79*0070*.. 55 - 85 185/55R15-81 nur bis 924 kg zul. nur 1EX0 G407 Achslast; 51J e1*96/79*0070*00; 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-82 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 54A 721; 73C; 74A; 74P 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 215/45R15-82 11A; 22B; 65A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0174-08-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47297 ANLAGE: 38 VW Radtyp: TRBL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1H e1*96/79*0068*.. 40 - 85 185/55R15-81 11A; 22B nicht Kombi; 1HX0 F804 195/50R15 11A; 22B; 51G Frontantrieb; 195/50R15-82 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15-83 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J 721; 73C; 74A; 74P 215/45R15-82 11A; 22B; 24J; 56G 1H e1*96/79*0068*.. 40 - 44 185/55R15-81 Kombi; Frontantrieb; 1HX0 F804 40 - 85 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-82 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 54A 721; 73C; 74A; 74P 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 215/45R15-82 11A; 22B; 56G 1H e1*96/79*0068*.. 66 185/55R15-81 Pkw geschlossen; 1HX1 G156 195/50R15 11A; 24J; 24M; 51G Allradantrieb; 195/50R15-82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15-85 11A; 21B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R15-82 11A; 24J; 24M; 56G 721; 73C; 74A; 74P 1HX0F F894 40 - 85 185/55R15-81 11A; 22B Schrägheck; 195/50R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-82 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15-83 11A; 21B; 22B 721; 73C; 74A; 74P 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J 215/45R15-82 11A; 22B; 24J; 56G 1HX0F F894 40 - 44 185/55R15-81 Steilheck; 40 - 85 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-82 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 54A 721; 73C; 74A; 74P 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 215/45R15-82 11A; 22B; 56G 1HX1 e1*92/53*0004*.. 66 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 11A; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 195/50R15-82 11A; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74P 205/50R15-85 11A; 21B; 24J; 24M 215/45R15-82 11A; 24J; 24M; 56G Verkaufsbezeichnung: VW LUPO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6E e1*2001/116*0114*.., 77 195/45R15 78 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0114*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 915 6ES e1*2001/116*0147*.., 92 195/45R15 78 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0147*.. 195/50R15 82 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K; 54A 721; 73C; 74A; 74P 205/45R15 81 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 6X e1*2001/116*0085*.., 37 - 74 195/45R15-78 VEI; 11A 10B; 11B; 11G; 11H; e1*97/27*0085*.., e1*98/14*0085*.. 205/45R15-79 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0174-08-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47297 ANLAGE: 38 VW Radtyp: TRBL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 35 I E657/1 50 - 85 195/50R15-82 Limousine; 5DK ab Nachtrag 5; 195/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 35 I E657/1 50 - 85 195/55R15 12M; 51G Reifen mit Schneeketten; ab Nachtrag 5; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6KV e9*93/81*0008*.., 40 - 81 185/55R15-81 11A; 34S Kombi; e9*98/14*0008*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 6KV e9*93/81*0008*.., 40 - 81 185/55R15-81 11A; 367 Limousine; e9*98/14*0008*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 6KV H249 55 185/55R15-81 11A; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 6N e1*98/14*0069*.. 37 - 92 195/45R15-78 11A; 22B; 22L; 24M Polo GP (Facelift Okt.1999); ab e1*98/14*0069*07; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 6N e1*96/79*0069*.., 33 - 88 195/45R15-78 11A; 24M nur bis e1*98/14*0069*.., e1*98/14*0069*06; G774 10B; 11B; 11G; 11H; 6NF G951 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0174-08-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47297 ANLAGE: 38 VW Radtyp: TRBL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0174-08-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47297 ANLAGE: 38 VW Radtyp: TRBL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 34S) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn bei Volleinschlag der Lenkung ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Felge bzw. Reifen und Stabilisator vorhanden ist. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0174-08-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47297 ANLAGE: 38 VW Radtyp: TRBL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. VEI) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.