Gutachten 366-0011-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48951 ANLAGE: 13 VW Radtyp: EG5L Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum EGL8SA38O571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 650 1990 10/12 EGL8SA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 650 1990 07/12 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1KP; 16; 3BG; 1t; 1KM; AU; 3B; 2KN; 2K; 1K; 1T Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 7M Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T; 16; 2K; 2KN; 3B; 3BG 170 Nm für Typ : 7M Verkaufsbezeichnung: CADDY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 81 195/65R15 11A; 24J; 51G Nur Caddy Maxi; 2KN e1*2007/46*0217*.., 205/60R15 91 11A; 24J; 24M; 5GG langer Radstand; L320 205/60R15 95 11A; 24J; 24M; 5HR Frontantrieb; 215/60R15 94 11A; 24C; 24M; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R15 92 11A; 22I; 24C; 24M; 5GM 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 81 195/65R15 11A; 24J; 24M; 51G Nicht Caddy Maxi; 2KN e1*2007/46*0217*.., 205/60R15 91 11A; 22I; 24J; 24M; 5GG nur bis L320 205/60R15 95 11A; 22I; 24J; 24M WV2ZZZ2K?8?05280 0; 215/60R15 94 11A; 22I; 24J; 24M kurzer Radstand; 225/55R15 92 11A; 22B; 24C; 24D; Frontantrieb; 5GM 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0011-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48951 ANLAGE: 13 VW Radtyp: EG5L Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: CADDY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 81 195/65R15 11A; 24J; 24M; 51G Nicht Caddy Maxi; 2KN e1*2007/46*0217*.., 205/60R15 91 11A; 22I; 24J; 24M; 5GG ab L320 205/60R15 95 11A; 22I; 24J; 24M WV2ZZZ2K?8?05280 1; 215/60R15 94 VB0; 11A; 22H; 24C; 24D kurzer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; VB1 2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 81 195/65R15 91 11A; 245; 248 kurzer Radstand; 2KN e1*2007/46*0217*.., 205/60R15 91 11A; 22H; 24J; 244 Allradantrieb; L320 215/60R15 94 VB0; 11A; 22H; 241; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 246 12A; 51A; 71K; 721; 225/55R15 92 VB0; 11A; 22F; 241; 244; 725; 73C; 74A; 74P; 246; 247 76Q Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AU e1*2007/46*0623*.. 63 195/60R15 88 nur Golf 7; ab 195/65R15 91 e1*2007/46*0623*01; 77 205/60R15 91 11A; 245; 248 Schrägheck; 205/65R15 94 11A; 245; 248; 27H Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 195/65R15 51G Nur Golf 5; Nur bis 205/60R15 11A; 22P; 24J; 24M; 51G e1*2001/116*0242*24; 215/60R15 94 11A; 22P; 24J; 24M Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 103 195/65R15 91 11A; 24J; 24M Nur Golf 6; Ab e1*2007/46*0490*.. 205/60R15 91 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0242*25; 215/60R15 94 11A; 24C; 24D Schrägheck; 225/55R15 92 11A; 22H; 22P; 24C; Frontantrieb; 24D; 686 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0011-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48951 ANLAGE: 13 VW Radtyp: EG5L Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 103 195/60R15 88 11A; 21S; 245 Cabrio; 195/65R15 91 11A; 21S; 245 Frontantrieb; 205/55R15 88 11A; 21S; 24J; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 11A; 21S; 24J; 26P; 27H 12A; 51A; 71K; 721; 215/60R15 94 11A; 21T; 241; 246; 248; 725; 73C; 74A; 74P; 26P; 27H 76Q 225/50R15 91 11A; 21T; 24C; 248; 26B; 26N; 27F; 57I Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 90 195/65R15 11A; 22H; 22M; 51G Nur CrossGolf 6; Ab 205/60R15 91 11A; 21P; 22H; 22M e1*2001/116*0304*21; 215/60R15 94 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Frontantrieb; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 195/65R15 51G Nicht CrossGolf; 205/60R15 11A; 22P; 24J; 24M; 51G Nur Golf Plus; Nur 215/60R15 94 11A; 22P; 24J; 24M bis e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 195/65R15 11A; 22H; 22M; 51G Nur CrossGolf; Nur 205/60R15 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; bis 24M e1*2001/116*0304*13; 215/60R15 94 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91 11A; 24J; 248 Nur Golf Plus 6; Ab e1*2007/46*0491*.. 205/60R15 91 11A; 22M; 24J; 248 e1*2001/116*0304*14; 215/60R15 94 11A; 21P; 22M; 24J; 244 Frontantrieb; 225/55R15 92 11A; 21P; 22H; 22L; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 244; 686 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0011-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48951 ANLAGE: 13 VW Radtyp: EG5L Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 103 195/60R15 88 Nur Jetta 195/65R15 91 (Stufenheck); 205/55R15 88 11A; 21P; 24J; 248; 270 Frontantrieb; 205/60R15 91 11A; 21P; 24J; 248; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 205/65R15 94 11A; 21P; 24J; 248; 270 12A; 51A; 573; 71K; 215/60R15 94 11A; 21P; 24J; 248; 270 721; 725; 73C; 74A; 225/50R15 91 11A; 21B; 24J; 248; 260; 74P; 76Q 271; 57I Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 110 195/65R15 11A; 21P; 22M; 22P; 51G JETTA (Limousine); 205/60R15 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J;Frontantrieb; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 94 11A; 21B; 22H; 22L; 24J 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 90 195/65R15 11A; 21P; 22M; 22P; 51G GOLF 6 (Variant); e1*2007/46*0492*.. 