Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47348
Nr. : RA-000434-B0-233
Anlage-Nr. : 13C
Seite : 1/9 Mobilität
Auftraggeber : CMS
Teiletyp : C9 554
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C9 554
Radausführungen CMS 485/2
Katalog-Nr. C9 554 3602
Radgröße nach Norm 5,5 J x 14 H2
Einpresstiefe in mm 36
zulässige Radlast in kg 550
zul. Abrollumfang in mm 1950
Lochkreisdurchmesser in mm 100
Lochzahl 4
Mittenlochdurchmesser in mm 67,2
Zentrierart Mittenzentrierung über Zentrierring
Kennz. SR05 Ø67,1 - Ø 57,1
Zubehör-Set Z13
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG Wolfsburg
Radbefestigungsteile : mit den vom Radhersteller mitzuliefernden
Kegelbundradschrauben M 12x1,5, Kegelwinkel 60°,
Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment : 110 Nm
Spurverbreiterung : bis zu 20 mm
Typ: 17
ABE / EG-Genehmigung: 9138; 9138/1; 9138/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 82 Golf, Jetta 175/65R14 1) bis 10)
13)14)
185/60R14
195/60R14
11)16)
E 840 4/100/57,1
RA-000434-B0-233-13c-VW-100-4-67-36-c9_554_3602
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47348
Nr. : RA-000434-B0-233
Anlage-Nr. : 13C
Seite : 2/9 Mobilität
Auftraggeber : CMS
Teiletyp : C9 554
Typ: 17CK
ABE / EG-Genehmigung: A123
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 Golf, Jetta 175/65R14 1) bis 10)
(Diesel) 13)14)
185/60R14
195/60R14
11)16)
E 680/630 4/100/57,1
Typ: 155
ABE / EG-Genehmigung: B042 ; B042/1; B042/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 55 Golf-Cabriolet 175/65R14 1) bis 10)
13)14)
185/60R14
66 bis 82 Golf-Cabriolet
(GLI,GTI) 195/60R14
11)16)
B042/2/NT07E, B042/2/NT05E 785/630 4/100/57,1
Typ: 32B
ABE / EG-Genehmigung: B870; B870/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 85 Passat, 185/65R14 2) bis 10)
Santana, 14)
Passat-Variant 195/60R14
100 Passat, 195/60R14
Santana,
Passat-Variant
B870 NT E 880/860 4/100/57,1
Typ: 53
ABE / EG-Genehmigung: 9033; 9033/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 63 Scirocco 175/65R14 2) bis 10)
14)
185/60R14
81 Scirocco GLI, 1)13)
Scirocco GTI
195/60R14
1)11)13)16)
B870/1E 4/100/57,1
RA-000434-B0-233-13c-VW-100-4-67-36-c9_554_3602
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47348
Nr. : RA-000434-B0-233
Anlage-Nr. : 13C
Seite : 3/9 Mobilität
Auftraggeber : CMS
Teiletyp : C9 554
Typ: 53B
ABE / EG-Genehmigung: C116; C116/1; C116/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 82 Scirocco, 175/65R14 2) bis 10)
Scirocco GLI, 14)
Scirocco GTI 185/60R14
1)13)
195/60R14
1)11)13)16)
C116/2/NT03 760/590 4/100/57,1
Typ: 86C
ABE / EG-Genehmigung: C292; C292/1; C292/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
29 bis 57 Polo, Derby, 185/50R14 1) bis 10)
Polo Classic, 13)14)16)
Polo Coupé
C292/E, C292/1/NT07E, 640/630 4/100/57,1
C292/2/NT05E
Typ: 19E
ABE / EG-Genehmigung: D186; D186/1; D186/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 82 Golf, Jetta 175/65R14 2) bis 10)
15) 12) 24)
185/60R14
15)
195/60R14
1)11)17)
205/55R14
1)16)17)
D186/E, D186/1/NT05E, 840/740 4/100/57,1
D186/2/NT05E
RA-000434-B0-233-13c-VW-100-4-67-36-c9_554_3602
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47348
Nr. : RA-000434-B0-233
Anlage-Nr. : 13C
Seite : 4/9 Mobilität
Auftraggeber : CMS
Teiletyp : C9 554
Typ: 35I
ABE / EG-Genehmigung: E657; E657/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 55 Passat, 185/65R14 2) bis 10)
Passat Variant 15) 19) 25)
195/60R14
15)
205/55R14
1)16)
185/65R14 M+S
15)
195/60R14 M+S
15)
E657/1/NT14E 950/1020 4/100/57,1
Typ: 1HX0
ABE / EG-Genehmigung: F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 66 Golf, Vento, 175/65R14 2) bis 10)
Golf-Variant 24)
185/60R14
195/60R14
1)21)
205/55R14
1)21)
F804/NT17 920/890 4/100/57,1
Typ: 1H
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 55 Golf, 175/65R14 2) bis 10)
Vento, 24)
Golf Variant, 185/60R14
Golf Syncro,
Golf Variant Syncro
195/60R14
1)21)
205/55R14
1)21)
e1*96/79*0068*03 890/890 4/100/57
RA-000434-B0-233-13c-VW-100-4-67-36-c9_554_3602
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47348
Nr. : RA-000434-B0-233
Anlage-Nr. : 13C
Seite : 5/9 Mobilität
Auftraggeber : CMS
Teiletyp : C9 554
Typ: 1HX0F
ABE / EG-Genehmigung: F894
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 55 Golf Kombi 185/60R14 2) bis 10)
24)
195/60R14
1)21)
205/55R14
1)21)
185/60R14 M+S
F894/Nt13 890/800 4/100/57,1
Typ: 1HX1
ABE / EG-Genehmigung: G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Golf Syncro 175/65R14 2) bis 10)
24)
185/60R14
195/60R14
1)21)
205/55R14
1)21)
G156/Nt12 950/900(Kombi 950/990) 4/100/57,1
Typ: 1HX1
ABE / EG-Genehmigung: e1*92/53*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Golf Syncro 175/65R14 2) bis 10)
24)
185/60R14
195/60R14
1)21)
205/55R14
1)21)
e1*92/53*0004*01 890/880 4/100/57,1
RA-000434-B0-233-13c-VW-100-4-67-36-c9_554_3602
