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							Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46046
ANLAGE: 22 VW                                                      Radtyp: ONG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 08.05.2007
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Fahrzeughersteller                        : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-   zul.       zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff       Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung            (mm)                   last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
ONG8571             ONG LK112                Ø70.1 Ø57.1                  57,1    Kunststoff    635      2114     10/04
ONG8571             ONG LK112                Ø70.1 Ø57.1                  57,1    Kunststoff    640      2095     10/04
ONG8571             ONG LK112                Ø70.1 Ø57.1                  57,1    Kunststoff    650      2065     10/04


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 1F; 1K; 1T; 2K; 1KM; 2KN; 3BS; 3BG; 1KP; 3B; 3C
Zubehör                                   : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : 7M
Zubehör                                   : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm für Typ : 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1T; 2K; 2KN; 3B; 3BG; 3BS; 3C
                                            170 Nm für Typ : 7M
Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 51 - 80       225/40R18 92        11A; 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
2KN          L320                                                                          12A; 51A; 71C; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
1F           e1*2001/116*0349*..       85 - 110 225/40R18 88  11A; 21P; 22H; 22L; 22Q;        Cabrio;
                                                              24J; 24M                        Frontantrieb;
                                       85 - 147 225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22L; 22Q;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              24J; 24M                        12A; 51A; 71C; 723;
                                       85 - 184 235/40R18 91 11A; 21B; 22H; 22L; 22Q;         73C; 74A; 74P
                                                              24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..       55 - 110 215/40R18 89       11A; 22P; 24J; 24M         Allradantrieb;
                                       55 - 147 225/40R18 88W      11A; 21B; 22F; 24C; 24D    Frontantrieb;
                                                245/35R18 88W      11A; 22F; 24D; 57F; 68T    10B; 11B; 11G; 11H;
                                       55 - 169 215/40R18 89W      11A; 22P; 24J; 24M         12A; 51A; 573; 71C;
                                       55 - 184 225/40R18 92       11A; 21B; 22F; 24C; 24D    723; 73C; 74A; 74P
                                                235/40R18 91       11A; 21B; 22F; 24C; 24D




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46046
ANLAGE: 22 VW                                                    Radtyp: ONG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 08.05.2007
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                                                                                                        Seite: 2 von 5
Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/40R18 88            11A; 21B; 22F; 24C;         nicht CrossGolf;
                                                                  24M; 5FE                    Frontantrieb;
                                              245/35R18 88        11A; 22F; 24D; 57F; 68T     10B; 11B; 11G; 11H;
                                     55 - 125 215/40R18 89        11A; 22P; 24J; 24M          12A; 51A; 573; 71C;
                                              225/40R18 92        11A; 21B; 22F; 24C; 24M     723; 73C; 74A; 74P
                                              235/40R18 91        11A; 21B; 22F; 24C; 24D
                                              245/35R18 92        11A; 22F; 24D; 57F; 68T

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89            11A; 21B; 21N; 22H; 22L;    JETTA (Limousine);
                                                                  24C; 24D                    Frontantrieb;
                                               225/40R18 88       11A; 21B; 21J; 22F; 22L;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24C; 24D                    12A; 51A; 573; 71C;
                                               235/40R18 91       11A; 21B; 21J; 22F; 22L;    723; 73C; 74A; 74P
                                                                  24C; 24D
                                               245/35R18 88       11A; 22F; 22L; 24D; 57F;
                                                                  68T

Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
3C           e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/40R18 88W 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J;              Kombi; Limousine;
                                                        24M                                   Allradantrieb;
                                 75 - 147 225/40R18 92 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J;               Frontantrieb;
                                                        24M                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/40R18 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;               12A; 51A; 573; 71C;
                                                        24M                                   723; 73C; 74A; 74P
                                 75 - 184 235/40R18 95 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
                                                        24M

Verkaufsbezeichnung:     VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
3B           e1*95/54*0043*.., 66 - 110 225/40R18-88W 11A; 21B; 22B; 22D; 24C;                Kombi; Limousine;
             e1*98/14D0043*..,                        24M; 5FE                                Frontantrieb;
             e1*98/14*0043*..  66 - 142 225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 22D; 24C;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      24M                                     12A; 51A; 71C; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P
3B             e1*95/54*0043*..,     81 - 110 225/40R18-88W 11A; 21B; 22B; 22D; 24J;          Kombi; Limousine;
               e1*98/14D0043*..,                            24M; 5FE                          Allradantrieb;
               e1*98/14*0043*..      81 - 142 225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 22D; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24M                               12A; 51A; 71C; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P
3BG            e1*2001/116*0157*.., 74 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24J; 367;           10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0157*..                            5FE                                12A; 51A; 573; 71C;
                                    74 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 24J; 367;           723; 73C; 74A; 74P
                                                           5FE
                                             225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 24J; 367
3BS            e1*2001/116*0173*.., 202      235/40R18 91 11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0173*..
                                                                                              12A; 51A; 71C; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46046
ANLAGE: 22 VW                                                    Radtyp: ONG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 08.05.2007
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung:     VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
7M           e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 235/40R18              11A; 21B; 22B; 22F; 22L;    ab e1*98/14*0023*12;
               e1*98/14*0023*..                                   24C; 24D; 53S               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/40R18 95       11A; 21B; 22B; 22F; 22L;    12A; 51A; 573; 71C;
                                                                  24C; 24D                    723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              75I

Verkaufsbezeichnung:     VW TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
1T           e1*2001/116*0211*. 66 - 103 215/40R18 89             11A; 24J; 24M; 5FM          nicht CrossTouran;
                                         235/40R18 91             11A; 24C; 24D; 367; 5GG     10B; 11B; 11G; 11H;
                                66 - 110 215/40R18 89W            11A; 24J; 24M; 5FM          12A; 51A; 71C; 723;
                                66 - 125 225/40R18 92             11A; 24C; 24D               73C; 74A; 74P
                                         235/40R18 95             11A; 24C; 24D; 367

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
     der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
     nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
     Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46046
ANLAGE: 22 VW                                                    Radtyp: ONG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 08.05.2007
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                                                                                                        Seite: 4 von 5
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
     herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
     Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
     Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
     Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
     Radabdeckung ausreichend ist.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46046
ANLAGE: 22 VW                                                    Radtyp: ONG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 08.05.2007
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                                                                                                        Seite: 5 von 5
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
       Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/40R18
                     Hinterachse:                          245/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
       der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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