Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 1/7 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 859
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C18 859
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: CMS 610/07
Artikel- oder Katalog-Nr: C18 859 40 91S
Radgröße: 8½Jx19EH2+
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: RK Ø 66,45 Ø57,1
geprüfte Radlast: 735 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VOLKSWAGEN-VW
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
13, 1F, 1K, 1KM, 1KP, 1T, 3C, Serie,Radschraube, Kugel Ø26, Gewin- Z95 120 Nm
3CC, 5N de M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
3D Serie,Radschraube, Kugel Ø26 Kalotte Z95 140 Nm
beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaft-
länge 27 mm
Typ: 3D
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 206; 246 VW Phaeton 235/45R19 M+S A02) bis A10)E24)
245/40R19
255/40R19
e1*2001/116*0189*18 1650/1410(1500) 5/112/57,1
RA-000540-A0-233-08a~VW-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc
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Nr. : RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 2/7 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 859
Typ: 1T
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0211*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 110 Touran 225/35R19 A01) bis A10)
(max. Achslast 1120 kg) T88) K01)K04)
e1*2001/116*0211*23 1200/1160(1240) 5/112/57,1
Typ: 1T
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 110 Touran 225/35R19 A01) bis A10)
(max. Achslast 1120 kg) T88) K01)K04)
e1*2007/46*0357*01 1200/1160(1240) 5/112/57,1
Typ: 1K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169 Golf 5 225/35R19 A01) bis A10)
K01)K04)K64)
184 Golf 5 R32 225/35R19
e1*2001/116*0242*24E 1110/1040(1080) 5/112/57,1
Typ: 1K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 169 Golf 6 225/35R19 A01) bis A10)
K01)K04)K64)
188 bis 199 Golf 6 225/35R19
e1*2001/116*0242*33 1120/1080(1080) 5/112/57,1
Typ: 1KP
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 Golf Plus, 225/35R19 A01) bis A10)
Golf Plus Cross K01)K04)K64)
e1*2001/116*0304*20 1140/990(1325) 5/112/57,1
RA-000540-A0-233-08a~VW-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc
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Nr. : RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 3/7 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 859
Typ: 1KM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147 Jetta, 225/35R19 A01) bis A10)
Golf Variant 5, K01)K04)K64)
Golf Variant 6
e1*2001/116*0328*17 1090/1080(1110) 5/112/57,1
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0307*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147 Passat, 225/35R19 A01) bis A10)
Passat Variant K03) K21)K63)
235/35R19
K01)K04)
245/30R19
K01)K04)
184 bis 220 Passat, 235/35R19 A01) bis A10)
Passat Variant, K01)K04) K21)K63)
Passat R36,
Passat R36 Variant
e1*2001/116*0307*22 Lim. 1180/1150 (1220) 5/112/57,1
Kom.1180/1230(1285)
Typ: 1F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147 EOS 225/35R19 A01) bis A10)
K03)
225/35R19 M+S
K03)
235/35R19
K01)K04)K63)K71)
184 bis 191 EOS 225/35R19 A01) bis A10)
E18)K03)
235/35R19
K01)K04)K63)K71)
e1*2001/116*0349*12 1120/1000(1060) 5/112/57,1
RA-000540-A0-233-08a~VW-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 4/7 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 859
Typ: 5N
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0450*..,
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147 Tiguan 225/45R19 A02) bis A10)
235/45R19
245/40R19
255/40R19
A01)K03)K04)
e1*2001/116*0450*08 1180 / 1130 (1205) 5/112/57,1
Typ: 3CC
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0468*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 220 Passat CC 245/30R19 A01) bis A10)
K03)K04)K83)
e1*2001/116*0468*06 1130/1030(1115) 2WD 5/112/57,1
1170/1100(1180) 4WD
Typ: 13
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0471*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 125 Scirocco 225/35R19 A02) bis A10)
245/30R19
147 bis 195 Scirocco 225/35R19 A02) bis A10)
245/30R19
e1*2001/116*0471*06 1080/770(0) 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000540-A0-233-08a~VW-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 5/7 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 859
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit (Sommer-)Reifen der Größe
205/55R16 oder 215/55R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmi-
gung de Fahrzeuges zugelassen sind.
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1450 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
anzuwenden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000540-A0-233-08a~VW-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 6/7 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 859
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
lichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu ge-
währleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) und klebend zu befestigen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitli-
chen Stoßleiste aufzuweiten,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf ei-
ner Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (ent-
sprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter
für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen,
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschrau-
be zu kürzen.
K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutren-
nen oder nach innen umzuformen.
K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoff-
kante des Verbreiterungsflap zu kürzen.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 8a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 859 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.
RA-000540-A0-233-08a~VW-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 7/7 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 859
Essen, 25.06.2010
RA-000540-A0-233-08a~VW-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc
RA-000540-A0-233-08a~VW-5-112-57-66_6-40-C18_859_40_91S.doc