Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48099 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000578-A0-104
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 1/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5605
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R5605
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R5605.27
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 675 kg
bei Reifenabrollumfang: 2050 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Volkswagen AG., Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1K, 1KM, 1KP, 1T, 2K, 2KN Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7M Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50792 140 Nm
de M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
RA-000578-A0-104-15c~VW-5-112-57-ET50_53R5605.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48099 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000578-A0-104
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 2/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5605
Typ: 7M
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 128 VW Sharan 195/65R15 A02) bis A10)
(bis EG-Genehmigungs-Nr. E05)A93) E04)E26)
e1*98/14*0023*16)
195/65R15 M+S
A93)
205/60R15
205/65R15
215/60R15
e1*98/14*0023*20 2WD 1240/1280(1355) 5/112/57,1
e1*2001/116*0023*35E 4WD 1240/1330(1405)
Typ: 1T
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0211*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Touran 195/65R15 A02) bis A10)
A93)E04)
205/60R15
75 bis 110 Touran Cross 195/65R15 M+S A02) bis A10)
A93)E04)
205/60R15 M+S
e1*2001/116*0211*24 1190/1170(1245) 5/112/57,1
Typ: 1T
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Touran 195/65R15 A02) bis A10)
A93)E04)
205/60R15
75 bis 103 Touran Cross 195/65R15 M+S A02) bis A10)
A93)E04)
205/60R15 M+S
e1*2007/46*0357*04 1190/1110(0) 5/112/57,1
RA-000578-A0-104-15c~VW-5-112-57-ET50_53R5605.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48099 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000578-A0-104
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 3/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5605
Typ: 1K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 Golf 5 195/65R15 A02) bis A10)
A93)
205/60R15
215/60R15
59 bis 125 Golf 6 195/65R15 A02) bis A10)
A93)
205/60R15
215/60R15
e1*2001/116*0242*34 1120/950(1000) 5/112/57,1
Typ: 2K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0252*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 80 Caddy, 195/65R15 A02) bis A10)
Caddy Life, A93) E04)
Caddy Maxi,
Caddy Maxi Life, 205/60R15
Caddy Life Allrad
e1*2001/116*0252*27 1205/1300(0) Maxi 5/112/57,1
Typ: 2KN
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103 Caddy 195/65R15 A02) bis A10)
A93) E04)
205/60R15
e1*2007/46*0217*06 1200/1300(0) 5/112/57,1
Typ: 2KN
ABE / EG-Genehmigung: L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 80 Caddy, 195/65R15 A02) bis A10)
Caddy Allrad A93) E04)
205/60R15
L320/NT23 1170/1300(0) 5/112/57,1
RA-000578-A0-104-15c~VW-5-112-57-ET50_53R5605.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48099 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000578-A0-104
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 4/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5605
Typ: 1KP
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 Golf Plus, 195/65R15 A02) bis A10)
Golf Plus Cross A93)
205/60R15
215/60R15
e1*2001/116*0304*21 1150/990(1035) 5/112/57,1
Typ: 1KM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110 Jetta, 195/65R15 A02) bis A10)
Golf 5 Kombi, A93)
Golf 6 Kombi
205/60R15
215/60R15
e1*2001/116*0328*18 1100/1080(1110) 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000578-A0-104-15c~VW-5-112-57-ET50_53R5605.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48099 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000578-A0-104
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 5/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5605
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1380 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich,
so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
Die Anlage Nr. 15c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R5605 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 08.12.2010
RA-000578-A0-104-15c~VW-5-112-57-ET50_53R5605.doc