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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47984
Nr. :                      RA-000475-B0-233
Anlage-Nr. :               27a
Seite :                    1/5                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                 C18 757


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                         C18 757
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                CMS 591/10
Artikel- oder Katalog-Nr:                                    C18 757 3502
Radgröße:                                                     7½Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                               35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            100 mm
Lochzahl:                                                            4
Mittenlochdurchmesser:                                          67,20 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             SR 05 Ø67,1-Ø57,1
geprüfte Radlast:                                                650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                         2105 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke         :   Volkswagenwerk AG, Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
19E, 1E, 1EX0, 1H, 1HX1,             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               Z13     110 Nm
1HXO, 35I, 35I-299, 6KV              M12x1,5, Schaftlänge 28 mm


Typ:                             19E
ABE / EG-Genehmigung:            D186; D186/1; D186/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 102   Golf, Jetta,                205/40R17                             A01) bis A10)
              Golf, Jetta GTI,            G01)                                  K09)K12)
              Golf, Jetta (16-V)
 118          Golf G60
                                                                                4/100/57,1




RA-000475-B0-233-27a~VW-4-100-57-67_2-35-C18_757_3502.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47984
Nr. :                      RA-000475-B0-233
Anlage-Nr. :               27a
Seite :                    2/5                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                 C18 757


Typ:                         1HXO
ABE / EG-Genehmigung:        F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 85    Golf, Vento,                205/40R17                         A01) bis A10)
              Golf Variant                G30)                              K01a)K57)K18)

                                          215/40R17
                                          G01)K13)K26)
F804/NT17          920/880                                                  4/100/57,0



Typ:                            1H
ABE / EG-Genehmigung:           e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 85    Golf, Vento,                205/40R17                         A01) bis A10)
              Golf Variant,               G30)                              K01a)K57)K18)
              Golf syncro,
              Golf Variant syncro         215/40R17
                                          G01)K13)K26)

e1*96/79*0068*03   950/990                                                  4/100/57,0



Typ:                         1EX0
ABE / EG-Genehmigung:        G407
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Golf Cabriolet              205/40R17                         A01) bis A10)
                                          G30)                              K01a)K57)K18)

                                          215/40R17
                                          G01)K13)K26)

G407/NT08E         950/800                                                  4/100/57,0



Typ:                         1E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0070*.., e1*98/14*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Golf Cabriolet           205/40R17                            A01) bis A10)
                                       G30)                                 K01a)K57)K18)

                                          215/40R17
                                          G01)K13)K26)

e1*98/14*0070*10   950/810                                                  4/100/57,0




RA-000475-B0-233-27a~VW-4-100-57-67_2-35-C18_757_3502.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47984
Nr. :                      RA-000475-B0-233
Anlage-Nr. :               27a
Seite :                    3/5                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                 C18 757


Typ:                           1HX1
ABE / EG-Genehmigung:          G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Golf Syncro,                205/40R17                               A01) bis A10)
              Golf Syncro Variant         G30)                                    K01a)K57)K18)

                                          215/40R17
                                          G01)K13)K26)

G156/NT12           950/990                                                       4/100/57,0



Typ:                           1HX1
ABE / EG-Genehmigung:          e1*92/53*0004*.. , e1*93/81*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66           Golf Syncro,               205/40R17                                A01) bis A10)
              Golf Syncro Variant        G30)                                     K01a)K57)K18)

                                          215/40R17
                                          G01)K13)K26)

e1*93/81*0004*01    890/880                                                       4/100/57,0



Typ:                         35I
ABE / EG-Genehmigung:        E657; E657/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 100   Passat,                 205/40R17                                   A01) bis A10)
              Passat Variant          T84)                                        K12)

                                          215/40R17

E657/1/NT14         1000/1020                                                     4/100/57,1



Typ:                         35I-299
ABE / EG-Genehmigung:        E960
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85           Passat syncro               205/40R17                               A01) bis A10)
                                          T84)                                    K12)

                                          215/40R17

E960/NT14           940/1020                                                      4/100/57,1



Typ:                         6KV
ABE / EG-Genehmigung:        H249; e9*93/81*0008*.., e9*95/54*0008*.., e9*98/14*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 81     Polo Classic,          205/40R17                                   A01) bis A10)
               Polo Variant           G01)                                        K12)K68)

e9*98/14*0008*16E   900/810 (0)                                                   4/100/57,1




RA-000475-B0-233-27a~VW-4-100-57-67_2-35-C18_757_3502.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47984
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Teiletyp :                 C18 757



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.



RA-000475-B0-233-27a~VW-4-100-57-67_2-35-C18_757_3502.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47984
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Auftraggeber :             CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                 C18 757


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G30) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 195/60R14 nicht bereits serienmäßig einge-
     tragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu
      sorgen.

K09) Bei Fahrzeugen ohne serienmäßige Kotflügelverbreiterungen, ist durch die Montage ei-
     ner geeigneten Kotflügelverbreiterung für eine ausreichende Abdeckung des Reifens und
     des Rades (EG-Richtlinie) oder der Reifenlauffläche (Richtlinien zu Par. 36a StVZO) zu
     sorgen.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre-
     chend zu kürzen.

K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu ge-
     währleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum hinteren Stoßfän-
       ger komplett um- und anzulegen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von Kotflügelver-
       breiterungen sind entsprechend zu kürzen

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge-
     legten Radhauskante zu kürzen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K68) An Achse 2 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins
     Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden oder nach Erwärmen
     nach außen zuformen.

T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .



Die Anlage Nr. 27a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 757 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.

Essen, 23.07.2010
RA-000475-B0-233-27a~VW-4-100-57-67_2-35-C18_757_3502.doc

RA-000475-B0-233-27a~VW-4-100-57-67_2-35-C18_757_3502.doc