Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 7c
Seite : 1 / 11 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 53R8805.07
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
13, 1F, 1K, 1KM, 1KP, 1T, 3B, Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm
3BG, 3BS, 3C, 3CC, 5N Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7N Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 140 Nm
Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27,5 mm
3D Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 140 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27 mm
Typ: 3B
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0043*.. , e1*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 142 Passat, Passat Variant 225/40R18 A01) bis A10)
(syncro, 4-Motion) K03)K50)
e1*98/14*0043*15E min. 930/970 max. 1170/1080, 1190/1160 bei Allrad 5/112/57,1
RA-000594-A0-104-07c~VW-5-112-57-ET35_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 7c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 3BG
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0157*.., e1*2001/116*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 142 Passat, Passat Variant 225/40R18 A01) bis A10)
(4-Motion) K03)
e1*2001/116*0157*12E min. 970/980max. 1190/1060 5/112/57,1
Typ: 3BS
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0173*.., e1*2001/116*0173*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
202 Passat W8, 225/40R18 A01) bis A10)
Passat Variant W8 K03)
e1*2001/116*0173*04E 1230/1160(1210) 5/112/57,1
Typ: 3D
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
177; 206; 246 VW Phaeton 235/50R18 A02) bis A10)
E05a) E24)E55)
245/45R18
255/45R18
235/50R18 M+S
e1*2001/116*0189*18 1650/1410(1500) 5/112/57
Typ: 1T
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0211*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Touran 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)
75 bis 125 Touran Cross 225/40R18 M+S A01) bis A10)
K03)
e1*2001/116*0211*25 1200/1170(1245) 5/112/57,1
RA-000594-A0-104-07c~VW-5-112-57-ET35_53R8805.doc
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Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 7c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 1T
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Touran 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)
75 bis 125 Touran Cross 225/40R18 M+S A01) bis A10)
K03)
e1*2007/46*0357*04 1200/1110(0) 5/112/57,1
Typ: 1K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169 Golf 5 215/40R18 A01) bis A10)
E50) K01)K04)K64)
215/40R18 M+S
184 Golf 5 R32 215/40R18 M+S A01) bis A10)
K01)K04)K64)
59 bis 199 Golf 6 215/40R18 A01) bis A10)
K04) K01)K64)
225/40R18
K02)
e1*2001/116*0242*34 Golf 5: 1110/1040(1080) 5/112/57,1
Golf 6: 1120/970(1000)
Typ: 1K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 118 Golf 6 215/40R18 A01) bis A10)
K04) K01)K64)
225/40R18
K02)
e1*2007/46*0490*00 1120/950(0) 5/112/57,1
Typ: 1KP
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 Golf Plus, 215/40R18 A01) bis A10)
Golf Plus Cross K01)K04)K64)
e1*2001/116*0304*21 1140/990(1025) 5/112/57,1
RA-000594-A0-104-07c~VW-5-112-57-ET35_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 7c
Seite : 4 / 11 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 1KP
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0491*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 90 Golf Plus 215/40R18 A01) bis A10)
K01)K04)K64)
e1*2007/46*0491*00 1090/1060(0) 5/112/57,1
Typ: 1KM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147 Jetta, 215/40R18 A01) bis A10)
Golf 5 Variant, K01)K04)K64)
Golf 6 Variant
e1*2001/116*0328*18 1100/1080 (1110) 5/112/57,1
Typ: 1KM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0492*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 90 Golf 6 Variant 215/40R18 A01) bis A10)
K01)K04)K64)
e1*2007/46*0492*00 1030/1070(0) 5/112/57,1
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0307*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147 Passat, 225/40R18 A01) bis A10)
Passat Variant K03) K04)K21)K63)
235/40R18
K03)
245/35R18
K01)K28)
184 bis 220 Passat, 225/40R18 M+S A01) bis A10)
Passat Variant K03) K04)K21)K63)
225/40R18
E18) K03)
235/40R18
K03)
245/35R18
K01)K28)
e1*2001/116*0307*24 5/112/57,1
RA-000594-A0-104-07c~VW-5-112-57-ET35_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 7c
Seite : 5 / 11 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Passat Variant 225/40R18 A01) bis A10)
K03) K04)K21)K63)
235/40R18
K03)
245/35R18
K01)K28)
e1*2007/46*0502*00 5/112/57
Typ: 1F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 EOS 215/40R18 A02) bis A10)
E18)
225/40R18
A01)E18)K03)K71)
215/40R18 M+S
225/40R18 M+S
A01)K03)K71)