205/60R15 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; ab 51G e1*2001/116*0328*15; 215/60R15 94 11A; 21B; 22H; 22L; 24J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 195/65R15 11A; 21P; 22M; 22P; 51G GOLF (Variant); nur 205/60R15 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; bis 51G e1*2001/116*0328*14; 215/60R15 94 11A; 21B; 22H; 22L; 24J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: TOURAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 103 195/65R15 51G; 52J nur CrossTouran; e1*2007/46*0506*.. 1T e1*2001/116*0211*.., 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0357*.. 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 76Z 1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/60R15 91 11A; 24J; 24M; 5GG nicht CrossTouran; e1*2007/46*0506*.. 1T e1*2001/116*0211*.., 66 - 110 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0357*.. 205/60R15 95 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 215/60R15 94 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P; 225/55R15 92 11A; 24J; 24M 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0011-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48951 ANLAGE: 13 VW Radtyp: EG5L Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3B e1*95/54*0043*.., 66 - 142 195/65R15 12M; 51G Reifen mit e1*98/14D0043*.., Schneeketten; Kombi; e1*98/14*0043*.. Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 3B e1*95/54*0043*.., 81 - 142 195/65R15 51G Kombi; Limousine; e1*98/14D0043*.., 205/60R15-91 Allradantrieb; e1*98/14*0043*.. 225/55R15-92 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 3B e1*95/54*0043*.., 66 - 142 195/65R15 51G Kombi; Limousine; e1*98/14D0043*.., 205/60R15-91 Frontantrieb; e1*98/14*0043*.. 225/55R15-92 11A; 22B; 24J; 686 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 110 195/65R15 51G 10B; 10S; 11B; 11G; e1*98/14*0157*.. 205/60R15 91 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 4QF 3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 110 195/65R15 12M; 51G Reifen mit e1*98/14*0157*.. Schneeketten; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 4QF Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7M e1*93/81*0023*.., 66 - 85 215/60R15 94 11A; 24J; 24M; 5HI nur bis e1*95/54*0023*.., 66 - 128 195/65R15 11A; 24M; 51G e1*98/14*0023*11; e1*98/14*0023*.. 205/60R15 11A; 24M; 51G Frontantrieb; 215/60R15 11A; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R15 92 11A; 22B; 24D; 24J; 5GM 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76Q 7M e1*98/14*0023*.. 66 - 110 195/65R15 11A; 22L; 24J; 51G ab e1*98/14*0023*12; 205/60R15 95 11A; 22B; 22L; 24J; 24M; 10B; 10S; 11B; 11G; 5HR 11H; 12A; 51A; 573; 215/60R15 94 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 71K; 721; 725; 73C; 24M; 5HI 74A; 74P; 75I; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0011-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48951 ANLAGE: 13 VW Radtyp: EG5L Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0011-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48951 ANLAGE: 13 VW Radtyp: EG5L Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0011-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48951 ANLAGE: 13 VW Radtyp: EG5L Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0011-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48951 ANLAGE: 13 VW Radtyp: EG5L Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4QF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0157*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R15 Hinterachse: 225/50R15 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/60R15 Hinterachse: 225/55R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0011-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48951 ANLAGE: 13 VW Radtyp: EG5L Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung (Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der Schiebetür zu prüfen. VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale Hinterachse). Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0011-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48951 ANLAGE: 13 VW Radtyp: EG5L Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0011-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48951 ANLAGE: 13 VW Radtyp: EG5L Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 1K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*.. Handelsbez.: GOLF Variante(n): Cabrio, Frontantrieb Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0011-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48951 ANLAGE: 13 VW Radtyp: EG5L Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: AU Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*.. Handelsbez.: GOLF Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 5-türig Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0011-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48951 ANLAGE: 13 VW Radtyp: EG5L Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: AU Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*.. Handelsbez.: GOLF Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 250 VA 26P x = 230 y = 330 VA 26B x = 280 y = 380 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 260 y = 310 36 HA 27H x = 260 y = 310 8 HA 26J x = 300 y = 300 25 VA 26J x = 300 y = 300 25 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 400 y = 310 25 HA 27F x = 400 y = 310 25 HA 27H x = 400 y = 310 8 HA 27H x = 400 y = 310 8 HA 26J x = 280 y = 380 16 VA 26N x = 280 y = 380 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.