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							Teilegutachten 366-0172-05-MURD-TG/N7

ANLAGE: 5 VW                                                        Radtyp: VZ 033
Hersteller: BBS International GmbH                                  Stand: 30.01.2009
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Fahrzeughersteller                        : VW
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung                 Kennzeichnung       (mm)                     last     umf.     Fertig
                    Rad                           Zentrierring                                 (kg)     (mm)     datum
VZ 033              VZ 033                        ohne                     57,1                   705    2100     03/05


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VW
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                            für Typ : 1F; 1K; 1T; 3C; 1KM; 1KP
Zubehör                                   : Serie
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm, für
                                            Typ : 1K; 1KP; 2KN; 3CC; 2K
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW          Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
1F           e1*2001/116*0349*..       85 - 110    225/40R18 88    22M                        Cabrio;
                                       85 - 147    225/40R18 88W   22M                        Frontantrieb;
                                       85 - 184    235/40R18       51G                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                   235/40R18 91    VFA; VFC; VF8; VF9         12A; 51A; 71K; 724;
                                                   235/40R18 91    21P; 22M; 22P; 24M         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..       59 - 118 215/40R18 89 22P; 24J; 24M; 51J               Nur Golf 6; Ab
                                                225/40R18 88W 22H; 22P; 24J; 24M              e1*2001/116*0242*25;
                                                                                              Schrägheck;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 724;
                                                                                              73C; 74D
1K             e1*2001/116*0242*..     55 - 110 215/40R18 89       24J; 24M; 51J              Nur Golf 5; Nur bis
                                       55 - 147 225/40R18 88W      22P; 24J; 24M              e1*2001/116*0242*24;
                                                245/35R18 88W      22Q; 24D; 57F; 68T         Allradantrieb;
                                       55 - 169 215/40R18 89W      24J; 24M; 51J              Frontantrieb;
                                       55 - 184 225/40R18 92       22P; 24J; 24M              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                235/40R18 91       21P; 22P; 24J; 24M         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              724; 73C; 74D




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0172-05-MURD-TG/N7

ANLAGE: 5 VW                                                        Radtyp: VZ 033
Hersteller: BBS International GmbH                                  Stand: 30.01.2009
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89            21P; 22H; 22M; 24M          nur CrossGolf; Nur
                                          225/40R18 88            21P; 22H; 22M; 24J;         bis
                                                                  24M; 5FE                    e1*2001/116*0304*13;
                                               225/40R18 92       21P; 22H; 22M; 24J; 24M     Frontantrieb;
                                               235/40R18 91       21B; 22F; 22L; 24J; 24M     10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/35R18 88       22F; 22L; 24D; 5FE; 57F;    12A; 51A; 573; 71K;
                                                                  68T                         724; 73C; 74D
1KP            e1*2001/116*0304*..   55 - 110 225/40R18 88        22P; 24J; 24M; 5FE          nicht CrossGolf;
                                              245/35R18 88        22Q; 24D; 57F; 68T          Nur Golf Plus; Nur
                                     55 - 125 215/40R18 89        22P; 24J                    bis
                                              225/40R18 92        22P; 24J; 24M               e1*2001/116*0304*13;
                                              235/40R18 91        VF7; 22P; 24J; 24M          Frontantrieb;
                                              245/35R18 92        22Q; 24D; 57F; 68T          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              724; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89            21B; 22L; 22Q; 24J; 24M     JETTA (Limousine);
                                          225/40R18 88            21B; 22H; 22L; 24J; 24M     Frontantrieb;
                                          235/40R18 91            21B; 21N; 22H; 22L; 24C;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  24D                         12A; 51A; 573; 71K;
                                              245/35R18 88        22F; 22L; 24D; 57F; 68T     724; 73C; 74D
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 147 215/40R18 89        21B; 22L; 22Q; 24J; 24M;    GOLF (Variant);
                                                                  5FM                         Frontantrieb;
                                               225/40R18 88       21B; 22H; 22L; 24J; 24M     10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/40R18 91       21B; 21N; 22H; 22L; 24C;    12A; 51A; 573; 71K;
                                                                  24D; 366                    724; 73C; 74D
                                               245/35R18 88       22F; 22L; 24D; 57F; 68T

Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
3C           e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/40R18 88W           22P                         Kombi; Limousine;
                                 75 - 147 225/40R18 92            22P                         Allradantrieb;
                                          235/40R18               51G                         Frontantrieb;
                                          235/40R18 91            VFA; VF8; VF9               10B; 11G; 11H; 11K;
                                 75 - 220 235/40R18 95            VFA; VF8; VF9               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              724; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     PASSAT CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
3CC          e1*2001/116*0468*.. 100 - 147 235/40R18 91                                       Limousine;
                                 100 - 220 235/40R18 95                                       Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 724;
                                                                                              73C; 74D




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0172-05-MURD-TG/N7

ANLAGE: 5 VW                                                        Radtyp: VZ 033
Hersteller: BBS International GmbH                                  Stand: 30.01.2009
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Verkaufsbezeichnung:     VW CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 225/40R18 92            22H; 24J; 24M; 5GM      Nicht Caddy Maxi;
2KN          L320                                                                         ab
                                                                                          WV2ZZZ2K.8.052801;
                                                                                          kurzer Radstand;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 724;
                                                                                          73C; 74D; VB1
2K             e1*2001/116*0252*..   51 - 103 225/40R18 92        VB0; 22F; 24D; 24J; 5GM Nicht Caddy Maxi;
2KN            L320                                                                       ab
                                                                                          WV2ZZZ2K.8.052801;
                                                                                          kurzer Radstand;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 724;
                                                                                          73C; 74D; VB2

Verkaufsbezeichnung:     VW TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
1T           e1*2001/116*0211*. 66 - 103       215/40R18 89       24J; 24M; 5FM               nicht CrossTouran;
                                66 - 110       215/40R18 89W      24J; 24M; 5FM               10B; 11G; 11H; 11K;
                                66 - 125       225/40R18 92       24J; 24M                    12A; 51A; 71K; 724;
                                                                                              73C; 74D

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0172-05-MURD-TG/N7

ANLAGE: 5 VW                                                        Radtyp: VZ 033
Hersteller: BBS International GmbH                                  Stand: 30.01.2009
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21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
     herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0172-05-MURD-TG/N7

ANLAGE: 5 VW                                                        Radtyp: VZ 033
Hersteller: BBS International GmbH                                  Stand: 30.01.2009
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                                                                                                        Seite: 5 von 6
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
724) Es dürfen nur die vom Radhersteller vorgesehenen und mitgelieferten Ventile verwendet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türverkleidung (Überstand
     über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen Schiebetüren.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
     Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
     Hinterachse).




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0172-05-MURD-TG/N7

ANLAGE: 5 VW                                                        Radtyp: VZ 033
Hersteller: BBS International GmbH                                  Stand: 30.01.2009
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                                                                                                        Seite: 6 von 6
VF7) Durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels oben in der Mitte des
     vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere
     Befestigungslasche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
VF8) Durch Einbau von zusätzlichen Federwegbegrenzern Votex-Teilenr. 000 071 501 (Zwischenring mit ca.
     12 mm Dicke) an den vorderen und hinteren Fahrwerksfedern ist ein ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
VF9) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
VFA) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
     geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung, z. B. VW-Teilenr. Vorderachse
     3C0.807.823/824 und Hinterachse 3C0.807.837/838, herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges
     (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
     Radabdeckung ausreichend ist.
VFC) Durch Einstellen der Sturzwerte an der Hinterachse auf -1 Grad 45 Minuten ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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