Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-A0-104
Anlage-Nr. : 33d
Seite : 1/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 46R6705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 46R6705.37
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Volkswagen AG., Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1K, 1KM, 1KP, 1T, 2K, 2KN Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7M Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50792 140 Nm
de M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
7DB Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50792 160 Nm
de M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Typ: 7DB
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0067*.., e1*98/14*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 103 Transporter, 215/60R16 A02) bis A10)
Multivan, Caravelle T99) E24a)
225/60R16
e1*96/79*0067*14E 1600/1490(1560) 5/112/57
RA-000567-A0-104-33d~VW-5-112-57-ET50_46R6705.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-A0-104
Anlage-Nr. : 33d
Seite : 2/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Typ: 7M
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0023*.. , e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 128 Sharan, 205/55R16 A02) bis A10)
Sharan syncro E24)
66 bis 150 Sharan, 215/55R16
Sharan syncro
225/50R16
A01)K03)
e1*98/14*0023*20 2WD 1240/1280(1355) 5/112/57,1
e1*95/54*0023*09 4WD 1240/1330(1405)
e1*2001/116*0023*36
Typ: 1T
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0211*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Touran 205/55R16 A02) bis A10)
75 bis 125 Touran Cross 205/55R16 M+S A02) bis A10)
A93)
e1*2001/116*0211*24 1200/1170(1245) 5/112/57,1
Typ: 1T
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Touran 205/55R16 A02) bis A10)
75 bis 125 Touran Cross 205/55R16 M+S A02) bis A10)
A93)
e1*2007/46*0357*02 1200/1170(1245) 5/112/57,1
Typ: 1K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169 Golf 5 205/55R16 A02) bis A10)
A93) E06)
215/50R16
A01)K03)
e1*2001/116*0242*24E 1110/980(1020) 5/112/57,1
RA-000567-A0-104-33d~VW-5-112-57-ET50_46R6705.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-A0-104
Anlage-Nr. : 33d
Seite : 3/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Typ: 1K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 155 Golf 6 205/55R16 A02) bis A10)
A93) E06)
215/50R16
e1*2001/116*0242*34 1110/940(990) 5/112/57,1
Typ: 2K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0252*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103 Caddy, 205/55R16 A02) bis A10)
Caddy Life, B43)
Caddy Maxi,
Caddy Maxi Life,
(außer Allrad)
e1*2001/116*0252*28 1095/1200(1230) bzw. 5/112/57,1
1030/1250(0) Gasantrieb 80kW
1200/1300(0) Maxi
Typ: 2KN
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 80 Caddy 205/55R16 A02) bis A10)
B43)
e1*2007/46*0217*03 5/112/57,1
Typ: 2KN
ABE / EG-Genehmigung: L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103 Caddy 205/55R16 A02) bis A10)
(außer Allrad) B43)
L320NT23 1170/1305(0) – Gas 80kW: 1090/1250 5/112/57,1
Typ: 1KP
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 Golf Plus, 205/55R16 A02) bis A10)
Golf Plus Cross A93)
215/50R16
A01)K03)
e1*2001/116*0242*21 1140/990(1035) 5/112/57,1
RA-000567-A0-104-33d~VW-5-112-57-ET50_46R6705.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-A0-104
Anlage-Nr. : 33d
Seite : 4/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Typ: 1KM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147 Jetta, 205/55R16 A02) bis A10)
Golf 5 Kombi, A93) E06)
Golf 6 Kombi
215/50R16
A01)K03)
e1*2001/116*0328*18 1100/1080(1110) 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
RA-000567-A0-104-33d~VW-5-112-57-ET50_46R6705.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-A0-104
Anlage-Nr. : 33d
Seite : 5/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein Min-
destabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
anzuwenden.
E24a) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1442 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
anzuwenden.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 33d mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 26.10.2010
RA-000567-A0-104-33d~VW-5-112-57-ET50_46R6705.doc