Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. : 9
Seite : 1/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 70738
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: Lk 100
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø57,1
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1H, 1HX1, 1HXO, 1J, 1Y, 5Z, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 120 Nm
9C, 9N, 6R M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Typ: 1HXO
ABE / EG-Genehmigung: F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Golf GT, Vento GT, 205/40R17 A01) bis A10)
Golf GTI, Vento GTI, K03a)K16)K18)
Golf TDI
128 Vento VR6, 205/40R17
Golf VR6
F804/NT17E 980/840 5/100/57,0
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Nr. : RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. : 9
Seite : 2/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: 1H
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 Golf, Vento, 205/40R17 A01) bis A10)
Golf Variant K03)K16)K18)
128 Vento VR6,
Golf VR6
140 Golf syncro VR6 , 205/40R17 A01) bis A10)
Golf Variant syncro VR6 K03)
e1*96/79*0068*03E 980/990 5/100/57,0
Typ: 1HX1
ABE / EG-Genehmigung: G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 Golf syncro VR6, 205/40R17 A02) bis A10)
Golf Variant syncro VR6
G156/NT12E 980/990 5/100/57,0
Typ: 1J
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150 Golf, Golf 4-motion, 215/45R17 A02) bis A10)
Bora, Bora 4-motion
(Limousine + Variant) 225/45R17
A01) L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00n)
177 Golf R32 215/45R17 M+S A02) bis A10)
225/45R17
e1*2001/116*0071*37E 1030/1080 5/100/57,0
Typ: 9C
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0106*.. , e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 New Beetle 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00n)
e1*2001/116*0106*26 1030/800(846) 5/100/57,0
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Nr. : RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. : 9
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: 9N
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0174*.. , e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77 Polo 195/40R17 A02) bis A10)
(außer POLO FUN und E48)
POLO Blue Motion) 205/40R17
215/35R17
A01)K03)K04)
96 bis 132 Polo 205/40R17 A02) bis A10)
(außer POLO FUN) E48)
215/35R17
A01)K03)K04)
40 bis 77 Polo FUN, 205/40R17 M+S A02) bis A10)
Polo Cross
215/40R17
e1*2001/116*0174*25 960/840(880) 5/100/57,0
Typ: 1Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0205*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 New Beetle Cabrio 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00n)
e1*2001/116*0205*16 1040/939(974) 5/100/57,0
Typ: 5Z
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0301*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 Fox 195/40R17 A02) bis A10) E49)
(nicht Cross Fox)
205/40R17
A01)K03)
215/35R17
A01)K03)K04)
e1*2001/116*0301*09 890/800 5/100/57,0
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. : 9
Seite : 4/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: 6R
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77 Polo 205/40R17 A02) bis A10)
(nicht Cross Polo)
215/35R17
A01)K04)
132 Polo GTI 205/40R17 M+S A02) bis A10)
215/35R17
A01)K04)
51 bis 77 Cross Polo 215/40R17 A02) bis A10)
e1*2001/116*0510*06 960/790(795) 5/100/57,0
Typ: 6R
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0486*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77 Polo 205/40R17 A02) bis A10)
215/35R17
A01)K04)
e1*2007/46*0486*00 930/800(800) 5/100/57,0
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. : 9
Seite : 5/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
E48) Nicht für Polo FUN (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).
E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, durch Tieferlegung oder durch
Anbau von Karosserieteilen).
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. : 9
Seite : 6/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
L21) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor), die serienmäßig
nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im
rechten vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte
hin zu versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt).
Auflage A01 ist anzuwenden
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 04.11.2010
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