Gutachten 366-0004-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48024 ANLAGE: 29 VW Radtyp: EWP Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 13 Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum EWP8SA45D571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2105 05/12 EWP8SA45O571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2105 10/12 EWP8SA45T571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2105 05/10 EWP8SA45571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2105 03/10 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 16; 3c; 1KP; 1t; AU; 1KM; 1F; 2KN; 3B; 2K; 1K; 1T; 3C Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 7M Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T; 16; 2K; 2KN; 3B; 3c; 3C 170 Nm für Typ : 7M Verkaufsbezeichnung: CADDY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 125 205/55R16 94 11A; 245; 248 kurzer Radstand; 2KN e1*2007/46*0217*.., langer Radstand; L320 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 125 205/55R16 91 11A; 24J; 5GG Nur Caddy Maxi; 2KN e1*2007/46*0217*.., 205/55R16 94 11A; 24J langer Radstand; L320 215/55R16 93 11A; 24J; 24M; 5HA Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/55R16 91 11A; 22I; 24J; 24M; Nicht Caddy Maxi; nur 2KN e1*2007/46*0217*.., 5GG bis WV2ZZZ2K?8?052800; L320 205/55R16 94 11A; 22I; 24J; 24M kurzer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0004-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48024 ANLAGE: 29 VW Radtyp: EWP Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 13 Verkaufsbezeichnung: CADDY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/55R16 91 11A; 22I; 24J; 24M; Nicht Caddy Maxi; ab 2KN e1*2007/46*0217*.., 5GG WV2ZZZ2K?8?052801; L320 205/55R16 94 11A; 22I; 24J; 24M kurzer Radstand; 215/55R16 93 VB0; 11A; 22H; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; VB2 2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/55R16 91 11A; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi; ab 2KN e1*2007/46*0217*.., 205/55R16 94 11A; 24J; 24M WV2ZZZ2K?8?052801; L320 215/55R16 93 11A; 22I; 24J; 24M kurzer Radstand; 225/50R16 92 VB0; 11A; 22H; 24J; Frontantrieb; 24M; 5GM 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 96 VB0; 11A; 22H; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74A; 74P; VB1 Verkaufsbezeichnung: EOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 184 205/55R16 51G Cabrio; Frontantrieb; 215/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 31P 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AU e1*2007/46*0623*.. 77 - 110 205/55R16 91 12I nur Golf 7; ab 215/50R16 90 12A e1*2007/46*0623*01; 215/55R16 93 12A Schrägheck; 225/50R16 92 11A; 12A; 245; 26P; Allradantrieb; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 205/55R16 91 121 nur Golf 7; ab 215/50R16 90 11A; 12A; 245; 248 e1*2007/46*0623*01; 215/55R16 93 11A; 12A; 245; 248 Schrägheck; 225/50R16 92 11A; 12A; 245; 248; Frontantrieb; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U 1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 205/55R16 91 11A; 24J; 24M Nur Golf 6; Ab e1*2007/46*0490*.. 215/55R16 93 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0242*25; 225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M; Schrägheck; 57T Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0004-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48024 ANLAGE: 29 VW Radtyp: EWP Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 13 Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 155 205/50R16 91 11A; 21S; 245 Cabrio; Frontantrieb; 205/55R16 91 11A; 21S; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 11A; 21S; 24J; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K; 27H 721; 725; 73C; 74A; 225/45R16 89 11A; 21S; 245; 685 74P; 76U 225/50R16 92 11A; 21T; 24J; 248; 26P; 27H; 57T 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 169 205/55R16 90 Nur Golf 5; Nur bis 215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0242*24; 225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U 1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/55R16 91 11A; 22P; 24J; 24M Nur Golf 6; Ab 215/55R16 93 11A; 22H; 22P; 24J; e1*2001/116*0242*25; 24M Schrägheck; 225/50R16 92 11A; 22H; 22Q; 24J; Allradantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 Nur CrossGolf 6; Ab 215/55R16 93 11A; 21P; 22H; 22M e1*2001/116*0304*21; 225/50R16 92 11A; 21P; 22H; 22M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 Nur CrossGolf; Nur 215/55R16 93 11A; 21P; 22H; 22M; bis 24M e1*2001/116*0304*13; 225/50R16 92 11A; 21P; 22H; 22M; Frontantrieb; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U 1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/55R16 91 11A; 24J; 248 Nur Golf Plus 6; Ab e1*2007/46*0491*.. 215/55R16 93 11A; 22M; 24J; 248 e1*2001/116*0304*14; 225/50R16 92 11A; 21P; 22M; 24J; Frontantrieb; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0004-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48024 ANLAGE: 29 VW Radtyp: EWP Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 13 Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 205/55R16 90 Nicht CrossGolf; Nur 215/55R16 93 VF7; 11A; 22P; 24J Golf Plus; Nur bis 225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 195/55R16 87 51J Nur Jetta 195/60R16 89 51J (Stufenheck); 205/50R16 87 Frontantrieb; 77 - 155 205/50R16 87W 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 12A; 51A; 573; 71C; 215/55R16 93 11A; 21P; 245; 248; 71K; 721; 725; 73C; 270 74A; 74P; 76U 225/45R16 89 11A; 270 225/50R16 92 11A; 21P; 24J; 248; 270; 57T 16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 205/60R16 51G Nur Beetle 215/55R16 93 (Schrägheck); 215/60R16 95 Frontantrieb; 225/55R16 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/55R16 91 11A; 21P; 22M; 22P GOLF 6 (Variant); ab 215/55R16 93 11A; 21B; 22L; 22Q; e1*2001/116*0328*15; 24J Allradantrieb; 225/50R16 92 11A; 21B; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U 1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/55R16 91 11A; 21P; 22M; 22P GOLF 6 (Variant); ab e1*2007/46*0492*.. 