Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 8a Seite : 1/7 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C18 859 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: CMS 610/07 Artikel- oder Katalog-Nr: C18 859 40 91S Radgröße: 8½Jx19EH2+ Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: RK Ø 66,45 Ø57,1 geprüfte Radlast: 735 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : VOLKSWAGEN-VW Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 13, 1F, 1K, 1KM, 1KP, 1T, 3C, Serie,Radschraube, Kugel Ø26, Gewin- Z95 120 Nm 3CC, 5N de M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 3D Serie,Radschraube, Kugel Ø26 Kalotte Z95 140 Nm beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaft- länge 27 mm Typ: 3D ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 165 bis 206; 246 VW Phaeton 235/45R19 M+S A02) bis A10)E24) 245/40R19 255/40R19 e1*2001/116*0189*18 1650/1410(1500) 5/112/57,1 RA-000540-A0-233-08a~VW-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 8a Seite : 2/7 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Typ: 1T ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0211*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 110 Touran 225/35R19 A01) bis A10) (max. Achslast 1120 kg) T88) K01)K04) e1*2001/116*0211*23 1200/1160(1240) 5/112/57,1 Typ: 1T ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0357*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 110 Touran 225/35R19 A01) bis A10) (max. Achslast 1120 kg) T88) K01)K04) e1*2007/46*0357*01 1200/1160(1240) 5/112/57,1 Typ: 1K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 169 Golf 5 225/35R19 A01) bis A10) K01)K04)K64) 184 Golf 5 R32 225/35R19 e1*2001/116*0242*24E 1110/1040(1080) 5/112/57,1 Typ: 1K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 169 Golf 6 225/35R19 A01) bis A10) K01)K04)K64) 188 bis 199 Golf 6 225/35R19 e1*2001/116*0242*33 1120/1080(1080) 5/112/57,1 Typ: 1KP ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0304*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 Golf Plus, 225/35R19 A01) bis A10) Golf Plus Cross K01)K04)K64) e1*2001/116*0304*20 1140/990(1325) 5/112/57,1 RA-000540-A0-233-08a~VW-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 8a Seite : 3/7 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Typ: 1KM ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 147 Jetta, 225/35R19 A01) bis A10) Golf Variant 5, K01)K04)K64) Golf Variant 6 e1*2001/116*0328*17 1090/1080(1110) 5/112/57,1 Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0307*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 147 Passat, 225/35R19 A01) bis A10) Passat Variant K03) K21)K63) 235/35R19 K01)K04) 245/30R19 K01)K04) 184 bis 220 Passat, 235/35R19 A01) bis A10) Passat Variant, K01)K04) K21)K63) Passat R36, Passat R36 Variant e1*2001/116*0307*22 Lim. 1180/1150 (1220) 5/112/57,1 Kom.1180/1230(1285) Typ: 1F ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0349*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 147 EOS 225/35R19 A01) bis A10) K03) 225/35R19 M+S K03) 235/35R19 K01)K04)K63)K71) 184 bis 191 EOS 225/35R19 A01) bis A10) E18)K03) 235/35R19 K01)K04)K63)K71) e1*2001/116*0349*12 1120/1000(1060) 5/112/57,1 RA-000540-A0-233-08a~VW-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 8a Seite : 4/7 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Typ: 5N ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0450*.., Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 147 Tiguan 225/45R19 A02) bis A10) 235/45R19 245/40R19 255/40R19 A01)K03)K04) e1*2001/116*0450*08 1180 / 1130 (1205) 5/112/57,1 Typ: 3CC ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0468*.. Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 220 Passat CC 245/30R19 A01) bis A10) K03)K04)K83) e1*2001/116*0468*06 1130/1030(1115) 2WD 5/112/57,1 1170/1100(1180) 4WD Typ: 13 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0471*.. Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 125 Scirocco 225/35R19 A02) bis A10) 245/30R19 147 bis 195 Scirocco 225/35R19 A02) bis A10) 245/30R19 e1*2001/116*0471*06 1080/770(0) 5/112/57,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000540-A0-233-08a~VW-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 8a Seite : 5/7 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit (Sommer-)Reifen der Größe 205/55R16 oder 215/55R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr- zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmi- gung de Fahrzeuges zugelassen sind. E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1450 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000540-A0-233-08a~VW-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 8a Seite : 6/7 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober- kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit- lichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu ge- währleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausaus- schnittkante) und klebend zu befestigen, - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitli- chen Stoßleiste aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf ei- ner Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (ent- sprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen, - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschrau- be zu kürzen. K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutren- nen oder nach innen umzuformen. K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoff- kante des Verbreiterungsflap zu kürzen. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 8a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ C18 859 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH. RA-000540-A0-233-08a~VW-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 8a Seite : 7/7 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Essen, 25.06.2010 RA-000540-A0-233-08a~VW-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc RA-000540-A0-233-08a~VW-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc