Gutachten 366-0061-11-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48618 ANLAGE: 39 VW Radtyp: OFSG Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum OFSG8FP4857 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 09/11 1 OFSG8WP4857 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 09/11 1 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1T; 1KM; 16; 1K; 1KP Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 7M Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1K; 1KM; 1KP; 1T; 16 170 Nm für Typ : 7M Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 24M; 51J Nur Golf 6; Ab e1*2007/46*0490*.. 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0242*25; 59 - 173 215/40R18 89Y 11A; 24J; 24M; 51J Schrägheck; 225/40R18 11A; 22P; 24J; 24M; 51G Frontantrieb; 225/40R18 92 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 1K e1*2001/116*0242*.. 103 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 24M; 51J Nur Golf 6; Ab 225/40R18 11A; 22H; 22P; 24J; 24M; e1*2001/116*0242*25; 51G Schrägheck; 225/40R18 88W 11A; 22H; 22P; 24J; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0061-11-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48618 ANLAGE: 39 VW Radtyp: OFSG Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 215/40R18 89 51J Nur Golf 5; Nur bis 55 - 147 225/40R18 88W VF5 e1*2001/116*0242*24; 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 55 - 169 215/40R18 89W 51J Frontantrieb; 55 - 184 225/40R18 92 VF5 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 92 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 24M; 51J Nur Golf 6; Ab e1*2007/46*0490*.. 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0242*25; 59 - 173 215/40R18 89Y 11A; 24J; 24M; 51J Schrägheck; 225/40R18 11A; 22P; 24J; 24M; 51G Frontantrieb; 225/40R18 92 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R18 87W 11A; 21S; 24J; 26P; 27H; Cabrio; 5ET Frontantrieb; 77 - 155 215/40R18 89 11A; 21S; 245; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R18 87Y 11A; 21S; 24J; 26P; 27H; 12A; 51A; 56C; 71C; 5ET 71K; 721; 729; 73C; 225/40R18 92 11A; 21S; 24J; 26P; 27H 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 215/40R18 89 11A; 248; 51J Nur Golf Plus 6; Ab e1*2007/46*0491*.. 225/40R18 88W 11A; 21P; 22M; 24J; 248; e1*2001/116*0304*14; 5FE Frontantrieb; 225/40R18 92 11A; 21P; 22M; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 11A; 22H; 22M Nur CrossGolf 6; Ab 225/40R18 88 11A; 21P; 22H; 22M; 5FE e1*2001/116*0304*21; 225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/40R18 88 VFC; 11A; 24J; 5FE Nicht CrossGolf; 55 - 125 215/40R18 89 Nur Golf Plus; Nur 225/40R18 92 VFC; 11A; 24J bis e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0061-11-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48618 ANLAGE: 39 VW Radtyp: OFSG Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 11A; 22H; 22M Nur CrossGolf; Nur 225/40R18 88 11A; 21P; 22H; 22M; bis 24M; 5FE e1*2001/116*0304*13; 225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22M; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 225/45R18 91 Nur Beetle 235/40R18 91 (Schrägheck); 235/45R18 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76O 16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 215/40R18 89 11A; 270 Nur Jetta 225/35R18 87W 11A; 21P; 245; 248; 270 (Stufenheck); 225/40R18 92 11A; 21P; 245; 248; 270 Frontantrieb; 235/35R18 90 11A; 21P; 24J; 248; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 21P; 24J; 248; 270 12A; 51A; 56C; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 11A; 21P; 22M; 22P JETTA (Limousine); 225/40R18 88 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 215/40R18 89 11A; 21P; 22M; 22P; 51J GOLF 6 (Variant); e1*2007/46*0492*.. 225/40R18 88 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; ab 24M e1*2001/116*0328*15; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 11A; 21P; 22M; 22P; 5FM GOLF (Variant); nur 225/40R18 88 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; bis 24M e1*2001/116*0328*14; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0061-11-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48618 ANLAGE: 39 VW Radtyp: OFSG Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.. 77 215/40R18 89 11A; 21P; 22M; 22P; 51J GOLF 6 (Variant); 225/40R18 88 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; ab 24M e1*2001/116*0328*15; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOURAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1T DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 215/40R18 89 11A; 24J; 24M; 5FM nicht CrossTouran; e1*2001/116*0211*., e1*2007/46*0357*.., e1*2007/46*0506*.. 66 - 110 215/40R18 89W 11A; 24J; 24M; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 235/40R18 95 11A; 22B; 22L; 24J; 24M; ab e1*98/14*0023*12; e1*98/14*0023*.. 367; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0061-11-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48618 ANLAGE: 39 VW Radtyp: OFSG Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0061-11-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48618 ANLAGE: 39 VW Radtyp: OFSG Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0061-11-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48618 ANLAGE: 39 VW Radtyp: OFSG Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. VF5) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist, sofern die Kotflügelverbreiterungen der Fa. Votex KBA-Nr. 39097 Typ: 1K0 071 680 nicht vorhanden sind, die ausreichende Radabdeckung durch geeignete Maßnahmen herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. VFC) Durch Einstellen der Sturzwerte an der Hinterachse auf -1 Grad 45 Minuten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0061-11-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48618 ANLAGE: 39 VW Radtyp: OFSG Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 1K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*.. Handelsbez.: GOLF Variante(n): Cabrio, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 380 VA 26P x = 230 y = 330 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 260 y = 310 8 HA 26J x = 280 y = 380 16 VA 26N x = 280 y = 380 8 VA 27F x = 260 y = 310 36 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.