Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-O0-015 Anlage-Nr. : 14e Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CA 65535 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: 100 C Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 57,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1H, 1HX1, 1HXO, 1J, 1Y, 35I, Serien-Radschraube, Kugel Ø26mm, 120 Nm 35I-299, 53I, 5Z, 6R, 9C, 9N Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Typ: 53I ABE / EG-Genehmigung: E664/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 140 Corrado 205/50R15 A02) bis A10) 215/50R15 A01)K76) 195/55R15 M+S E664/1/NT06E 950/710 5/100/57,1 RA-000344-O0-015-14e~VW-5-100-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-O0-015 Anlage-Nr. : 14e Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ: 35I ABE / EG-Genehmigung: E657; E657/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 128 Passat, 205/50R15 A02) bis A10) Passat Variant (nur bei 5-Loch-Rad- 205/55R15 anschluß) 195/55R15 M+S E657/1/NT14E 1020/1020 5/100/57 Typ: 1HXO ABE / EG-Genehmigung: F804 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Golf, Vento 195/50R15 A01) bis A10) (5-Loch-Radanschluß) K65) 205/50R15 K57) 215/50R15 K57) 185/55R15 M+S A93)K65) 195/55R15 M+S K65) 128 Vento VR6, 205/50R15 Golf VR6 K57) 215/50R15 K57) 195/55R15 M+S K57) 185/55R15 M+S A93)K65) F804/NT17E 980/840 5/100/57,1 RA-000344-O0-015-14e~VW-5-100-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-O0-015 Anlage-Nr. : 14e Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ: 1H ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Golf, Vento 195/50R15 A01) bis A10) (5-Loch-Radanschluß) K65) 205/50R15 K57) 215/50R15 K57) 185/55R15 M+S A93) K65) 195/55R15 M+S K65) 128 Vento VR6, 205/50R15 Golf VR6 K57) 215/50R15 K57) 195/55R15 M+S K65) 185/55R15 M+S A93)K65) 140 Golf syncro VR6, 205/50R15 A02) bis A10) Golf Variant syncro VR6 185/55R15 M+S A93) e1*96/79*0068*03E 980/990 5/100/57,1 Typ: 35I-299 ABE / EG-Genehmigung: E960 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 Passat Variant VR6 syncro 205/50R15 A02) bis A10) E960/NT14E 1035/1060 5/100/57,1 Typ: 1HX1 ABE / EG-Genehmigung: G156 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 Golf syncro VR6, 205/50R15 A02) bis A10) Golf Variant syncro VR6 185/55R15 M+S A93) G156/NT12E 980/990 5/100/57,1 RA-000344-O0-015-14e~VW-5-100-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-O0-015 Anlage-Nr. : 14e Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1J e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 110 VW Golf, Golf 4-Motion, VW 195/60R15 A02) bis A10) Bora, Bora 4-Motion N205) EF0) (Schrägheck, Stufenheck, Kombi, Front-und 195/60R15 M+S Allradantrieb) 195/65R15 N205) 195/65R15 M+S 205/60R15 A01) K03)K04) 225/55R15 A01) K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9N e1*98/14*0174*.., e1*2001/116*0174*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 77 VW Polo 175/60R15 A02) bis A10) (außer Ausführungen Cross A01) K04)M00) N185) T81) E48) Polo, Polo Fun) 175/60R15 M+S A01) K04)M00) T81) W185) 185/55R15 A01) K04) 195/50R15 A01) A93)K04) 195/55R15 A01) K04) 205/50R15 A01) K03)K04) RA-000344-O0-015-14e~VW-5-100-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-O0-015 Anlage-Nr. : 14e Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9N e1*2001/116*0174*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 110 VW Polo 185/55R15 M+S A02) bis A10) A01) K04) 195/50R15 A01) A93)K04) N205) 195/50R15 M+S A01) A93)K04) 195/55R15 A01) K04)N205) 195/55R15 M+S A01) K04) 205/50R15 A01) K03)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9N e1*2001/116*0174*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 77 VW Cross Polo, Polo Fun 185/60R15 M+S A02) bis A10) A93) 195/55R15 M+S A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Y e1*2001/116*0205*.. 9C e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 110 VW New Beetle 195/60R15 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) A93) EF0) 195/65R15 A93) 205/60R15 225/55R15 A01) K03) RA-000344-O0-015-14e~VW-5-100-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-O0-015 Anlage-Nr. : 14e Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5Z e1*2001/116*0301*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 55 VW Fox 175/55R15 A02) bis A10) (außer CROSS FOX) M00)T77) E49) 175/60R15 M00) 185/55R15 A01) K03) 195/50R15 A01) K01) 195/55R15 A01) G0D)K01) 205/45R15 A01) K03) 205/50R15 A01) K01)K04) 215/50R15 A01) G0D)K01) K02) K32) RA-000344-O0-015-14e~VW-5-100-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-O0-015 Anlage-Nr. : 14e Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6R e1*2001/116*0510*.. 6R e1*2007/46*0486*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 103 VW Polo 175/60R15 A02) bis A10) (außer Cross) M00)N185) 175/65R15 A01) K93)M00) N185) 185/55R15 185/60R15 195/55R15 A01) K04) 205/50R15 A01) K01)K04) 205/55R15 A01) K01)K04) K25) K93) 215/50R15 A01) K01)K04) K25) K93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6R e1*2001/116*0510*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 VW Polo GTI 185/55R15 M+S A02) bis A10) EF0) 185/60R15 M+S 195/55R15 M+S A01) K04) 205/50R15 M+S A01) K01)K04) 205/55R15 M+S A01) K01)K04) K25) K93) RA-000344-O0-015-14e~VW-5-100-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-O0-015 Anlage-Nr. : 14e Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6R e1*2001/116*0510*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 77 VW Polo Cross 175/60R15 A02) bis A10) M00)N185) T81) 175/65R15 A01) K93)M00) N185) 185/55R15 185/60R15 195/55R15 205/50R15 205/55R15 A01) K25)K93) 215/50R15 A01) K25)K93) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000344-O0-015-14e~VW-5-100-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-O0-015 Anlage-Nr. : 14e Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E48) Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S). E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000344-O0-015-14e~VW-5-100-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-O0-015 Anlage-Nr. : 14e Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K32) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Seitenschutzleiste bis etwa zur Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum hinteren Stoßfänger komplett um- und anzulegen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen. K65) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind die Radhausausschnittkanten ab Mitte der Seitenschutzleiste bis zur Türunterkante auf eine Restdicke von 10 mm umzulegen. Die ggf. vorhandenen Verbreiterungen sind entsprechend zu kürzen. K76) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der Unterkante des Schwellers bis zum Stoßfänger umzulegen und das Radhaus zusätzlich unterhalb der seitlichen Stoßschutzleiste auf einer Länge von 100 mm auszustellen. RA-000344-O0-015-14e~VW-5-100-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-O0-015 Anlage-Nr. : 14e Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 K93) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T77) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 14e mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CA 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 21.10.2013 RA-000344-O0-015-14e~VW-5-100-57-ET35.docx