Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 5d
Seite : 1/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R6705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R6705.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1H, 1HX1, 1HXO, 1J, 1Y, 5Z, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP 50397 120 Nm
6R, 9C, 9N M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Typ: 1HXO
ABE / EG-Genehmigung: F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 128 Golf , Vento 205/45R16 A02) bis A10)
215/40R16
F804/NT17E 980/840 5/100/57,0
RA-000576-A0-104-05d~VW-5-100-57-ET38_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 5d
Seite : 2/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ: 1H
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 128 Golf , Vento, 205/45R16 A02) bis A10)
Golf Variant
215/40R16
140 Golf syncro VR6, 205/45R16
Golf Variant syncro VR6
215/40R16
e1*96/79*0068*03E 980/990 5/100/57,0
Typ: 1HX1
ABE / EG-Genehmigung: G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 Golf syncro VR6 205/45R16 A02) bis A10)
140 Golf Variant syncro VR6 215/40R16
G156/NT12E 980/990 5/100/57,0
Typ: 1J
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150 Golf, Golf 4-motion, 205/50R16 A02) bis A10)
Bora, Bora 4-motion
(Limousine + Variant) 205/55R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)V00n)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)V00n)
e1*2001/116*0071*37E 1030/1080(1130) 5/100/57,0
Typ: 9C
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 VW Beetle 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)V00n)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)V00n)
e1*2001/116*0106*26 1030/800(846) 5/100/57,0
RA-000576-A0-104-05d~VW-5-100-57-ET38_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 5d
Seite : 3/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ: 9N
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0174*.., e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77 Polo 195/45R16 A02) bis A10)E54)
(außer Polo FUN, Polo
Cross, Polo Blue Motion) 205/45R16
215/40R16
96 bis 110 Polo 195/45R16 A02) bis A10)
(außer Polo FUN, Polo E18)
Cross)
205/45R16
132 Polo 205/45R16 M+S
(außer Polo FUN, Polo
Cross) 205/45R16
E05a)
40 bis 77 Polo Fun, 195/45R16 M+S
Polo Cross
195/50R16 M+S
e1*2001/116*0174*25E 960/840(880) 5/100/57,0
Typ: 1Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0205*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 VW Beetle Cabrio 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)V00n)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)V00n)
e1*2001/116*0205*16 1040/939(974) 5/100/57,0
Typ: 5Z
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0301*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 Fox 195/45R16 A01) bis A10)E49)
(außer Cross Fox) K03)K04)
205/45R16
215/40R16
e1*2001/116*0301*09 890/800(-) 5/100/57,0
RA-000576-A0-104-05d~VW-5-100-57-ET38_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 5d
Seite : 4/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ: 6R
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77 Polo 195/45R16 A02) bis A10)
195/50R16
A01)K04)
205/45R16
215/40R16
A01)K04)
215/45R16
A01)K04)
132 Polo GTI 195/50R16 M+S A02) bis A10)
A01)K04)
215/45R16
A01)K04)
51 bis 77 Cross Polo 195/45R16 A02) bis A10)
195/50R16
A01)K04)
205/45R16
215/40R16
A01)K01)K04)
215/45R16
A01)K01)K04)
e1*2001/116*0510*06 960/790(795) 5/100/57,0
Typ: 6R
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0486*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77 Polo 195/45R16 A02) bis A10)
195/50R16
A01)K04)
205/45R16
215/40R16
A01)K04)
215/45R16
A01)K04)
e1*2007/46*0486*00 930/800(800) 5/100/57,0
RA-000576-A0-104-05d~VW-5-100-57-ET38_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 5d
Seite : 5/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
RA-000576-A0-104-05d~VW-5-100-57-ET38_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 5d
Seite : 6/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist.
E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
195/55R15 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).
E54) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung, bei de-
nen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 165/70R14 eingetragen ist.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des maximalmög-
lichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens) in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
lers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 5d mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 29.11.2010
RA-000576-A0-104-05d~VW-5-100-57-ET38_53R6705.doc