Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47984 Nr. : RA-000475-B0-233 Anlage-Nr. : 27a Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 757 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C18 757 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: CMS 591/10 Artikel- oder Katalog-Nr: C18 757 3502 Radgröße: 7½Jx17EH2+ Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: SR 05 Ø67,1-Ø57,1 geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 2105 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagenwerk AG, Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 19E, 1E, 1EX0, 1H, 1HX1, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z13 110 Nm 1HXO, 35I, 35I-299, 6KV M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Typ: 19E ABE / EG-Genehmigung: D186; D186/1; D186/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 102 Golf, Jetta, 205/40R17 A01) bis A10) Golf, Jetta GTI, G01) K09)K12) Golf, Jetta (16-V) 118 Golf G60 4/100/57,1 RA-000475-B0-233-27a~VW-4-100-57-67_2-35-C18_757_3502.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47984 Nr. : RA-000475-B0-233 Anlage-Nr. : 27a Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 757 Typ: 1HXO ABE / EG-Genehmigung: F804 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 85 Golf, Vento, 205/40R17 A01) bis A10) Golf Variant G30) K01a)K57)K18) 215/40R17 G01)K13)K26) F804/NT17 920/880 4/100/57,0 Typ: 1H ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 85 Golf, Vento, 205/40R17 A01) bis A10) Golf Variant, G30) K01a)K57)K18) Golf syncro, Golf Variant syncro 215/40R17 G01)K13)K26) e1*96/79*0068*03 950/990 4/100/57,0 Typ: 1EX0 ABE / EG-Genehmigung: G407 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Golf Cabriolet 205/40R17 A01) bis A10) G30) K01a)K57)K18) 215/40R17 G01)K13)K26) G407/NT08E 950/800 4/100/57,0 Typ: 1E ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0070*.., e1*98/14*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Golf Cabriolet 205/40R17 A01) bis A10) G30) K01a)K57)K18) 215/40R17 G01)K13)K26) e1*98/14*0070*10 950/810 4/100/57,0 RA-000475-B0-233-27a~VW-4-100-57-67_2-35-C18_757_3502.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47984 Nr. : RA-000475-B0-233 Anlage-Nr. : 27a Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 757 Typ: 1HX1 ABE / EG-Genehmigung: G156 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Golf Syncro, 205/40R17 A01) bis A10) Golf Syncro Variant G30) K01a)K57)K18) 215/40R17 G01)K13)K26) G156/NT12 950/990 4/100/57,0 Typ: 1HX1 ABE / EG-Genehmigung: e1*92/53*0004*.. , e1*93/81*0004*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Golf Syncro, 205/40R17 A01) bis A10) Golf Syncro Variant G30) K01a)K57)K18) 215/40R17 G01)K13)K26) e1*93/81*0004*01 890/880 4/100/57,0 Typ: 35I ABE / EG-Genehmigung: E657; E657/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 100 Passat, 205/40R17 A01) bis A10) Passat Variant T84) K12) 215/40R17 E657/1/NT14 1000/1020 4/100/57,1 Typ: 35I-299 ABE / EG-Genehmigung: E960 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 Passat syncro 205/40R17 A01) bis A10) T84) K12) 215/40R17 E960/NT14 940/1020 4/100/57,1 Typ: 6KV ABE / EG-Genehmigung: H249; e9*93/81*0008*.., e9*95/54*0008*.., e9*98/14*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 81 Polo Classic, 205/40R17 A01) bis A10) Polo Variant G01) K12)K68) e9*98/14*0008*16E 900/810 (0) 4/100/57,1 RA-000475-B0-233-27a~VW-4-100-57-67_2-35-C18_757_3502.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47984 Nr. : RA-000475-B0-233 Anlage-Nr. : 27a Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 757 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. RA-000475-B0-233-27a~VW-4-100-57-67_2-35-C18_757_3502.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47984 Nr. : RA-000475-B0-233 Anlage-Nr. : 27a Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 757 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. G30) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 195/60R14 nicht bereits serienmäßig einge- tragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu sorgen. K09) Bei Fahrzeugen ohne serienmäßige Kotflügelverbreiterungen, ist durch die Montage ei- ner geeigneten Kotflügelverbreiterung für eine ausreichende Abdeckung des Reifens und des Rades (EG-Richtlinie) oder der Reifenlauffläche (Richtlinien zu Par. 36a StVZO) zu sorgen. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre- chend zu kürzen. K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu ge- währleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum hinteren Stoßfän- ger komplett um- und anzulegen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von Kotflügelver- breiterungen sind entsprechend zu kürzen K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge- legten Radhauskante zu kürzen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K68) An Achse 2 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden oder nach Erwärmen nach außen zuformen. T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 27a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ C18 757 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH. Essen, 23.07.2010 RA-000475-B0-233-27a~VW-4-100-57-67_2-35-C18_757_3502.doc RA-000475-B0-233-27a~VW-4-100-57-67_2-35-C18_757_3502.doc