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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                2a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                           BS5 70638
Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                        Borbet
Radausführung:                                                      Lk 100
Radgröße:                                                          7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                   38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                               100 mm
Lochzahl:                                                               5
Mittenlochdurchmesser:                                             64,0 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  BOØ64,0/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                                    620 kg
bei Reifenabrollumfang:                                            2000 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                          Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                 moment
1J, 1Y, 5Z, 6R, 9C, 9N                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                         120 Nm
                                         M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm


Typ:                            1J
ABE / EG-Genehmigung:           e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 150   Golf, Golf 4-motion,        205/50R16                                  A02) bis A10)
              Bora, Bora 4-motion
              (Limousine + Variant)       205/55R16

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)V00n)

                                             205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)V00n)

e1*2001/116*0071*37E   1030/1080(1130)                                               5/100/57,0



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     2/6                                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                         9C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 125   VW Beetle                205/50R16                                 A02) bis A10)

                                               205/55R16
                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)V00n)

                                               205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)V00n)

e1*2001/116*0106*26    1030/800(846)                                                   5/100/57,0



Typ:                           9N
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0174*.., e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 77     Polo                      195/45R16                                     A02) bis A10)E54)
              (außer Polo FUN, Polo
              Cross, Polo Blue Motion) 205/45R16

                                               215/40R16
96 bis 110             Polo                    195/45R16                               A02) bis A10)
                       (außer Polo FUN, Polo   E18)
                       Cross)
                                               205/45R16
132                    Polo                    205/45R16 M+S
                       (außer Polo FUN, Polo
                       Cross)                  205/45R16
                                               E05a)
40 bis 77               Polo Fun,              195/45R16 M+S
                        Polo Cross
                                               195/50R16 M+S
e1*2001/116*0174*25E   960/840(880)                                                    5/100/57,0



Typ:                          1Y
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0205*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   VW Beetle Cabrio         205/50R16                                       A02) bis A10)

                                               205/55R16
                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)V00n)

                                               205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)V00n)

e1*2001/116*0205*16    1040/939(974)                                                   5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                2a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                          5Z
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0301*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 55     Fox                     195/45R16                         A01) bis A10)E49)
              (außer Cross Fox)                                          K03)K04)
                                       205/45R16

                                         215/40R16
e1*2001/116*0301*11   890/800(-)                                         5/100/57,0



Typ:                         6R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 77    Polo                    195/45R16                          A02) bis A10)

                                         195/50R16
                                         A01)K04)

                                         205/45R16

                                         215/40R16
                                         A01)K04)

                                         215/45R16
                                         A01)K04)
 132                  Polo GTI           195/50R16 M+S                   A02) bis A10)
                                         A01)K04)

                                         215/45R16
                                         A01)K04)
 51 bis 77            Cross Polo         195/45R16                       A02) bis A10)

                                         195/50R16
                                         A01)K04)

                                         205/45R16

                                         215/40R16
                                         A01)K01)K04)

                                         215/45R16
                                         A01)K01)K04)
e1*2001/116*0510*08   960/800(840)                                       5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                2a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                         6R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0486*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 77     Polo                   195/45R16                         A02) bis A10)

                                        195/50R16
                                        A01)K04)

                                        205/45R16

                                        215/40R16
                                        A01)K04)

                                        215/45R16
                                        A01)K04)
e1*2007/46*0486*02   930/800(0)                                         5/100/57,0



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
     Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
     sind nur Metallventile zulässig.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
      Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
      angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
      verwenden.
RA-000613-A0-015-02a~VW-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     5/6                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638



A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     195/55R15 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).

E54) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung, bei
     denen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 165/70R14 eingetragen ist.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens)
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000613-A0-015-02a~VW-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     6/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
     Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
     wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
     Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 18.04.2011




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