Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 7c
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 48R6755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 48R6755.03
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2060 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1H, 1HX1, 1HXO, 1J, 1Y, 35I, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50397 120 Nm
35I-299, 53I, 5Z, 6R, 9C, 9N M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Typ: 53I
ABE / EG-Genehmigung: E664/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 118 Corrado 205/45R16 A01) bis A10)
K15)
215/40R16
225/40R16
K28)
140 Corrado VR6 215/40R16
225/40R16
K28)
E664/1/NT06E 950/710 5/100/57,0
RA-000530-A0-104-07c~VW-5-100-57-ET35_48R6755.doc
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Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 7c
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Typ: 35I
ABE / EG-Genehmigung: E657;E657/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 100 Passat, Passat Variant 215/40R16 A01) bis A10)
(nur bei 5-Loch Rad- K16)K75)
anschluß) 225/40R16
110 Passat (16V)
128 Passat VR6 225/45R16
110 Passat Variant (16V) G01)K11)
128 Passat Variant VR6
E657/1/NT14E 1020/1020 5/100/57,0
Typ: 35I-299
ABE / EG-Genehmigung: E960
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Aufagen
135 Passat Variant VR6 syncro 215/40R16 A02) bis A10)
215/45R16
E960/NT14E 1035/1060 5/100/57,0
Typ: 1HXO
ABE / EG-Genehmigung: F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Golf , Vento 205/45R16 A01) bis A10)
K75) K16)
215/40R16
K09)K11)
225/40R16
K09)K11)
128 Vento VR6, Golf VR6 205/45R16
K75)
215/40R16
K09)K11)
225/40R16
K09)K11)
F804/NT17E 980/840 5/100/57,0
RA-000530-A0-104-07c~VW-5-100-57-ET35_48R6755.doc
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Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 7c
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Typ: 1H
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 Golf , Vento, 205/45R16 A01) bis A10)
Golf Variant K75) K16)
215/40R16
K09)K11)
225/40R16
K09)K11)
128 Vento VR6, 205/45R16
Golf VR6 K75)
215/40R16
K11)
225/40R16
K09)K11)
140 Golf syncro VR6, 205/45R16 A02) bis A10)
Golf Variant syncro VR6
215/40R16
A01)K11)
225/40R16
A01)K11)
e1*96/79*0068*03E 980/990 5/100/57,0
Typ: 1HX1
ABE / EG-Genehmigung: G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 Golf syncro VR6 205/45R16 A02) bis A10)
140 Golf Variant syncro VR6 215/40R16
A01)K11)
225/40R16
A01)K11)
G156/NT12E 980/990 5/100/57,0
RA-000530-A0-104-07c~VW-5-100-57-ET35_48R6755.doc
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Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 7c
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Typ: 1J
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150 Golf, Golf 4-motion, 205/50R16 A02) bis A10)
Bora, Bora 4-motion
(Limousine, Kombi) 205/55R16
225/45R16
225/50R16
A01)K03)K04) K31)K32)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)V00n)
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K04)K32)V00n)
e1*2001/116*0071*37E 1020/1080(1130) 5/100/57,0
Typ: 9C
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 VW Beetle 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
225/45R16
225/50R16
A01) K31)K33)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)V00n)
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K33)V00n)
e1*2001/116*0106*26 1030/800(846) 5/100/57,0
RA-000530-A0-104-07c~VW-5-100-57-ET35_48R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 7c
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Typ: 9N
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0174*.. , e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77 Polo 195/45R16 A02) bis A10)E48)E54)
(außer Polo FUN, Polo
Cross, Polo Blue Motion) 205/45R16
215/40R16
A01)K03)K04)
96 bis 110 Polo 195/45R16 A02) bis A10)
E18)
205/45R16
132 Polo 205/45R16 M+S
205/45R16
E05a)
40 bis 77 Polo FUN, 205/45R16 M+S A02) bis A10)
Polo Cross
e1*2001/116*0174*25 940(960_ 96KW)/840(880) 5/100/57,0
Typ: 1Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0205*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 New Beetle Cabrio 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
225/45R16
225/50R16
A01) K31) K33)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)V00n)
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)V00n)K33)
e1*2001/116*0205*16 1040/939(974)
RA-000530-A0-104-07c~VW-5-100-57-ET35_48R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 7c
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Typ: 5Z
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0301*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 Fox 195/45R16 A01) bis A10)
(außer Cross Fox) K03) E49)K04)
205/45R16
K03)
215/40R16
e1*2001/116*0301*09 870/800(-) 5/100/57,0
Typ: 6R
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77 Polo 195/45R16 A01) bis A10)
(außer Cross Polo) K04)
195/50R16
K01)M00)
205/45R16
K01)
215/40R16
K01)
215/45R16
K01)
225/40R16
K01)K28)K90)
e1*2001/116*0510*05 930/770(795) 5/100/57,0
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000530-A0-104-07c~VW-5-100-57-ET35_48R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 7c
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist.
E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
195/55R15 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
RA-000530-A0-104-07c~VW-5-100-57-ET35_48R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 7c
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
E48) Nicht für Polo FUN (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).
E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).
E54) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung, bei de-
nen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 165/70R14 eingetragen ist.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K09) Bei Fahrzeugen ohne serienmäßige Kotflügelverbreiterungen, ist durch die Montage ei-
ner geeigneten Kotflügelverbreiterung für eine ausreichende Abdeckung des Reifens und
des Rades (EG-Richtlinie) oder der Reifenlauffläche (Richtlinien zu Par. 36a StVZO) zu
sorgen.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
ler komplett umzulegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K32) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab Seitenschutzleiste bis etwa
zur Radmitte, ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
K33) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett abzuschneiden.
RA-000530-A0-104-07c~VW-5-100-57-ET35_48R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 7c
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
K31) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor), die serienmäßig
nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im rech-
ten vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin
zu versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt).
K75) An Achse 2 sind die ggf. vorhandenen Kunststoffkanten von Kotflügelverbreiterungen
entsprechend zu kürzen und klebend zu befestigen.
K90) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
Schweller, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugher-
stellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 7c mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 48R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Essen, 22.06.2010
RA-000530-A0-104-07c~VW-5-100-57-ET35_48R6755.doc
RA-000530-A0-104-07c~VW-5-100-57-ET35_48R6755.doc