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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. :                      RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. :               7c
Seite :                    1/9                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R6755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     48R6755
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                            48R6755.03
Radgröße:                                                  7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                            690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2060 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
1H, 1HX1, 1HXO, 1J, 1Y, 35I,    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP50397 120 Nm
35I-299, 53I, 5Z, 6R, 9C, 9N    M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm


Typ:                         53I
ABE / EG-Genehmigung:        E664/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 118    Corrado                205/45R16                             A01) bis A10)
                                                                            K15)
                                      215/40R16

                                      225/40R16
                                      K28)
140             Corrado VR6           215/40R16

                                      225/40R16
                                      K28)
E664/1/NT06E    950/710                                                    5/100/57,0



RA-000530-A0-104-07c~VW-5-100-57-ET35_48R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. :                      RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. :               7c
Seite :                    2/9                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R6755


Typ:                           35I
ABE / EG-Genehmigung:          E657;E657/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 100   Passat, Passat Variant   215/40R16                           A01) bis A10)
              (nur bei 5-Loch Rad-                                         K16)K75)
              anschluß)                225/40R16
 110          Passat (16V)
 128          Passat VR6                225/45R16
 110          Passat Variant (16V)      G01)K11)
 128          Passat Variant VR6
E657/1/NT14E   1020/1020                                                   5/100/57,0



Typ:                           35I-299
ABE / EG-Genehmigung:          E960
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Aufagen
 135          Passat Variant VR6 syncro 215/40R16                          A02) bis A10)

                                         215/45R16

E960/NT14E     1035/1060                                                   5/100/57,0



Typ:                         1HXO
ABE / EG-Genehmigung:        F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Golf , Vento               205/45R16                         A01) bis A10)
                                         K75)                              K16)

                                         215/40R16
                                         K09)K11)

                                         225/40R16
                                         K09)K11)
128            Vento VR6, Golf VR6       205/45R16
                                         K75)

                                         215/40R16
                                         K09)K11)

                                         225/40R16
                                         K09)K11)
F804/NT17E     980/840                                                     5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. :                      RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. :               7c
Seite :                    3/9                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R6755


Typ:                         1H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 110   Golf , Vento,            205/45R16                                A01) bis A10)
              Golf Variant             K75)                                     K16)

                                              215/40R16
                                              K09)K11)

                                              225/40R16
                                              K09)K11)
128                 Vento VR6,                205/45R16
                    Golf VR6                  K75)

                                              215/40R16
                                              K11)

                                              225/40R16
                                              K09)K11)
140                 Golf syncro VR6,          205/45R16                         A02) bis A10)
                    Golf Variant syncro VR6
                                              215/40R16
                                              A01)K11)

                                              225/40R16
                                              A01)K11)
e1*96/79*0068*03E   980/990                                                     5/100/57,0


Typ:                          1HX1
ABE / EG-Genehmigung:         G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen            zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Golf syncro VR6                 205/45R16                         A02) bis A10)

140                 Golf Variant syncro VR6   215/40R16
                                              A01)K11)

                                              225/40R16
                                              A01)K11)
G156/NT12E          980/990                                                     5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. :                      RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. :               7c
Seite :                    4/9                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R6755


Typ:                            1J
ABE / EG-Genehmigung:           e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 150   Golf, Golf 4-motion,        205/50R16                                  A02) bis A10)
              Bora, Bora 4-motion
              (Limousine, Kombi)          205/55R16

                                          225/45R16

                                          225/50R16
                                          A01)K03)K04) K31)K32)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R16            225/45R16            A02) bis A10)V00n)

                                          205/55R16            225/50R16            A01) bis A10)
                                                                                    K04)K32)V00n)
e1*2001/116*0071*37E   1020/1080(1130)                                              5/100/57,0



Typ:                         9C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 125   VW Beetle                205/50R16                                 A02) bis A10)

                                          205/55R16

                                          225/45R16

                                          225/50R16
                                          A01) K31)K33)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R16            225/45R16            A02) bis A10)V00n)

                                          205/55R16            225/50R16            A01) bis A10) K33)V00n)

e1*2001/116*0106*26    1030/800(846)                                                5/100/57,0




RA-000530-A0-104-07c~VW-5-100-57-ET35_48R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. :                      RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. :               7c
Seite :                    5/9                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R6755


Typ:                           9N
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0174*.. , e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77      Polo                      195/45R16                                      A02) bis A10)E48)E54)
              (außer Polo FUN, Polo
              Cross, Polo Blue Motion) 205/45R16

                                                215/40R16
                                                A01)K03)K04)
96 bis 110             Polo                     195/45R16                               A02) bis A10)
                                                E18)

                                                205/45R16
 132                   Polo                     205/45R16 M+S

                                                205/45R16
                                                E05a)
 40 bis 77            Polo FUN,                 205/45R16 M+S                           A02) bis A10)
                      Polo Cross

e1*2001/116*0174*25   940(960_ 96KW)/840(880)                                           5/100/57,0



Typ:                          1Y
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0205*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   New Beetle Cabrio        205/50R16                                        A02) bis A10)

                                                205/55R16

                                                225/45R16

                                                225/50R16
                                                A01) K31) K33)
                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                vorne                hinten
                                                205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)V00n)

                                                205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)V00n)K33)

e1*2001/116*0205*16   1040/939(974)




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Nr. :                      RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. :               7c
Seite :                    6/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R6755


Typ:                          5Z
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0301*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 55     Fox                     195/45R16                          A01) bis A10)
              (außer Cross Fox)        K03)                               E49)K04)

                                         205/45R16
                                         K03)

                                         215/40R16
e1*2001/116*0301*09   870/800(-)                                          5/100/57,0



Typ:                           6R
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 77    Polo                      195/45R16                         A01) bis A10)
              (außer Cross Polo)                                          K04)
                                        195/50R16
                                        K01)M00)

                                         205/45R16
                                         K01)

                                         215/40R16
                                         K01)

                                         215/45R16
                                         K01)

                                         225/40R16
                                         K01)K28)K90)
e1*2001/116*0510*05   930/770(795)                                        5/100/57,0



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Nr. :                      RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. :               7c
Seite :                    7/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R6755


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
     reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
     sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist.

E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     195/55R15 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. :                      RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. :               7c
Seite :                    8/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R6755


E48) Nicht für Polo FUN (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).

E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).

E54) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung, bei de-
     nen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 165/70R14 eingetragen ist.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K09) Bei Fahrzeugen ohne serienmäßige Kotflügelverbreiterungen, ist durch die Montage ei-
     ner geeigneten Kotflügelverbreiterung für eine ausreichende Abdeckung des Reifens und
     des Rades (EG-Richtlinie) oder der Reifenlauffläche (Richtlinien zu Par. 36a StVZO) zu
     sorgen.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
     ler komplett umzulegen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab Seitenschutzleiste bis etwa
     zur Radmitte, ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K33) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett abzuschneiden.


RA-000530-A0-104-07c~VW-5-100-57-ET35_48R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. :                      RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. :               7c
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R6755


K31) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor), die serienmäßig
     nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im rech-
     ten vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin
     zu versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt).

K75) An Achse 2 sind die ggf. vorhandenen Kunststoffkanten von Kotflügelverbreiterungen
     entsprechend zu kürzen und klebend zu befestigen.

K90) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
     Schweller, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
      der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
      de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugher-
      stellers.
      Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
      schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
      die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 7c mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 48R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .


Essen, 22.06.2010
RA-000530-A0-104-07c~VW-5-100-57-ET35_48R6755.doc




RA-000530-A0-104-07c~VW-5-100-57-ET35_48R6755.doc
						
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