Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 25d
Seite : 1/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R6755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 41R6755.272
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 57,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1F, 1K, 1KM, 1KP, 1T, 2K, 2KN, Serie,Radschraube, Kugel Ø26, Gewin- - 120 Nm
3C de M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7M Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde - 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
RA-000523-A0-104-25d~VW-5-112-57-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 25d
Seite : 2/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: 7M
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 128 Sharan, 215/55R16 A02) bis A10)
Sharan syncro
225/50R16
A01)K53)
235/50R16
A01)K03)K49)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/55R16 235/50R16 A01) bis A10)
K49)V00n)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Sharan, 215/55R16 A02) bis A10)
Sharan syncro
235/50R16
A01)K03)K49)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/55R16 235/50R16 A01) bis A10)
K49)V00n)
e1*2001/116*0023*35 2WD 1260/1280(1355) 5/112/57,1
4WD 1330/1405(1405)
Typ: 1T
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0211*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Touran 205/55R16 A02) bis A10)
75 bis 125 Touran Cross 205/55R16 M+S A02) bis A10)
e1*2001/116*0211*20 1200/1160(1245) 5/112/57,1
Typ: 1T
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Touran 205/55R16 A02) bis A10)
75 bis 125 Touran Cross 205/55R16 M+S A02) bis A10)
e1*2007/46*0357* 5/112/57,1
RA-000523-A0-104-25d~VW-5-112-57-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 25d
Seite : 3/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: 1K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169 Golf 5 205/55R16 A02) bis A10)
A93)E05)
205/55R16 M+S
A93)
215/50R16
A01)E06)K03)
225/50R16
A01)E06)K03)K04)K63)
e1*2001/116*0242*24E 1110/980(1025) 5/112/57,1
Typ: 1K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 155 Golf 6 205/55R16 A01) bis A10)
A93)E05a)K03) E06)
205/55R16 M+S
A93)K03)
215/50R16
A01)K01)K04)
225/50R16
A01)K01)K04)
e1*2001/116*0242*33 1100/940(990) 5/112/57,1
Typ: 2K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0252*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rei Auflagen und Hinweise
(kW)
51 bis 103 Caddy, 205/55R16 A01) bis A10)
Caddy Allrad A93) K03)
e1*2001/116*0252*24 1095/1200(1230) bzw. 5/112/57,1
1030/1250(0) Gasantrieb 80kW
1200/1300(0) Maxi
Typ: 2KN
ABE / EG-Genehmigung: L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103 Caddy 205/55R16 A01) bis A10)
A93) K03)
L320 *23 1170/1300(0) 5/112/57,1
RA-000523-A0-104-25d~VW-5-112-57-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 25d
Seite : 4/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: 1KP
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 Golf Plus, 205/55R16 A02) bis A10)
Golf Plus Cross A93)E05)
215/50R16
A01)E06)K03)
225/50R16
A01)E06)K03)K04)K63)
e1*2001/116*0304*18 1140/990(1035) 5/112/57,1
Typ: 1KM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147 Jetta, 205/55R16 A02) bis A10)
Golf 5 Kombi A93)E05) E06)
Golf 6 Kombi
215/50R16
A01)E06)K03)
225/50R16
A01)E06)K03)K04)K63)
e1*2001/116*0328*17 1090/1080 (1110) 5/112/57,1
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0307*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147 Passat, 205/55R16 A02) bis A10)
Passat Variant A93) E06)
215/55R16
225/50R16
A01)K03)K63)
e1*2001/116*0307*21 Lim.1150/1100(1165) 5/112/57,1
Kom.1150/1170(1235)
Typ: 1F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 184 EOS 205/55R16 M+S A02) bis A10)
E06)
205/55R16
A93)E05a)
215/55R16
e1*2001/116*0349*11 1120/1000(1060) 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
RA-000523-A0-104-25d~VW-5-112-57-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 25d
Seite : 5/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000523-A0-104-25d~VW-5-112-57-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 25d
Seite : 6/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K49) Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf einer
Länge von 60 mm nach hinten – abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer
3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffra-
dinnenhaus muß warm nach innen eingeformt werden.
K53) An Achse 2 sind die ins Radhaus ragenden Kunststofflaschen (an der Stoßfängerober-
kante) auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
lichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugher-
stellers.
RA-000523-A0-104-25d~VW-5-112-57-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 25d
Seite : 7/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 25d mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Essen, 02.06.2010
RA-000523-A0-104-25d~VW-5-112-57-ET45_41R6755.doc
RA-000523-A0-104-25d~VW-5-112-57-ET45_41R6755.doc