Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46046
ANLAGE: 22 VW Radtyp: ONG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.05.2007
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
ONG8571 ONG LK112 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 635 2114 10/04
ONG8571 ONG LK112 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 640 2095 10/04
ONG8571 ONG LK112 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 650 2065 10/04
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1F; 1K; 1T; 2K; 1KM; 2KN; 3BS; 3BG; 1KP; 3B; 3C
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 7M
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1T; 2K; 2KN; 3B; 3BG; 3BS; 3C
170 Nm für Typ : 7M
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 80 225/40R18 92 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
2KN L320 12A; 51A; 71C; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/40R18 88 11A; 21P; 22H; 22L; 22Q; Cabrio;
24J; 24M Frontantrieb;
85 - 147 225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71C; 723;
85 - 184 235/40R18 91 11A; 21B; 22H; 22L; 22Q; 73C; 74A; 74P
24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 24M Allradantrieb;
55 - 147 225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 24C; 24D Frontantrieb;
245/35R18 88W 11A; 22F; 24D; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 169 215/40R18 89W 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C;
55 - 184 225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 24C; 24D 723; 73C; 74A; 74P
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24C; 24D
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46046
ANLAGE: 22 VW Radtyp: ONG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.05.2007
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 22F; 24C; nicht CrossGolf;
24M; 5FE Frontantrieb;
245/35R18 88 11A; 22F; 24D; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 125 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C;
225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 24C; 24M 723; 73C; 74A; 74P
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24C; 24D
245/35R18 92 11A; 22F; 24D; 57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 11A; 21B; 21N; 22H; 22L; JETTA (Limousine);
24C; 24D Frontantrieb;
225/40R18 88 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 573; 71C;
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; 723; 73C; 74A; 74P
24C; 24D
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D; 57F;
68T
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/40R18 88W 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; Kombi; Limousine;
24M Allradantrieb;
75 - 147 225/40R18 92 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 12A; 51A; 573; 71C;
24M 723; 73C; 74A; 74P
75 - 184 235/40R18 95 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
24M
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 110 225/40R18-88W 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 24M; 5FE Frontantrieb;
e1*98/14*0043*.. 66 - 142 225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 723;
73C; 74A; 74P
3B e1*95/54*0043*.., 81 - 110 225/40R18-88W 11A; 21B; 22B; 22D; 24J; Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 24M; 5FE Allradantrieb;
e1*98/14*0043*.. 81 - 142 225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 22D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 723;
73C; 74A; 74P
3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24J; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0157*.. 5FE 12A; 51A; 573; 71C;
74 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 24J; 367; 723; 73C; 74A; 74P
5FE
225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 24J; 367
3BS e1*2001/116*0173*.., 202 235/40R18 91 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0173*..
12A; 51A; 71C; 723;
73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46046
ANLAGE: 22 VW Radtyp: ONG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.05.2007
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Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 235/40R18 11A; 21B; 22B; 22F; 22L; ab e1*98/14*0023*12;
e1*98/14*0023*.. 24C; 24D; 53S 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 573; 71C;
24C; 24D 723; 73C; 74A; 74P;
75I
Verkaufsbezeichnung: VW TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T e1*2001/116*0211*. 66 - 103 215/40R18 89 11A; 24J; 24M; 5FM nicht CrossTouran;
235/40R18 91 11A; 24C; 24D; 367; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 110 215/40R18 89W 11A; 24J; 24M; 5FM 12A; 51A; 71C; 723;
66 - 125 225/40R18 92 11A; 24C; 24D 73C; 74A; 74P
235/40R18 95 11A; 24C; 24D; 367
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
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21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-05-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46046
ANLAGE: 22 VW Radtyp: ONG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.05.2007
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Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.