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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45677 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55800504 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 17 H2 Typ 01672
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 4

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Superturismo GT
Typ                            01672
Radgröße                       7 J x 17 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
250            01672250 / S-Ø57,06                 4/100/57,1         40        605    1950

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     45677
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          01672 250
Radgröße                       7 J x 17 H2
Einpresstiefe                  ET 40
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel    Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5              Kegel 60°      110                    26

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Palatina (Gutachten Nr. 55800504) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Volkswagen

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45677 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55800504 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 17 H2 Typ 01672
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Golf               55-85          205/40R17         A01 G01 T80 T81 T84               A02 A04 A05
1E                    55-85          205/40R17         T80 T81 T84 X17                   A08 A09 A12
e1*96/79*0070*..,                                                                        A14 A21 S01
e1*98/14*0070*..
VW Golf               55-85          205/40R17         T80 T81 T83 T84                   A02 A04 A05
1EXO                                                                                     A08 A09 A12
G407                                                                                     A14 A21 S01
VW Golf               66-85          205/40R17         T80 T81 T83 T84                   A02 A04 A05
1HX1                                                                                     A08 A09 A12
G156,                                                                                    A14 A21 S01
e1*93/81*0004*..
VW Golf               40-85          205/40R17         T80 T81 T83 T84                   A02 A04 A05
1HXOF                                                                                    A08 A09 A12
F894                                                                                     A14 A21 S01
VW Golf / Vento       40-85          205/40R17         G01 T80 T81 T84                   A02 A04 A05
1H                    40-85          205/40R17         T80 T81 T84 X17                   A08 A09 A12
e1*96/79*0068*..                                                                         A14 A21 S01
VW Golf, Vento        40-85          205/40R17         G01 T80 T81 T84                   A02 A04 A05
1HXO                  40-85          205/40R17         T80 T81 T84 X17                   A08 A09 A12
F804                                                                                     A14 A21 S01
VW Passat             50-100         205/40R17         K42 T80 T81 T84                   A01 A02 A04
35I                   50-100         215/40R17         G01 K42 K45 K49 T83 T85           A05 A08 A09
E657, /1                                                                                 A12 A14 A21
                                                                                         S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45677 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55800504 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 17 H2 Typ 01672
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                           Seite 3 von 4

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragen Rad-Reifenkombinationen auf
Zulässigkeit zu überprüfen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

X17    Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
195/60R14.


Hinweise zum Sonderrad
entfällt



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45677 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55800504 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7 J x 17 H2 Typ 01672
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                     Seite 4 von 4

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2003.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 5.Februar 2004




Pohl                                                                 00059694.DOC




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