Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47489
Nr. : RA-000643-D0-104
Anlage-Nr. : 47
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9955
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL1.9955
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: SPEEDLINE
Montageposition: Hinterachse *
Radausführung: SL1.9955.57
Radgröße: 9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 715 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
* Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr.
47488*05) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SL1.9855, SL1.9855.37 (ABE-Nr. 47488*05) zu
entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG, Wolfsburg
RA-000643-D0-104-47~VW-5-112-57-ET42_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47489
Nr. : RA-000643-D0-104
Anlage-Nr. : 47
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9955
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
13, Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
5N Tiguan 1: ZP50704 120 Nm
Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Tiguan 2: ZP50704 140 Nm
Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
3C Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
3D, 3d Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 140 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET42 9.5x19,ET40
88 bis 206 VW Passat 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(B8; Limousine, Kombi; K04)K28) E93a)
außer Alltrack)
235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
K04)K28) K63) E93a)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04)K28) K63) E93a)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET42 9.5x19,ET40
110 bis 176 VW Passat Alltrack 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
(B8) K104) E93a)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K104) E93a)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000643-D0-104-47~VW-5-112-57-ET42_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47489
Nr. : RA-000643-D0-104
Anlage-Nr. : 47
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3d e1*2007/46*0452*..
3D e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET42 9.5x19,ET40
177 bis 246 VW Phaeton 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)ER2)
G3M)N245) T95)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)ER2)
N255)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)ER2)
235/40R19 265/35R19 A02) bis A10)ER2)
G3M)V00)
235/40R19 275/35R19 A01) bis A10)ER2)
K04) G3M)V00)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)ER2)
K04) V00)
245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)ER2)
K04) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)ER2)
K04) V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
13 e1*2001/116*0471*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET42 9.5x19,ET40
92 bis 206 VW Scirocco 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten M00) N235)
Serienreifen 17Zoll)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000643-D0-104-47~VW-5-112-57-ET42_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47489
Nr. : RA-000643-D0-104
Anlage-Nr. : 47
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
13 e1*2001/116*0471*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET42 9.5x19,ET40
90 bis 162 VW Scirocco 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten M00)
Serienreifen 16Zoll)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET42 9.5x19,ET40
81 bis 155 VW Tiguan 1 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterungen) K04) E98)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04)K63) K85) E98)
225/45R19 245/40R19 A01) bis A10)
K04) E98)V00)
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04)K63) K85) E98)V00)
235/45R19 265/40R19 A01) bis A10)
K02)K80) E98)V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000643-D0-104-47~VW-5-112-57-ET42_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47489
Nr. : RA-000643-D0-104
Anlage-Nr. : 47
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET42 9.5x19,ET40
81 bis 155 VW Tiguan 1 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit Serie E98)
255/40R19 und
Verbreiterungen) 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
E98)
225/45R19 245/40R19 A02) bis A10)
E98)V00)
225/45R19 255/40R19 A02) bis A10)
E98)V00)
235/45R19 265/40R19 A02) bis A10)
E98)V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET42 9.5x19,ET40
85 bis 140 VW Tiguan 2 (ohne 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)
Verbreiterung) M00) E98a)
255/45R19 255/45R19 A01) bis A10)
K04) E98a)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET42 9.5x19,ET40
85 bis 140 VW Tiguan 2 (mit 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)
Verbreiterung) M00) E98a)
255/45R19 255/45R19 A02) bis A10)
E98a)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47489
Nr. : RA-000643-D0-104
Anlage-Nr. : 47
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9955
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
RA-000643-D0-104-47~VW-5-112-57-ET42_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47489
Nr. : RA-000643-D0-104
Anlage-Nr. : 47
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9955
E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.
E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.
ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1430 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G3M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R18,
235/55R17, 235/60R16, 255/40R19, 255/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um
10 mm aufzuweiten,
- die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend
zu kürzen.
RA-000643-D0-104-47~VW-5-112-57-ET42_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47489
Nr. : RA-000643-D0-104
Anlage-Nr. : 47
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9955
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.
K85) An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis
zur Blechkante zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
RA-000643-D0-104-47~VW-5-112-57-ET42_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47489
Nr. : RA-000643-D0-104
Anlage-Nr. : 47
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9955
Die Anlage Nr. 47 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL1.9955 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 01.08.2016
RA-000643-D0-104-47~VW-5-112-57-ET42_SL1.9855.docx