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							Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr.    : RA-000342-A0-015
Anlage-Nr.       : 11a
Auftraggeber            : Borbet
Typ(en)                 : LS70638
Ausführung(en)          : Lk 100 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅57,1                         Seite 1 von 5



Raddaten


Radtyp                                           :   LS70638
Radausführung                                    :   Lk 100
Radgröße nach Norm                               :   7 J x 16 H2
Einpreßtiefe in mm                               :   38
zulässige Radlast in kg                          :   600
zul. Abrollumfang in mm                          :   2000
Lochkreisdurchmesser in mm                       :   100
Lochzahl                                         :   5
Mittenlochdurchmesser in mm                      :   64,1 mm mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅57,1
Zentrierart                                      :   Mittenzentrierung


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                           :       Volkswagen AG., Wolfsburg
Radbefestigungsteile                         :       mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegelbundrad-
                                                     schrauben M14x1,5, Kegelwinkel 60°, Schaftlänge 28,5 mm
Anzugsmoment in Nm                           :       120
Spurverbreiterung                            :       bis zu 10 mm

Typ:                           1HXO
ABE / EG-Genehmigung:          F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                                Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66; 74; 81; 85; Golf ,             205/45R16-83                                         A02) bis A10)
 110             Vento
                                    215/40R16-82

128               Vento VR6,                  205/45ZR16 Reinforced
                  Golf VR6
                                              215/40R16-86W Reinforced

F804/NT17E        980/840                                                                5/100/57,0




RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen
Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt -Bundesamtes für Prüfungen nach
EG-TypV, StVZO sowie FzTV akkreditiert (KBA-P 00009-95).
Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr.    : RA-000342-A0-015
Anlage-Nr.       : 11a
Auftraggeber                : Borbet
Typ(en)                     : LS70638
Ausführung(en)              : Lk 100 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅57,1         Seite 2 von 5


Typ:                           1H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81; 85; 110  Golf , Vento ,       205/45R16-83                              A02) bis A10)
              Golf Variant
                                   215/40R16-82

128                   Vento VR6,             205/45ZR16 Reinforced
                      Golf VR6
                                             215/40R16-86W Reinforced

140                   Golf syncro VR6,        205/45ZR16 Reinforced
                      Golf Variant syncro VR6
                                              215/40R16-86W Reinforced

e1*96/79*0068*03E     980/990                                                5/100/57,0



Typ:                           1HX1
ABE / EG-Genehmigung:          G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Golf syncro VR6      205/45ZR16 Reinforced                     A02) bis A10)

140                   Golf Variant syncro VR6 215/40R16-86W Reinforced


G156/NT12E            980/990                                                5/100/57,0




Typ:                                 1J
ABE / EG-Genehmigung:                e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50; 55; 66; 74; Golf, Golf 4-motion     205/50R16-87                      A02) bis A10)
 75; 77; 81; 85; Bora, Bora 4-motion     T37)
 88; 92; 96;     (Limousine + Variant)
 110; 125; 132;                          205/55R16-91
 150
                                          zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         205/50R16-87       225/45R16-89   A02) bis A10)V02)

                                             205/55R16-91     225/50R16-92   A02) bis A10)V09)

e1*2001/116*0071*35   1030/1080(1130)                                        5/100/57,0
Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr.    : RA-000342-A0-015
Anlage-Nr.       : 11a
Auftraggeber                : Borbet
Typ(en)                     : LS70638
Ausführung(en)              : Lk 100 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅57,1          Seite 3 von 5


Typ:                           9C
ABE / EG-Genehmigung:          e1*97/27*0106*.. , e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55; 66; 74; 75; VW Beetle         205/50R16-87                      A02) bis A10)
 85; 110; 125
                                   205/55R16-91

                                             zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
                                             vorne             hinten
                                             205/50R16-87      225/45R16-89   A02) bis A10)V02)