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47348
Nr. : RA-000434-B0-233
Anlage-Nr. : 13C
Seite : 6/9 Mobilität
Auftraggeber : CMS
Teiletyp : C9 554
Typ: 6N
ABE / EG-Genehmigung: G774 / e1*96/79*0069*.. / e1*98/14*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 55 Polo 165/60R14 2)bis 10)14)
22) 23)
175/60R14
185/55R14
185/50R14
185/60R14
1)11)
195/45R14
e1*98/14*0069*11 780/740 4/100/57,1
850/780
Typ: 6NF
ABE / EG-Genehmigung: G951
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 55 Polo LKW 165/60R14 2)bis 10)14)
22) 23)
175/60R14
185/55R14
185/50R14
185/60R14
1)11)
195/45R14
780/730 4/100/57,1
Typ: 9KV
ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0007*.., e9*98/14*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 66 Caddy 175/65R14 2) bis 10)14)
185/60R14
e9*93/81*0007*15 890/950 4/100/57
RA-000434-B0-233-13c-VW-100-4-67-36-c9_554_3602
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47348
Nr. : RA-000434-B0-233
Anlage-Nr. : 13C
Seite : 7/9 Mobilität
Auftraggeber : CMS
Teiletyp : C9 554
Typ: 6X
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0085*.., e1*98/14*0085*.., e1*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 55 Lupo 165/60R14 2) bis 10)
22) 23)
175/60R14
185/55R14
195/55R14
1)11)
205/50R14
e1*2001/116*0085*17 820/690(700) 4/100/57
Typ: 6E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0114*.., e1*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
45 Lupo 155/65R14 2) bis 10)
77 Lupo 155/65R14 M+S 2) bis 10)
30)
165/60R14 M+S
175/60R14
185/55R14
195/55R14
1)11)
205/50R14
e1*2001/116*0114*14 730/590(-) 4/100/57
Auflagen und Hinweise
1) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
2) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000434-B0-233-13c-VW-100-4-67-36-c9_554_3602
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47348
Nr. : RA-000434-B0-233
Anlage-Nr. : 13C
Seite : 8/9 Mobilität
Auftraggeber : CMS
Teiletyp : C9 554
3) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
4) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
5) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die
Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
kurz sein und dürfen nicht über die Radaußenkontur hinausragen.
6) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile
verwendet werden.
7) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
8) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen dann die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
9) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
10) Die Sonderräder dürfen an der Innenseite mit Klammer- und Klebegewichten ausge-
wuchtet werden.
11) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
12) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
13) Um eine ausreichende Radabdeckung sicherzustellen, sind, soweit serienmäßig nicht
bereits vorhanden, geeignete Kotflügelverbreiterungen zu montieren.
14) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Faustsattelbremse ohne
großen Verstärkungsbügel (Bremssattel mit großen Bremsbelägen) zulässig.
RA-000434-B0-233-13c-VW-100-4-67-36-c9_554_3602
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47348
Nr. : RA-000434-B0-233
Anlage-Nr. : 13C
Seite : 9/9 Mobilität
Auftraggeber : CMS
Teiletyp : C9 554
15) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
16) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind die
Radhausausschnittkanten über den gesamten Bereich des Radausschnitts umzulegen.
Die Kanten von Anbauteilen, z.B. Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen.
17) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung zu sorgen.
19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an Achse 1.
21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind die
Radhausausschnittkanten unterhalb der seitlichen Stoßleiste umzulegen. Serienmäßig
vorhandene Verbreiterungen sind in diesem Bereich zu verkleben, da hier die
Befestigungsmöglichkeit an der Radhausausschnittkante entfällt.
22) Nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 155/70R13
ausgerüstet sind.
23) Nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/65R13
ausgerüstet sind.
24) Nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/70R13 (dann
auf Serienrad 5,5x13) ausgerüstet sind.
25) Nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 165/70R14 (dann
auf Serienrad 5,5x14) ausgerüstet sind.
29) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste umzulegen.
30) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung, bei
denen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 155/65R14 eingetragen ist.
Die Anlage Nr. 13C mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C9 554 des Auftraggebers CMS.
Essen, 05.06.2008
K:\RÄDER\RA\233\RA-000434-B0-233\ RA-000434-B0-233-13c-VW-100-4-67-36-c9_554_3602
RA-000434-B0-233-13c-VW-100-4-67-36-c9_554_3602