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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47854 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000502-A0-104
Anlage-Nr. :                3c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  52R6605


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     52R6605
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                            52R6605.03
Radgröße:                                                   6Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                            660 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
1H, 1HXO, 1J, 1Y, 5Z, 6R, 9C, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                ZP50308 120 Nm
9N                            M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm


Typ:                         1HXO
ABE / EG-Genehmigung:        F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Golf,                   195/45R16                             A02) bis A10)
              Vento                   A01)K37)

F804/NT17E      980/840                                                    5/100/57,0




RA-000502-A0-104-03c~VW-5-100-57-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47854 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000502-A0-104
Anlage-Nr. :                3c
Seite :                     2/5                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  52R6605


Typ:                            1H
ABE / EG-Genehmigung:           e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Golf, Vento, Golf Variant   195/45R16                                 A02) bis A10)
                                          A01)K37)

e1*96/79*0068*03E      980/990                                                      5/100/57,0



Typ:                            1J
ABE / EG-Genehmigung:           e1*96/79*0071*.. , e1*98/14*0071*.. , e1*2001/116*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 150   Golf, Golf 4-motion,        195/55R16                                  A02) bis A10)
              Bora, Bora 4-motion         E74)
              (Limousine, Kombi)
                                          205/50R16

                                                 205/55R16

e1*2001/116*0071*37E   1020/1080(1130)                                              5/100/57,0



Typ:                         9C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.. , e1*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   VW Beetle                195/55R16                                 A02) bis A10)
                                                                                 E61)
                                       205/50R16

                                                 205/55R16

e1*2001/116*0106*26    1030/800(846)                                                5/100/57,0



Typ:                         9N
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0174*.. , e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77      Polo                    195/45R16                                    A02) bis A10)
              (außer POLO FUN)                                                      E48) E54)

96                     Polo                      195/45R16
                       (außer POLO FUN)

e1*2001/116*0174*25E   940(960_ 96KW)/840(880)                                      5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47854 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000502-A0-104
Anlage-Nr. :                3c
Seite :                     3/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  52R6605


Typ:                          1Y
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0205*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   New Beetle Cabrio        195/55R16                         A02) bis A10)
                                                                         E61)
                                         205/50R16

                                         205/55R16

e1*2001/116*0205*16   1040/939(974)



Typ:                          5Z
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0301*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 55     Fox                     175/50R16                         A02) bis A10)
              (außer Cross Fox)                                          E49)E54)
                                       195/45R16
                                       A01)K03)K04)

e1*2001/116*0301*09   870/800(-)                                         5/100/57,0



Typ:                         6R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 77    Polo                    185/50R16                          A02) bis A10)
                                      T81)

                                         195/45R16

                                         195/50R16

e1*2001/116*0510*04   960/770(795)                                       5/100/57,0




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000502-A0-104-03c~VW-5-100-57-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47854 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000502-A0-104
Anlage-Nr. :                3c
Seite :                     4/5                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  52R6605


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

E48) Nicht für Polo FUN (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).

E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).

E54) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung, bei de-
     nen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 165/70R14 eingetragen ist.

E61) Nicht für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Rädern ab Felgenbreite 6,5
     Zoll ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
     sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen sind.

E74) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 205/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000502-A0-104-03c~VW-5-100-57-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47854 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000502-A0-104
Anlage-Nr. :                3c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  52R6605



K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K37) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen zur Freigängigkeit erforderlich:
     Die Radhauskanten sind im Bereich ab Stoßfänger bis ca. 150 mm unterhalb der Seiten-
     schutzleiste umzulegen. Die Kunststoff-Kotflügel-Verbreiterung ist im gleichen Bereich
     entsprechend zu kürzen, so dass sie nicht über die umgelegte Radhauskante nach innen
     ragt (neu verkleben). Die radlaufseitige Kante des Stoßfängers ist im oberen Bereich um
     ca. 3-5 mm zu kürzen.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .



Die Anlage Nr. 3c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 52R6605 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Essen, 09.03.2010
RA-000502-A0-104-03c~VW-5-100-57-ET35.doc




RA-000502-A0-104-03c~VW-5-100-57-ET35.doc
						
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