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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         02-2587-A03-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                     Volker Schmidt GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   Volker Schmidt GmbH
                               Gieschenhagen 2
                               23795 Bad Segeberg

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Space
Typ                            Space9016
Radgröße                       9Jx16H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
-              Space9016/Ø64/Ø57.1                 5/100/57,1         15        560    1860

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung          Space9016
Radgröße                       9Jx16H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       110                    -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im
Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Volkswagen

Spurverbreiterung              über 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         02-2587-A03-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                     Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Corrado         85-140            215/40R16         R70 T82 T86                       A02 A04 A05
53I                85-140            225/40R16                                           A06 A08 A09
E 664/1                                                                                  A12 A14 A18
                                                                                         F00 F11 K41
                                                                                         K42 K43 K44
                                                                                         K45 K46 K49
                                                                                         K50 K56 M01
                                                                                         V16 S01
VW Golf / Vento       66-140         215/40R16         R70 T82 T86                       A02 A04 A05
1H                    66-140         225/40R16                                           A06 A08 A09
e1*96/79*0068*..                                                                         A12 A14 A18
                                                                                         F00 F01 K41
                                                                                         K42 K43 K44
                                                                                         K45 K49 K50
                                                                                         M01 R21 V16
                                                                                         S01
VW Golf / Vento       66-128         215/40R16         R70                               A02 A04 A05
1HXO                  66-128         225/40R16                                           A06 A08 A09
F804                                                                                     A12 A14 A18
                                                                                         F00 F01 K41
                                                                                         K42 K43 K44
                                                                                         K45 K49 K50
                                                                                         M01 V16 S01
VW Passat             81-128         215/40R16         R70 T82 T86                       A02 A04 A05
35I                   81-128         225/40R16                                           A06 A08 A09
E657, /1                                                                                 A12 A14 A18
                                                                                         F00 F11 K06
                                                                                         K41 K42 K44
                                                                                         K45 K49 K50
                                                                                         K56 M01 V16
                                                                                         S01



Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         02-2587-A03-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                     Volker Schmidt GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18    Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.

F00    Der Nachweis über die Fahrwerksfestigkeit bei Spurverbreiterung größer 2 % ist für das
Fahrzeug erbracht.

F01    Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 1.

F11     An Achse 2 ist auf ausreichenden Abstand zwischen dem Sonderrad und den Fahrwerksteilen
zu achten.

K06    An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          02-2587-A03-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                      Volker Schmidt GmbH

                                                                                            Seite 4 von 5

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T82     Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

        185/50R16       205/45R16
        195/40R16       215/35R16
        195/45R16       215/40R16, 225/40R16
        205/45R16       225/40R16
        205/50R16       225/45R16
        205/55R16       225/50R16, 245/45R16
        205/60R16       225/55R16
        215/40R16       225/40R16, 245/35R16
        215/50R16       245/45R16
        215/55R16       235/50R16
        225/40R16       245/35R16, 255/35R16
        225/50R16       245/45R16
        225/55R16       245/50R16
        225/60R16       245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         02-2587-A03-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                     Volker Schmidt GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5

Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 26.Oktober 2002




Tufan                                                                  00044413.DOC




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