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							Gutachten 366-0043-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 21 VW                                                          Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                 Stand: 03.04.2012
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Fahrzeughersteller                           : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 EH2+                Einpreßtiefe (mm)      : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mitten Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                        loch   werkstoff       Rad-      Abroll   ab
            Kennzeichnung                          Kennzeichnung        (mm)                   last      umf.     Fertig
            Rad                                    Zentrierring                                (kg)      (mm)     datum
OMUS6BP32B5 LK100 ET32                             Ø60.1 Ø57.1              57,1    Kunststoff    565     1965     09/09
71
OMUS6BP3257 LK100 ET32                             Ø60.1   Ø57.1            57,1    Kunststoff     565     1965 02/07
1
OMUS6KA32B5 LK100 ET32                             Ø60.1   Ø57.1            57,1    Kunststoff     565     1965 09/09
71
OMUS6KA32LB LK100 ET32                             Ø60.1   Ø57.1            57,1    Kunststoff     565     1965 09/09
571


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJV2
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm für Typ : 1H; 1HX0; 1HX0F
                                               120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..         40 - 55    205/40R17 80      11A; 22I; 22Q; 24C; 24D    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    215/35R17 79      11A; 22B; 22Q; 24C; 24D    12A; 51A; 56C; 71E;
                                                    225/35R17 82      11A; 22B; 22Q; 24C; 24D    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74P

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 92           215/45R17 87      11A; 22F; 24C; 24D         BORA(Limousine);
               e1*96/79*0071*..,
               e1*98/14*0071*..
                                         50 - 125 215/45R17 87W 11A; 22F; 24C; 24D             GOLF VARIANT;
                                                                                               BORA
                                                    235/40R17-90      Frontantrieb; 11A; 21B; VARIANT;
                                                                      22F; 24C; 24D; 367; 684 Allradantrieb;
                                         50 - 150 225/45R17-90        11A; 21B; 22F; 24C; 24D Frontantrieb;
                                         66 - 150 235/40R17-90        Allradantrieb; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      22F; 24C; 24D; 367       12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 21 VW                                                     Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 03.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 215/45R17 87         11A; 22F; 24C; 24D          GOLF; Limousine;
               e1*96/79*0071*..,
               e1*98/14*0071*..
                                              235/40R17-90      Frontantrieb; 11A; 21B;     Allradantrieb;
                                                                22F; 24C; 24D; 367; 684     Frontantrieb;
                                    50 - 150 225/45R17-90       11A; 21B; 22F; 24C; 24D     10B; 11B; 11G; 11H;
                                    66 - 150 235/40R17-90       Allradantrieb; 11A; 21B;    12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                22F; 24C; 24D; 367          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*..., 55 - 125 215/45R17 87        11A; 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0106*..,
               e1*98/14*0106*..
                                              225/45R17-90      11A; 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 56C; 71E;
                                              235/40R17-90      11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
                                                                367; 684                 74P

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
1Y           e1*2001/116*0205*. 55 - 110 215/45R17 87           11A; 21B; 22B; 24C; 24D Cabrio;
                                         225/45R17 90           11A; 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/40R17 90           11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                367; 684                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*..    51 - 77   205/40R17 84      11A; 21B; 21N; 22H; 22I     Nur CrossPolo;
                                              215/40R17 87      11A; 21B; 21J; 22F; 22I;    Schrägheck;
                                                                245                         Frontantrieb;
                                              225/35R17 82      11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 248; 5DK               12A; 51A; 56C; 71E;
                                              225/35R17 86      11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                24J; 248                    74P
6R             e1*2001/116*0510*.., 44 - 77   205/40R17 84      11A; 21B; 21N; 22H; 24J;    Nicht Cross Polo;
               e1*2007/46*0486*..                               244                         Schrägheck;
                                              225/35R17 82      11A; 21B; 21J; 22F; 24C;    Frontantrieb;
                                                                244; 5DK                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                    44 - 132 215/40R17 87       11A; 21B; 21J; 22F; 24J;    12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                244                         721; 725; 73C; 74A;
                                              225/35R17 86      11A; 21B; 21J; 22F; 24C;    74P
                                                                244
                                    132       205/40R17 84      11A; 21B; 21N; 22H; 24J;
                                                                244; 52J




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 21 VW                                                     Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 03.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  66 - 85 205/40R17-84             11A; 21B; 22B               Limousine;
                                        Reinf
1HX0         F804              66 - 110 215/40R17-83            11A; 21B; 22B; 22F; 24M; Frontantrieb;
                                                                54A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                     66 - 128 205/40R17         Nur bis 955 kg zul.      12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                ACHSLAST; 11A; 21B;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                22B; 637
                                     110       205/40R17        Nur bis 900 kg zul.      74P
                                                                ACHSLAST; 11A; 21B;
                                                                22B; 631
                                     128       215/40R17        VD4; 11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                24M; 54A
                                               215/40R17        Nur bis 955 kg zul.
                                                                ACHSLAST; 11A; 21B;
                                                                22B; 22F; 24M; 54A; 631
1HX0F          F894                  66 - 85   205/40R17-84     11A; 21B; 22B; 637       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               Reinf
                                               215/40R17-83     11A; 21B; 22B; 22F; 24M; 12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                54A                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.. 132           205/40R17 84     11A; 21B; 22B; 24D; 24J nur Polo GTI "Cup
                                                                                         Edition";
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 32I; 51A; 56C;
                                                                                         71E; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P
9N             e1*2001/116*0174*..   40 - 77   215/40R17 83     11A; 24J; 24M            Polo-Fun; Polo-
                                               225/35R17 82     11A; 22I; 24J; 24M       Cross;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; SC4
9N             e1*2001/116*0174*.., 40 - 77    205/40R17 80     11A; 21B; 22B; 24D; 24J; nicht Polo-Fun;
               e1*98/14*0174*...                                5DA                      nicht Polo-Cross;
                                     40 - 110 205/40R17 84      11A; 21B; 22B; 24D; 24J Stufenheck;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 32I; 51A; 56C;
                                                                                         71E; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 21 VW                                                     Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 03.04.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 7
       FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
       dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 21 VW                                                     Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 03.04.2012
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                                                                                                      Seite: 5 von 7
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
32I)   Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen
       "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese
       Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des
       geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 21 VW                                                     Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 03.04.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 7
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 21 VW                                                     Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 03.04.2012
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                                                                                                      Seite: 7 von 7
VD4) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.