235/40R18
A01)K03)K04)K71)
245/35R18
A01)K01)K04)K71)
e1*2001/116*0349*13 1120 / 1000 (1060) 5/112/57,1
Typ: 5N
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0450*..,
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147 Tiguan 235/50R18 A01) bis A10)
K01)K04)
245/45R18
K03)
255/45R18
K01)K04)
e1*2001/116*0450*10 1180 / 1130 (1205) 5/112/57,1
RA-000594-A0-104-07c~VW-5-112-57-ET35_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 7c
Seite : 6 / 11 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 5N
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 147 Tiguan 235/50R18 A01) bis A10)
K01)K04)
245/45R18
K03)
255/45R18
K01)K04)
e1*2007/46*0487*01 1190 / 1170 (0)
Typ: 3CC
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0468*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 220 Passat CC 215/45R18 M+S A02) bis A10)
225/40R18 M+S
A01)K04)
235/40R18
A01)K04)K83)K84)
245/35R18
A01)K01)K02)K83)K84)
245/40R18
A01)G01)K01)K02)K82)K83)K84)
e1*2001/116*0468*07 1130/1030(1115) 2WD| 1170/1100(1180) 4WD 5/112/57,1
RA-000594-A0-104-07c~VW-5-112-57-ET35_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 7c
Seite : 7 / 11 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 13
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0471*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 125 Scirocco 215/40R18 A02) bis A10)
215/45R18
225/40R18
235/40R18
245/35R18
A01)K03)K04)K15)
147 bis 195 Scirocco 215/40R18 M+S A02) bis A10)
215/45R18 M+S
225/40R18
235/40R18
245/35R18
A01)K03)K04)K15)
e1*2001/116*0471*07 1080/770(0) 5/112/57,1
Typ: 7N
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0401*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147 Sharan 215/45R18 A02) bis A10)
A93)
225/40R18
A93)A01)K04)T92)
225/45R18
A93)A01)K04)
235/40R18
A93)A01)K04)
245/35R18
A01)K04)T92)
245/40R18
A01)K04)
e1*2007/46*0401*02 1270/1250(0) 5/112/57,1
RA-000594-A0-104-07c~VW-5-112-57-ET35_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 7c
Seite : 8 / 11 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 7N
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0434*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147 Sharan 215/45R18 A02) bis A10)
A93)
225/40R18
A93)A01)K04)T92)
225/45R18
A93)A01)K04)
235/40R18
A93)A01)K04)
245/35R18
A01)K04)T92)
245/40R18
A01)K04)
e1*2007/46*0434*02 1280/1310(1405) 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000594-A0-104-07c~VW-5-112-57-ET35_53R8805.doc
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Anlage-Nr. : 7c
Seite : 9 / 11 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit (Sommer-)Reifen der Größe
205/55R16 oder 215/55R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmi-
gung de Fahrzeuges zugelassen sind.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist.
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
anzuwenden.
RA-000594-A0-104-07c~VW-5-112-57-ET35_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 7c
Seite : 10 / 11 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
E50) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E55) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K50) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von Radmitte bis ca.
200 mm hinter der Radmitte um. ca. 5 mm aufzuweiten.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
lichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
RA-000594-A0-104-07c~VW-5-112-57-ET35_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 7c
Seite : 11 / 11 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu ge-
währleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) und klebend zu befestigen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitli-
chen Stoßleiste aufzuweiten,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf ei-
ner Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (ent-
sprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter
für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen,
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschrau-
be zu kürzen.
K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutren-
nen oder nach innen umzuformen.
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu ge-
währleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte
umzulegen,
- der Kunstsoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoff-
kantekante des Verbreiterungsflap zu kürzen.
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu ge-
währleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur Stoßfän-
geroberkante umzulegen und aufzuweiten,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 7c mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 16.02.2011
RA-000594-A0-104-07c~VW-5-112-57-ET35_53R8805.doc