215/55R16 93 11A; 21B; 22L; 22Q; e1*2001/116*0328*15; 24J Frontantrieb; 225/50R16 92 11A; 21B; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0004-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48024 ANLAGE: 29 VW Radtyp: EWP Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 13 Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 91 11A; 21P; 22M; 22P GOLF (Variant); nur 215/55R16 93 11A; 21B; 22L; 22Q; bis 24J e1*2001/116*0328*14; 225/50R16 92 11A; 21B; 22H; 22L; Frontantrieb; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 90 11A; 21P; 22M; 22P JETTA (Limousine); 215/55R16 93 11A; 21B; 22L; 22Q; Frontantrieb; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 21B; 22H; 22L; 12A; 51A; 573; 71C; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3c DE*2007/46*0547*.., 77 - 125 195/60R16 12R; 51G Nicht Passat Alltrack e1*2007/46*0547*.. 77 - 147 205/55R16 12A; 51G (Cross); ab 3C e1*2001/116*0307*.., 77 - 155 215/55R16 12A; 51G e1*2001/116*0307*24; e1*2007/46*0502*.. 225/50R16 92 11A; 12A; 22M; 22P Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4KS; 4QY 3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 147 205/55R16 51G nur bis 215/55R16 51G e1*2001/116*0307*23; 225/50R16 92 11A; 22M; 22P Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4GB Verkaufsbezeichnung: TOURAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/55R16 91 5GG nicht CrossTouran; e1*2007/46*0506*.. 66 - 125 205/55R16 91W 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 1T e1*2001/116*0211*.., 205/55R16 94 12A; 51A; 71C; 71K; e1*2007/46*0357*.. 721; 725; 73C; 74A; 74P 1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 125 205/55R16 51G; 52J nur CrossTouran; e1*2007/46*0506*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 1T e1*2001/116*0211*.., 12A; 51A; 71C; 71K; e1*2007/46*0357*.. 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 76Z Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0004-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48024 ANLAGE: 29 VW Radtyp: EWP Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 13 Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3B e1*95/54*0043*.., 66 - 142 205/55R16 91 Kombi; Limousine; e1*98/14D0043*.., Allradantrieb; e1*98/14*0043*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 110 205/55R16 93 nicht Allradantrieb; ab e1*98/14*0023*12; e1*98/14*0023*.. 5HA; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 94 5HI; 51J 12A; 51A; 573; 71C; 66 - 150 195/60R16C 5HR; 51G; 56G 71K; 721; 725; 73C; 215/55R16 93 nicht Allradantrieb; 11A; 74A; 74P 22L; 24J; 5HA 215/55R16 95 11A; 22L; 24J; 5HR 225/50R16 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 367; 53S 150 205/55R16 94 5HI; 51J; 52J 7M e1*93/81*0023*.., 66 - 128 205/55R16 93 5HA; 51J nur bis e1*95/54*0023*.., 205/55R16 94 5HI; 5HJ; 51J e1*98/14*0023*11; e1*98/14*0023*.. 215/55R16 VDO; 11A; 24M Frontantrieb; 215/55R16 93 11A; 24M; 5HA 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 VDP; 11A; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74A; 225/50R16 92 VDN; 11A; 22B; 24J; 74P 24M 225/55R16 95 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 5HR; 54A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0004-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48024 ANLAGE: 29 VW Radtyp: EWP Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 13 gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0004-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48024 ANLAGE: 29 VW Radtyp: EWP Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 13 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 31P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit automatischer Niveauregulierungsanlage. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0004-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48024 ANLAGE: 29 VW Radtyp: EWP Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 13 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4GB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 1K0 907 253 C ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4KS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 3AA 907 275 B ( nur DE*2007/46*0547*..,e1*2007/46*0502*..,e1*2007/46*0547*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4QY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0307*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0004-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48024 ANLAGE: 29 VW Radtyp: EWP Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 13 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HJ) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1345kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/50R16 Hinterachse: 225/45R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung (Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0004-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48024 ANLAGE: 29 VW Radtyp: EWP Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 13 Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der Schiebetür zu prüfen. VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale Hinterachse). VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite Hinterachse). VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260 kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern. VDO) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. VDP) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. VF7) Durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels oben in der Mitte des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0004-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48024 ANLAGE: 29 VW Radtyp: EWP Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 1K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*.. Handelsbez.: GOLF Variante(n): Cabrio, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 380 VA 26P x = 230 y = 330 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 260 y = 310 36 HA 27H x = 260 y = 310 8 HA 26J x = 280 y = 380 16 VA 26N x = 280 y = 380 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0004-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48024 ANLAGE: 29 VW Radtyp: EWP Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 13 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: AU Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*.. Handelsbez.: GOLF Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 400 y = 310 25 HA 27H x = 400 y = 310 8 HA 26J x = 300 y = 300 25 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.