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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. :               9
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    CA 70738
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                               Lk 100
Radgröße:                                                   7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     64,10 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           BOØ64,0/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                            650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2100 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
1H, 1HX1, 1HXO, 1J, 1Y, 5Z,      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                -      120 Nm
9C, 9N, 6R                       M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm

Typ:                           1HXO
ABE / EG-Genehmigung:          F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Golf GT, Vento GT,      205/40R17                            A01) bis A10)
              Golf GTI, Vento GTI,                                         K03a)K16)K18)
              Golf TDI

128             Vento VR6,            205/40R17
                Golf VR6

F804/NT17E      980/840                                                    5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. :               9
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                         1H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 110   Golf, Vento,             205/40R17                                         A01) bis A10)
              Golf Variant                                                               K03)K16)K18)
 128          Vento VR6,
              Golf VR6

 140                   Golf syncro VR6 ,         205/40R17                               A01) bis A10)
                       Golf Variant syncro VR6                                           K03)

e1*96/79*0068*03E      980/990                                                           5/100/57,0



Typ:                            1HX1
ABE / EG-Genehmigung:           G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen               zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Golf syncro VR6,                   205/40R17                               A02) bis A10)
              Golf Variant syncro VR6

G156/NT12E             980/990                                                           5/100/57,0


Typ:                            1J
ABE / EG-Genehmigung:           e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 150   Golf, Golf 4-motion,        215/45R17                                  A02) bis A10)
              Bora, Bora 4-motion
              (Limousine + Variant)       225/45R17
                                          A01) L21)

                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                         V00n)
 177                   Golf R32                  215/45R17 M+S                           A02) bis A10)

                                                 225/45R17
e1*2001/116*0071*37E   1030/1080                                                         5/100/57,0



Typ:                         9C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0106*.. , e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 125   New Beetle               215/45R17                                 A02) bis A10)

                                                 225/45R17
                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                         V00n)
e1*2001/116*0106*26    1030/800(846)                                                     5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. :               9
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                          9N
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0174*.. , e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 77     Polo                     195/40R17                                 A02) bis A10)
              (außer POLO FUN und                                                 E48)
               POLO Blue Motion)        205/40R17

                                          215/35R17
                                          A01)K03)K04)
 96 bis 132            Polo               205/40R17                               A02) bis A10)
                      (außer POLO FUN)                                            E48)
                                          215/35R17
                                          A01)K03)K04)
 40 bis 77            Polo FUN,           205/40R17 M+S                           A02) bis A10)
                      Polo Cross
                                          215/40R17

e1*2001/116*0174*25   960/840(880)                                                5/100/57,0



Typ:                          1Y
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0205*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   New Beetle Cabrio        215/45R17                                  A02) bis A10)

                                          225/45R17
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                  V00n)
e1*2001/116*0205*16   1040/939(974)                                               5/100/57,0



Typ:                            5Z
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0301*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 55     Fox                       195/40R17                                A02) bis A10) E49)
              (nicht Cross Fox)
                                         205/40R17
                                         A01)K03)

                                          215/35R17
                                          A01)K03)K04)
e1*2001/116*0301*09   890/800                                                     5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    4/6                                                            M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                           6R
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 77    Polo                      205/40R17                         A02) bis A10)
              (nicht Cross Polo)
                                        215/35R17
                                        A01)K04)
132            Polo GTI                 205/40R17 M+S                     A02) bis A10)

                                         215/35R17
                                         A01)K04)
 51 bis 77            Cross Polo         215/40R17                        A02) bis A10)
e1*2001/116*0510*06   960/790(795)                                        5/100/57,0



Typ:                         6R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0486*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 77     Polo                   205/40R17                           A02) bis A10)

                                         215/35R17
                                         A01)K04)
e1*2007/46*0486*00    930/800(800)                                        5/100/57,0


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000352-M0-015-09~VW-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    5/6                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738



A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E48) Nicht für Polo FUN (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).

E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, durch Tieferlegung oder durch
     Anbau von Karosserieteilen).

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.



RA-000352-M0-015-09~VW-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    6/6                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


L21) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor), die serienmäßig
     nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im
     rechten vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte
     hin zu versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt).
     Auflage A01 ist anzuwenden

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
     Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
     wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
     Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 04.11.2010




RA-000352-M0-015-09~VW-5-100-57-ET38.docx