Gutachten 366-0061-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48618
ANLAGE: 39 VW Radtyp: OFSG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OFSG8FP48571 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 09/11
OFSG8WP48571 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 09/11
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1KP; 16; 1t; AU; AUV; 1K; 1KM; 1T
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 7M
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; AUV; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T; 16
170 Nm für Typ : 7M
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 205/40R18 86 nur Golf 7; ab
AUV e1*2007/46*0627*.. 215/40R18 89 e1*2007/46*0623*01;
225/40R18 245; 248; 26P; 27H; ab
51G e1*2007/46*0627*01;
Kombilimousine;
Schrägheck;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P; 76O
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 205/40R18 86 nur Golf 7; ab
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 169 215/40R18 89 e1*2007/46*0623*01;
225/40R18 26P; 27H; 51G ab
e1*2007/46*0627*01;
135 - 169 205/40R18 86Y Kombilimousine;
Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0061-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48618
ANLAGE: 39 VW Radtyp: OFSG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 215/40R18 89 51J Nur Golf 5; nur bis
55 - 147 225/40R18 88W VF5 e1*2001/116*0242*24;
225/40R18 88W 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
55 - 169 215/40R18 89W 51J Frontantrieb;
55 - 184 225/40R18 92 VF5 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 573;
71C; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
1K e1*2001/116*0242*.. 103 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 24M; Nur Golf 6; ab
51J e1*2001/116*0242*25;
225/40R18 11A; 22H; 22P; 24J; Schrägheck;
24M; 51G Allradantrieb;
225/40R18 88W 11A; 22H; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 56C; 573;
71C; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R18 87W 11A; 21S; 24J; 26P; Cabrio; Frontantrieb;
27H; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 155 215/40R18 89 11A; 21S; 245; 51J 12A; 51A; 56C; 71C;
225/35R18 87Y 11A; 21S; 24J; 26P; 71K; 721; 73C; 74A;
27H; 5ET 74P
225/40R18 92 11A; 21S; 24J; 26P;
27H
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 24M; 51J Nur Golf 6; ab
e1*2007/46*0490*.. 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0242*25;
59 - 173 215/40R18 89Y 11A; 24J; 24M; 51J Schrägheck;
225/40R18 11A; 22P; 24J; 24M; Frontantrieb;
51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 215/40R18 89 11A; 248; 51J Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 225/40R18 88W 11A; 21P; 22M; 24J; e1*2001/116*0304*14;
248; 5FE Frontantrieb;
225/40R18 92 11A; 21P; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248 12A; 51A; 56C; 573;
71C; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 11A; 22H; 22M Nur CrossGolf 6; Ab
225/40R18 88 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0304*21;
5FE Frontantrieb;
225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71C; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0061-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48618
ANLAGE: 39 VW Radtyp: OFSG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/40R18 88 VFC; 11A; 24J; 5FE Nicht CrossGolf; Nur
55 - 125 215/40R18 89 Golf Plus; Nur bis
225/40R18 92 VFC; 11A; 24J e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71C; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 11A; 22H; 22M Nur CrossGolf; Nur
225/40R18 88 11A; 21P; 22H; 22M; bis
24M; 5FE e1*2001/116*0304*13;
225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22M; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71C; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 225/45R18 91 Beetle (Schrägheck);
235/40R18 91 Beetle Cabrio;
235/45R18 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P; 76O
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 215/40R18 89 11A; 270 Nur Jetta
225/35R18 87W 11A; 21P; 245; 248; (Stufenheck);
270 Frontantrieb;
225/40R18 92 11A; 21P; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
270 12A; 51A; 56C; 573;
235/35R18 90 11A; 21P; 24J; 248; 71C; 71K; 721; 73C;
270 74A; 74P
235/40R18 91 11A; 21P; 24J; 248;
270
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 11A; 21P; 22M; 22P JETTA (Limousine);
225/40R18 88 11A; 21B; 22L; 22Q; Frontantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 215/40R18 89 11A; 21P; 22M; 22P; GOLF 6 (Variant); ab
e1*2007/46*0492*.. 51J e1*2001/116*0328*15;
225/40R18 88 11A; 21B; 22L; 22Q; Frontantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0061-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48618
ANLAGE: 39 VW Radtyp: OFSG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 11A; 21P; 22M; 22P; GOLF (Variant); nur
5FM bis
225/40R18 88 11A; 21B; 22L; 22Q; e1*2001/116*0328*14;
24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 215/40R18 89 11A; 21P; 22M; 22P; GOLF 6 (Variant); ab
51J e1*2001/116*0328*15;
225/40R18 88 11A; 21B; 22L; 22Q; Allradantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71C; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 215/40R18 89 11A; 24J; 24M; 5FM nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 66 - 110 215/40R18 89W 11A; 24J; 24M; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
1T e1*2001/116*0211*.., 12A; 51A; 56C; 71C;
e1*2007/46*0357*.. 71K; 721; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 235/40R18 95 11A; 22B; 22L; 24J; ab e1*98/14*0023*12;
e1*98/14*0023*.. 24M; 367; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71C; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0061-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48618
ANLAGE: 39 VW Radtyp: OFSG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0061-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48618
ANLAGE: 39 VW Radtyp: OFSG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0061-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48618
ANLAGE: 39 VW Radtyp: OFSG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VF5) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist, sofern die Kotflügelverbreiterungen der Fa. Votex KBA-Nr.
39097 Typ: 1K0 071 680 nicht vorhanden sind, die ausreichende Radabdeckung durch geeignete
Maßnahmen herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
VFC) Durch Einstellen der Sturzwerte an der Hinterachse auf -1 Grad 45 Minuten ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0061-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48618
ANLAGE: 39 VW Radtyp: OFSG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0061-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48618
ANLAGE: 39 VW Radtyp: OFSG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 380 8 VA
26J x = 280 y = 380 16 VA
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.