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							Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 26 VW                                                       Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l.                                             Stand: 15.12.2010
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Fahrzeughersteller                         : VW
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-   zul.        zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff       Rad-        Abroll   ab
                    Kennzeichnung                Kennzeichnung       (mm)                   last        umf.     Fertig
                    Rad                          Zentrierring                               (kg)        (mm)     datum
005                 PCD 100/108                  Ø72.2 Ø57.1              57,1    Aluminium    615       1990     10/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VW
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:    VW CORRADO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
53 I         E664             79 - 118 205/45R16-83               11A; 21B; 21L; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24J; 367                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P
53 I           E664/1                  85 - 118 205/45R16-83      11A; 21L; 22B; 24D; 24J; nur FAHRWERK I
                                                                  367                      lt.ABE;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
1E           e1*96/79*0070*.., 55 - 85            205/45R16-83    11A; 21B; 22B; 24J; 24M     ab e1*96/79*0070*01;
               e1*98/14*0070*..                   215/40R16-82    11A; 21B; 22B; 24J; 24M;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  33H; 364                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                  225/40R16-85    11A; 21B; 22B; 22F; 24J;    725; 73C; 74A; 74P
                                                                  24M; 33H; 364; 66D
1E             e1*96/79*0070*..        55 - 85    205/45R16-83    11A; 21B; 22B; 24J; 24M     nur
1EX0           G407                               215/40R16-82    11A; 21B; 22B; 24J; 24M;    e1*96/79*0070*00;
                                                                  33H; 364                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  215/45R16-85    11A; 21B; 22B; 22F; 24J;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  24M; 33H; 364; 54A          725; 73C; 74A; 74P
                                                  225/40R16-85    11A; 21B; 22B; 22F; 24J;
                                                                  24M; 33H; 364; 66D

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, JETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
19 E         D186, D186/1,     33 - 118 205/45R16-83              VCV; 11A; 21B; 22B;     10B; 11B; 11G; 11H;
               D186/2                                             22D; 24K                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
19E-299        E083                    66 - 72    205/45R16-83    11A; 21B; 22B; 22D; 24K nicht Country C1P..;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 26 VW                                                       Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l.                                             Stand: 15.12.2010
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Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  40 - 85 195/50R16-83               11A; 21B; 22B; 24J; 24M; nicht Kombi;
1HX0         F804                                                 54A                      Frontantrieb;
                                       205/45R16-83               11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/40R16                  11A; 22B; 24J; 24M; 631 12A; 33H; 364; 51A;
                                       215/45R16                  11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 71K; 721; 725; 73C;
                                                                  24M; 54A; 631            74A; 74P
                                               225/40R16          11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
                                                                  24D; 631; 66D
1H             e1*96/79*0068*..      40 - 85   205/45R16-83       11A; 21B; 22B; 24J; 24M Kombi; Frontantrieb;
1HX0           F804                            215/40R16-82       11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R16-85       11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 12A; 33H; 364; 51A;
                                                                  24D; 54A                 71K; 721; 725; 73C;
                                               225/40R16-85       11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 74A; 74P
                                                                  24D; 66D
1H             e1*96/79*0068*..      66 - 85   205/45R16-83       11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Pkw geschlossen;
1HX1           G156                                               33H; 364                 Allradantrieb;
                                               215/40R16-82       11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  33H; 364                 12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/40R16-85       11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 725; 73C; 74A; 74P
                                                                  33H; 364; 66D
1HX0F          F894                  40 - 85   205/45R16-83       11A; 21B; 22B; 24J; 24M Steilheck;
                                               215/40R16-82       11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R16-85       11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 12A; 33H; 364; 51A;
                                                                  24D; 54A                 71K; 721; 725; 73C;
                                               225/40R16-85       11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 74A; 74P
                                                                  24D; 66D
1HX0F          F894                  40 - 85   195/50R16-83       11A; 21B; 22B; 24J; 24M Schrägheck;
                                               205/45R16-83       11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R16          11A; 22B; 24J; 24M; 631 12A; 33H; 364; 51A;
                                               215/45R16          11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 71K; 721; 725; 73C;
                                                                  24M; 54A; 631            74A; 74P
                                               225/40R16          11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
                                                                  24D; 631
1HX1           e1*92/53*0004*..      66        205/45R16-83       11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  33H; 364                 12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/40R16-82       11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 725; 73C; 74A; 74P
                                                                  33H; 364
                                               225/40R16-85       11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
                                                                  33H; 364; 66D

Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
6E           e1*2001/116*0114*.., 77           195/40R16 76       11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0114*..
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          915
6ES            e1*2001/116*0147*.., 92         195/40R16 76       11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0147*..
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 26 VW                                                       Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l.                                             Stand: 15.12.2010
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Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6X           e1*2001/116*0085*.., 37 - 74      195/40R16 76       11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0085*..,                                  5CA                      12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0085*..
                                               195/45R16 80       11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 725; 73C; 74A; 74P
                                                                  54A

Verkaufsbezeichnung:    VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
35 I         E657             50 - 100 205/45R16                  VCY                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/45R16-83                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                       215/40R16-86               5DP                         725; 73C; 74A; 74P
                                       Reinf
35 I         E657/1           50 - 85 205/45R16                   VCY                         bis Nachtrag 4;
                                       205/45R16-83               5DP                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/40R16-86                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                       Reinf
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P
35 I           E657/1                50 - 85   205/45R16          VCY                         ab Nachtrag 5;
                                               205/45R16-83       5DP                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R16-86                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                               Reinf
                                               215/45R16-85                                   725; 73C; 74A; 74P
                                               225/40R16-85       66D

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
6KV          e9*93/81*0008*.., 40 - 81         195/45R16-80       22B                         Kombi;
               e9*98/14*0008*..                205/45R16-83       22B                         10B; 11A; 11B; 11G;
                                                                                              11H; 12A; 34S; 51A;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P
6KV            e9*93/81*0008*..,     40 - 81   195/45R16-80       11A; 22B                    Limousine;
               e9*98/14*0008*..,                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
               H249                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P
6N             e1*98/14*0069*..      37 - 74   195/40R16 76       11A; 22B; 22F; 22L; 24J;    Polo GP (Facelift
                                                                  24M; 5CA                    Okt.1999); ab
                                     37 - 92   195/40R16          11A; 22B; 22F; 22L; 24J;    e1*98/14*0069*07;
                                                                  24M; 53S                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/45R16 80       11A; 21B; 22B; 22F; 22L;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  24J; 24M; 54A               725; 73C; 74A; 74P
6N             e1*96/79*0069*..,     33 - 88   195/45R16-80       11A; 21B; 22B; 24D; 24J;    nur bis
               e1*98/14*0069*..,                                  33H; 54A                    e1*98/14*0069*06;
               G774                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
6NF            G951                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 26 VW                                                       Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l.                                             Stand: 15.12.2010
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 26 VW                                                       Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l.                                             Stand: 15.12.2010
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung
     ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
34S) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn bei Volleinschlag der Lenkung ein
     Mindestabstand von 5 mm zwischen Felge bzw. Reifen und Stabilisator vorhanden ist.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit
     Angabe des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5CA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 800kg.
5DP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 970kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
     BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
     GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 26 VW                                                       Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l.                                             Stand: 15.12.2010
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66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 montiert werden, muss eine Freigabe des
     Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
     Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
VCV) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit GTI-FAHRWERK oder mit einem für
     diese Reifengröße genehmigten Sportfahrwerk.
VCY) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
                 Hersteller:                           Typ:
                 DUNLOP                                SP SPORT 8000
                 GOODYEAR                              EAGLE F1, EAGLE GSD+
                 MICHELIN                              MXX3 (Reinforced)
                 PIRELLI                               P700-Z (Reinforced)
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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