Gutachten 366-0427-08-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633 ANLAGE: 43 VW Radtyp: OMUL Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum OMUL6BP35B571 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 645 2125 08/09 OMUL6BP35571 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 645 2125 01/09 OMUL6KA35B571 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 645 2125 08/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJV2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: FOX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 82 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 195/55R15 85 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P 205/45R15 81 11A; 24J; 24M 205/50R15 86 11A; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15 51G BORA(Limousine); e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.. 205/60R15 51G GOLF VARIANT; BORA 225/55R15-92 Allradantrieb; 11A; 22F; VARIANT; 24J; 24M; 367 Allradantrieb; 225/55R15-92 Frontantrieb; 11A; 22F; Frontantrieb; 24J; 24M; 367; 686 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15 12M; 51G Reifen mit e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.. Schneeketten; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0427-08-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633 ANLAGE: 43 VW Radtyp: OMUL Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15 51G GOLF; Limousine; e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.. 205/60R15 51G Allradantrieb; 225/55R15-92 Allradantrieb; 11A; 22F; Frontantrieb; 24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R15-92 Frontantrieb; 11A; 22F; 12A; 51A; 71K; 721; 24J; 24M; 367; 686 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9C e1*2001/116*0106*..., 55 - 110 195/65R15-91 10B; 11B; 11G; 11H; e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.. 205/60R15-91 11A; 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 225/55R15-92 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 725; 73C; 74A; 74P; 367; 686 76Q; 4MD 9C e1*2001/116*0106*..., 55 - 110 195/65R15-91 11A; 12M; 22I Reifen mit e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.. Schneeketten; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 4MD Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Y e1*2001/116*0205*. 55 - 110 195/65R15 91 11A; 22B; 24J; 24M Cabrio; 205/60R15 91 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R15 92 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 12A; 51A; 71K; 721; 367; 686 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 4BB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0427-08-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633 ANLAGE: 43 VW Radtyp: OMUL Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 77 185/55R15 82 5DK Nicht Cross Polo; e1*2007/46*0486*.. 185/60R15 84 Schrägheck; 195/50R15 82 11A; 21P; 248; 5DK Frontantrieb; 195/55R15 85 11A; 21P; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 86 11A; 21N; 21P; 22H; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 248 725; 73C; 74A; 74P; 205/55R15 88 11A; 21B; 21N; 22H; 24J; 76Q; MBD 248 225/50R15 91 11A; 21B; 21J; 22F; 24J; 244 132 185/60R15 84 52J M+S 195/50R15 82 11A; 21P; 248; 5DK; 52J M+S 195/55R15 85H 11A; 21P; 248; 52J M+S 205/50R15 86 11A; 21N; 21P; 22H; 24J; 248; 52J 205/55R15 88 11A; 21B; 21N; 22H; 24J; 248; 52J 6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 77 185/55R15 82 5DK Nur CrossPolo; 185/60R15 84 Schrägheck; 195/50R15 82 11A; 21P; 22I; 5DK Frontantrieb; 195/55R15 85 11A; 21P; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 86 11A; 21N; 21P; 22H; 22I 12A; 51A; 71K; 721; 205/55R15 88 11A; 21B; 21N; 22H; 22I 725; 73C; 74A; 74P; 225/50R15 91 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 76Q 245 Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 185/60R15 51G; 52J Polo-Fun; Polo- Cross; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 76Z; 915; SC4 9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 77 185/55R15 82 11A; 24M nicht Polo-Fun; e1*98/14*0174*... 195/50R15 82 11A; 24J; 24M nicht Polo-Cross; 205/45R15 81 11A; 24M; 5DV Stufenheck; 40 - 96 195/55R15 85 11A; 24J; 24M Schrägheck; 205/50R15 86 11A; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 96 - 110 185/55R15 11A; 24M; 51G; 52J 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 915; SC4 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0427-08-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633 ANLAGE: 43 VW Radtyp: OMUL Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0427-08-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633 ANLAGE: 43 VW Radtyp: OMUL Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0427-08-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633 ANLAGE: 43 VW Radtyp: OMUL Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 4BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 1K0 907 253 C ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4MD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0106*...) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 924kg. 686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/60R15 Hinterachse: 225/55R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0427-08-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633 ANLAGE: 43 VW Radtyp: OMUL Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. MBD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig. SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.