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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   C18 859
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                          CMS 610/05
Artikel- oder Katalog-Nr:                             C18 859 30 91S
Radgröße:                                              8½Jx19EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       RK Ø 66,45 Ø57,1
geprüfte Radlast:                                             735 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2260 mm




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VOLKSWAGEN-VW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
13, 3CC, 5N, 1F                  Serie,Radschraube, Kugel Ø26, Gewin- Z95         120 Nm
                                 de M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
3D                               Serie,Radschraube, Kugel Ø26 Kalotte Z95         140 Nm
                                 beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaft-
                                 länge 27 mm




RA-000540-A0-233-03a~VW-5-112-57-66_6-30-C18_859_30_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


Typ:                             3D
ABE / EG-Genehmigung:            e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 165 bis 206; 246 VW Phaeton               235/45R19 M+S                     A02) bis A10)E24)

                                           245/40R19
                                           A01)K03)

                                           255/40R19
                                           A01)K01)K04)
e1*2001/116*0189*18   1650/1410(1500)                                        5/112/57,1



Typ:                         1F
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 147   EOS                     225/35R19                              A01) bis A10)
                                      K04)                                   K01)K63)K71)

                                           235/35R19
                                           K02)K28)

                                           245/30R19
                                           K02)K28)

 184 bis 191          EOS                  225/35R19                         A01) bis A10)
                                           E18)K04)                          K01)K63)K71)

                                           235/35R19
                                           K02)K28)

                                           245/30R19
                                           K02)K28)
e1*2001/116*0349*12   1120/1000(1060)                                        5/112/57,1



Typ:                         5N
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0450*..,
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 147  Tiguan                  225/45R19                              A01) bis A10)
                                      K03)K04)

                                           235/45R19
                                           K01)K04)K80)

                                           245/40R19
                                           K01)K02)K80)

                                           255/40R19
                                           K01)K02)K80)
e1*2001/116*0450*08   1180 / 1130 (1205)                                     5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


Typ:                         3CC
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0468*..
Motorleistung Handelsbezeichnung      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 220  Passat CC               235/35R19                         A01) bis A10)
                                      K82)                              K01)K02)K83)K84)

                                            245/30R19

e1*2001/116*0468*06   1130/1030(1115) 2WD                               5/112/57,1
                      1170/1100(1180) 4WD



Typ:                         13
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0471*..
Motorleistung Handelsbezeichnung      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90 bis 125   Scirocco                                                  A02) bis A10)
                                      225/35R19
                                      A01)K03)K04)

                                            235/35R19
                                            A01)K01)K02)

                                            245/30R19
                                            A01)K01)K02)
 147 bis 195           Scirocco             225/35R19                   A01) bis A10)
                                            K03)K04)

                                            235/35R19
                                            K01)K02)

                                            245/30R19
                                            K01)K02)
e1*2001/116*0471*06   1080/770(0)                                       5/112/57,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

RA-000540-A0-233-03a~VW-5-112-57-66_6-30-C18_859_30_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                3a
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Teiletyp :                  C18 859


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
     der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit (Sommer-)Reifen der Größe
     205/55R16 oder 215/55R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
     zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmi-
     gung de Fahrzeuges zugelassen sind.

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1450 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
     Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
     ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
     anzuwenden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.


RA-000540-A0-233-03a~VW-5-112-57-66_6-30-C18_859_30_91S.doc
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     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
     lichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutren-
     nen oder nach innen umzuformen.

K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu ge-
     währleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke
       bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der Kotflü-
       gelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel, ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
       Stoßfängeroberkante, eng an das Blechradhaus anzulegen.

K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu ge-
     währleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmit-
        te umzulegen,
     - der Kunstsoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoff-
     kantekante des Verbreiterungsflap zu kürzen.

K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu ge-
     währleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur Stoß-
        fängeroberkante umzulegen und aufzuweiten,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.



RA-000540-A0-233-03a~VW-5-112-57-66_6-30-C18_859_30_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     6/6                                                         Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 859 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.


Essen, 25.06.2010
RA-000540-A0-233-03a~VW-5-112-57-66_6-30-C18_859_30_91S.doc




RA-000540-A0-233-03a~VW-5-112-57-66_6-30-C18_859_30_91S.doc