Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 37d
Seite : 1/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R7705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 54R7705.37
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 49 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2251 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile
Zubehör-Kit Anzugs-
moment
16, 16H, 1K, 1KM, 1KP, 1T, 2K, Serien-Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm, ZP 50704 120 Nm
2KN Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27mm
7M Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP 50792 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Typ: 7M
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 128 Sharan, 205/50R17 A02) bis A10)
Sharan syncro
225/45R17
150 Sharan VR6 205/50R17 M+S
225/45R17
e1*2001/116*0023*36E 1120-1240/1280-1330(1330-1405) 5/112/57,1
RA-000638-A0-104-37d~VW-5-112-57-ET49_54R7705.docx
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Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 37d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Typ: 1T
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0211*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Touran 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
75 bis 125 Touran Cross 205/50R17 M+S A02) bis A10)
e1*2001/116*0211*26 1200/1160(1240) 5/112/57,1
Typ: 1T
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Touran 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
75 bis 125 Touran Cross 205/50R17 M+S A02) bis A10)
e1*2007/46*0357*04 1200/1110(0) 5/112/57,1
Typ: 1K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169 Golf 5 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
184 Golf 5, R32 205/50R17 M+S A02) bis A10)
215/45R17 M+S
225/45R17
59 bis 199 Golf 6 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
77 bis 118 Golf 6 Cabrio 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
e1*2001/116*0242*38 1100/880(940) 5/112/57,1
RA-000638-A0-104-37d~VW-5-112-57-ET49_54R7705.docx
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Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 37d
Seite : 3/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Typ: 1KP
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 Golf Plus, 205/50R17 A02) bis A10)
Golf Plus Cross
215/45R17
225/45R17
A01)K03)
e1*2001/116*0304*25 1140/990(1025) 5/112/57,1
Typ: 1KP
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0491*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 90 Golf Plus 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)
e1*2007/46*0491*03 1090/1060(0) 5/112/57,1
Typ: 1KM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147 Jetta, 205/50R17 A02) bis A10)
Golf 5 Kombi,
Golf 6 Kombi 215/45R17
225/45R17
e1*2001/116*0328*21 1100/1080(1110) 5/112/57,1
Typ: 1KM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0492*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 90 Golf 6 Variant 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
e1*2007/46*0492*00 1030/1070(0) 5/112/57,1
RA-000638-A0-104-37d~VW-5-112-57-ET49_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 37d
Seite : 4/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Typ: 2K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0252*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103 Caddy, 205/50R17 A02) bis A10)
Caddy Maxi, A01)B43)
Caddy Allrad
215/45R17
e1*2001/116*0252*30 5/112/57,1
Typ: 2KN
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103 Caddy, 205/50R17 A02) bis A10)
Caddy Allrad A01)B43)
215/45R17
e1*2007/46*0217*08 1200/1300(0) 5/112/57,1
Typ: 2KN
ABE / EG-Genehmigung: L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103 Caddy, 205/50R17 A02) bis A10)
Caddy Allrad A01)B43)
215/45R17
L320, NT24E 1170/1300(0) 5/112/57,1
Typ: 16
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147 Jetta 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
215/50R17
A01)K13)K22)
225/45R17
e1*2007/46*0539*03 1060/960(980) 5/112/57,1
RA-000638-A0-104-37d~VW-5-112-57-ET49_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 37d
Seite : 5/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Typ: 16H
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Jetta 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
215/50R17
A01)K13)K22)
225/45R17
e1*2007/46*0584*00 920/930 (955) 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000638-A0-104-37d~VW-5-112-57-ET49_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 37d
Seite : 6/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein
Mindestabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
Die Anlage Nr. 37d mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 08.07.2011
RA-000638-A0-104-37d~VW-5-112-57-ET49_54R7705.docx