Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 24d
Seite : 1/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 53R8805.27
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Volkswagen AG., Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1F, 1K, 1KM, 1KP, 1T, 2K, 2KN, Serien-Radschraube, Kugel Ø26, Ge- ZP50704 120 Nm
3C winde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
7M Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde ZP50792 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
3D Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 140 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27 mm
RA-000594-A0-104-24d~VW-5-112-57-ET45_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 24d
Seite : 2/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 7M
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0023*.. , e1*95/54*0023*.. , e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 128 Sharan 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)K48)K49)
235/40R18
150 Sharan 235/40R18
e1*2001/116*0023*35 2WD 1240/1280(1355) 5/112/57,1
4WD 1240/1330(1405)
Typ: 3D
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
177; 206; 246 VW Phaeton 235/50R18 A02) bis A10)
E05a) E24)
245/45R18
255/45R18
235/50R18 M+S
e1*2001/116*0189*18 1650/1410(1500) 5/112/57
Typ: 1T
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0211*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Touran 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)
75 bis 125 Touran Cross 225/40R18 M+S A01) bis A10)
K03)
e1*2001/116*0211*25 1200/1160(1240) 5/112/57,1
Typ: 1T
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Touran 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)
75 bis 125 Touran Cross 225/40R18 M+S A01) bis A10)
K03)
e1*2007/46*0357*04 1200/1160(1240) 5/112/57,1
RA-000594-A0-104-24d~VW-5-112-57-ET45_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 24d
Seite : 3/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 1K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169 Golf 5 215/40R18 A01) bis A10)
E46)K03)
215/40R18 M+S
K03)
225/35R18
K01)K04)
225/40R18
K01)K04)K63)
184 Golf 5, R32 225/40R18 A01) bis A10)
K01)K04)K63)
215/40R18 M+S
K03)
e1*2001/116*0242*24E 1110/1040(1080) 5/112/57
Typ: 1K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 199 Golf 6 215/40R18 A01) bis A10)
K03)
225/35R18
K01)T87)
225/40R18
K01)K63)
e1*2001/116*0242*34 1100/880(940) 5/112/57,1
Typ: 1K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 118 Golf 6 215/40R18 A01) bis A10)
K03)
225/35R18
K01)T87)
225/40R18
K01)K63)
e1*2007/46*0490*00 1120/950(0) 5/112/57,1
RA-000594-A0-104-24d~VW-5-112-57-ET45_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 24d
Seite : 4/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 2K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0252*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103 Caddy, 225/40R18 A01) bis A10)
Caddy Maxi, K01)K04)
Caddy Life,
Caddy Life Maxi,
Caddy Life Allrad
e1*2001/116*0252*30 1225/1300(13000) 5/112/57,1
Typ: 2KN
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103 Caddy, 225/40R18 A01) bis A10)
Caddy Allrad K01)K04)
Caddy CNG,
Caddy CNG Allrad
e1*2007/46*0217*07 1200/1300(0) 5/112/57,1
Typ: 2KN
ABE / EG-Genehmigung: L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103 Caddy, 225/40R18 A01) bis A10)
Caddy Allrad K01)K04)
L320 *23 1170/1300(1300) 5/112/57,1
Typ: 1KP
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 Golf Plus, 215/40R18 A01) bis A10)
Golf Plus Cross E46)K03)K04)
225/35R18
K01)K04)
225/40R18
K01)K04)K63)
e1*2001/116*0304*21 1130/990(1025) 5/112/57
RA-000594-A0-104-24d~VW-5-112-57-ET45_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 24d
Seite : 5/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 1KP
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0491*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 90 Golf Plus 215/40R18 A01) bis A10)
E46)K03)K04)
225/35R18
K01)K04)
225/40R18
K01)K04)K63)
e1*2007/46*0491*00 1090/1060(0) 5/112/57
Typ: 1KM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147 Jetta, 215/40R18 A01) bis A10)
Golf 5 Variant, E46)K03) K64)
Golf 6 Variant
225/35R18
K01)K04)
225/40R18
K01)K04)
e1*2001/116*0328*18 1100/1080 (1110) 5/112/57
Typ: 1KM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0492*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 90 Golf 6 Variant 215/40R18 A01) bis A10)
E46)K03) K64)
225/35R18
K01)K04)
225/40R18
K01)K04)
e1*2007/46*0492*00 1030/1070(0) 5/112/57,1
RA-000594-A0-104-24d~VW-5-112-57-ET45_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 24d
Seite : 6/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0307*..,
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147 Passat, 225/40R18 A01) bis A10)
Passat Variant K03)
235/40R18
K03)K63)
245/35R18
K01)K04)K21)K63)
184 bis 220 Passat, 225/40R18 M+S A02) bis A10)
Passat Variant,
Passat R36, 235/40R18
Passat Variant R36 A01)K03)K63)
e1*2001/116*0307*24 5/112/57
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Passat Variant 225/40R18 A01) bis A10)
K03)
235/40R18
K03)K63)
245/35R18
K01)K04)K21)K63)
e1*2007/46*0502*00 5/112/57
Typ: 1F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155 EOS 215/40R18 A02) bis A10)
225/40R18
235/40R18
A01)K03)
184 bis 191 EOS 215/40R18 M+S A02) bis A10)
225/40R18 M+S
235/40R18
A01)K03)
e1*2001/116*0349*13 1120/1000(1060) 5/112/57,1
RA-000594-A0-104-24d~VW-5-112-57-ET45_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 24d
Seite : 7/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
RA-000594-A0-104-24d~VW-5-112-57-ET45_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 24d
Seite : 8/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist.
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
anzuwenden.
E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
K48) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die Radhausaus-
schnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen.
K49) Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf einer
Länge von 60 mm nach hinten – abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer
3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffra-
dinnenhaus muss warm nach innen eingeformt werden.
RA-000594-A0-104-24d~VW-5-112-57-ET45_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 24d
Seite : 9/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
lichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu ge-
währleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) und klebend zu befestigen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitli-
chen Stoßleiste aufzuweiten,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf ei-
ner Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (ent-
sprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter
für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen,
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschrau-
be zu kürzen.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 24d mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 16.02.2011
RA-000594-A0-104-24d~VW-5-112-57-ET45_53R8805.doc