Gutachten 366-0043-07-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933 ANLAGE: 21 VW Radtyp: OMUS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 32 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum OMUS6BP32B5 LK100 ET32 Ø60.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 565 1965 09/09 71 OMUS6BP3257 LK100 ET32 Ø60.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 565 1965 02/07 1 OMUS6KA32B5 LK100 ET32 Ø60.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 565 1965 09/09 71 OMUS6KA32LB LK100 ET32 Ø60.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 565 1965 09/09 571 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJV2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 1H; 1HX0; 1HX0F 120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N Verkaufsbezeichnung: FOX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 205/40R17 80 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R17 79 11A; 22B; 22Q; 24C; 24D 12A; 51A; 56C; 71E; 225/35R17 82 11A; 22B; 22Q; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 92 215/45R17 87 11A; 22F; 24C; 24D BORA(Limousine); e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.. 50 - 125 215/45R17 87W 11A; 22F; 24C; 24D GOLF VARIANT; BORA 235/40R17-90 Frontantrieb; 11A; 21B; VARIANT; 22F; 24C; 24D; 367; 684 Allradantrieb; 50 - 150 225/45R17-90 11A; 21B; 22F; 24C; 24D Frontantrieb; 66 - 150 235/40R17-90 Allradantrieb; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22F; 24C; 24D; 367 12A; 51A; 56C; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0043-07-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933 ANLAGE: 21 VW Radtyp: OMUS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 215/45R17 87 11A; 22F; 24C; 24D GOLF; Limousine; e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.. 235/40R17-90 Frontantrieb; 11A; 21B; Allradantrieb; 22F; 24C; 24D; 367; 684 Frontantrieb; 50 - 150 225/45R17-90 11A; 21B; 22F; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 150 235/40R17-90 Allradantrieb; 11A; 21B; 12A; 51A; 56C; 71E; 22F; 24C; 24D; 367 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9C e1*2001/116*0106*..., 55 - 125 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.. 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 56C; 71E; 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 721; 725; 73C; 74A; 367; 684 74P Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Y e1*2001/116*0205*. 55 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24C; 24D Cabrio; 225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 12A; 51A; 56C; 71E; 367; 684 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 77 205/40R17 84 11A; 21B; 21N; 22H; 22I Nur CrossPolo; 215/40R17 87 11A; 21B; 21J; 22F; 22I; Schrägheck; 245 Frontantrieb; 225/35R17 82 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 248; 5DK 12A; 51A; 56C; 71E; 225/35R17 86 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A; 24J; 248 74P 6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 77 205/40R17 84 11A; 21B; 21N; 22H; 24J; Nicht Cross Polo; e1*2007/46*0486*.. 244 Schrägheck; 225/35R17 82 11A; 21B; 21J; 22F; 24C; Frontantrieb; 244; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H; 44 - 132 215/40R17 87 11A; 21B; 21J; 22F; 24J; 12A; 51A; 56C; 71E; 244 721; 725; 73C; 74A; 225/35R17 86 11A; 21B; 21J; 22F; 24C; 74P 244 132 205/40R17 84 11A; 21B; 21N; 22H; 24J; 244; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0043-07-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933 ANLAGE: 21 VW Radtyp: OMUS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1H e1*96/79*0068*.. 66 - 85 205/40R17-84 11A; 21B; 22B Limousine; Reinf 1HX0 F804 66 - 110 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 22F; 24M; Frontantrieb; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 128 205/40R17 Nur bis 955 kg zul. 12A; 51A; 56C; 71E; ACHSLAST; 11A; 21B; 721; 725; 73C; 74A; 22B; 637 110 205/40R17 Nur bis 900 kg zul. 74P ACHSLAST; 11A; 21B; 22B; 631 128 215/40R17 VD4; 11A; 21B; 22B; 22F; 24M; 54A 215/40R17 Nur bis 955 kg zul. ACHSLAST; 11A; 21B; 22B; 22F; 24M; 54A; 631 1HX0F F894 66 - 85 205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 637 10B; 11B; 11G; 11H; Reinf 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 22F; 24M; 12A; 51A; 56C; 71E; 54A 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9N e1*2001/116*0174*.. 132 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24D; 24J nur Polo GTI "Cup Edition"; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 32I; 51A; 56C; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P 9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 215/40R17 83 11A; 24J; 24M Polo-Fun; Polo- 225/35R17 82 11A; 22I; 24J; 24M Cross; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P; SC4 9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 77 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; nicht Polo-Fun; e1*98/14*0174*... 5DA nicht Polo-Cross; 40 - 110 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24D; 24J Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 32I; 51A; 56C; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P; SC4 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0043-07-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933 ANLAGE: 21 VW Radtyp: OMUS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0043-07-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933 ANLAGE: 21 VW Radtyp: OMUS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0043-07-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933 ANLAGE: 21 VW Radtyp: OMUS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0043-07-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933 ANLAGE: 21 VW Radtyp: OMUS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 VD4) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.