                                             205/55R16-91      225/50R16-92   A02) bis A10)V09)

e1*2001/116*0106*17   1030/800



Typ:                           9N
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0174*.., e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40; 47; 55; 63; Polo              195/45R16-80                      A02) bis A10)
 74                                T06)                              E48)

                                             195/45R16-84 RF

                                             205/45R16-83

                                             215/40R16-82

96                                           195/45R16-84 RF

                                             205/45R16-83

e1*2001/116*0174*11   930/840(815)                                            5/100/57,0




Typ:                              1Y
ABE / EG-Genehmigung:             e1*2001/116*0205*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55; 74; 75; 85; VW Beetle Cabrio     205/50R16-87                            A02) bis A10)
 110
                                      205/55R16-91

                                             zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
                                             vorne             hinten
                                             205/50R16-87      225/45R16-89   A02) bis A10)V02)

                                             205/55R16-91      225/50R16-92   A02) bis A10)V09)

e1*2001/116*0205*07   1035/939(974)                                           5/100/57,0
Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr.    : RA-000342-A0-015
Anlage-Nr.       : 11a
Auftraggeber      : Borbet
Typ(en)           : LS70638
Ausführung(en)    : Lk 100 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅57,1           Seite 4 von 5


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-sachverständigen oder einen Ange
     stellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Bei-
     spielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
     papieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zu-
     lassungsstelle berichtigen zu lassen.
     Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
     Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
     Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonder-
     räder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
     Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
     Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
     Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des
     Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müs-
     sen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können, es sei denn,
     daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet wer-
     den.

E48) Nicht geprüft für Polo FUN (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).

T06) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 900 kg (LI=80). Die Tragfähig-
     keit des ZR-Reifens muss min. 450 kg betragen (Angabe steht auf dem Reifen).

T37) Für Fahrzeugausführungen, bei denen in den Fahrzeugpapieren V-Reifen eingetragen sind, sind aus
     Gründen der Tragfähigkeit der Sonderreifen nur ZR- oder W-Reifen zulässig. Bei ZR-Reifen
     steht die Tragfähigkeit in kg auf dem Reifen.
Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr.    : RA-000342-A0-015
Anlage-Nr.       : 11a
Auftraggeber       : Borbet
Typ(en)            : LS70638
Ausführung(en)     : Lk 100 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅57,1            Seite 5 von 5


V02) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachge-
     wiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden:
     vorn 205/50R16 und hinten 225/45R16
     Hersteller:             Typ:
     Bridgestone             RE71, Expedia S-01
     Continental             ContiSportContact 2, ContiSportContact, CZ91
     Dunlop                  SP8000, SP9000
     Goodyear                Eagle F1/ GV/ ZR/ GS-D/ Ventura
     Michelin                XGTV, SXGT, MXX3
     Pirelli                 P700-Z, P5000, P Zero Asimmetrico
     Fulda                   alle Profile mit Geschwindigkeitsindex      V und ZR
     Semperit                Direction M800, Direction Sport
     Toyo                    600F1
     Yokohama                AV1-50i
     Uniroyal                RainSport1
     Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestä-
     tigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V09) Die Verwendung die ser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachge-
     wiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn:
     205/55R16 und hinten: 225/50R16
     Hersteller:            Typ:
     Goodyear               Eagle F1 , E-NCT5, E-Ventura
     Pirelli                P6000, P7000, P Zero Asi.,P700-Z N1 FR
     Continental            ContiSportContact N1, ContiSportContact
     Uniroyal               rallye RTT 2
     Dunlop                 SP Sport 2000 E, SP 2000, SP Sport 2020 E, SP Sport 9000, SP Sport 9090
     Michelin               MXM, MXX3, XGTV, SX GT
     Yokohama               S1-z, AVS, A008P, A510, A520, A509
     Semperit               Direction M800,Direction-Grip M828
     Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestä-
     tigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

Die Anlage 11a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderrä-
der Typ LS70638 des Antragstellers Borbet.

Essen, 10. Februar 2005
RA-000342-A0-015
						
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