Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 1/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R4554
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R4554.03
Radgröße: 5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 550 kg
bei Reifenabrollumfang: 1935 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
155, 17, 17CK, 19E, 1H, 1HX0, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40308 110 Nm
1HX0F, 1HX1, 32B, 35I, 53, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
53B, 6E, 6N, 6NF, 6X, 86C, 9KV
Typ: 17
ABE / EG-Genehmigung: 9138; 9138/1; 9138/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 81 Golf, Jetta 175/65R14 A01) bis A10)
B22)K88)
185/60R14
195/60R14
G01)K89)
E 840 4/100/57,1
RA-000591-A0-104-06b~VW-4-100-57-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 2/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: 17CK
ABE / EG-Genehmigung: A123
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 Golf, Jetta 175/65R14 A01) bis A10)
(Diesel) B22)K88)
185/60R14
195/60R14
G01)K89)
E 680/630 4/100/57,1
Typ: 155
ABE / EG-Genehmigung: B042; B042/1; B042/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 55 Golf-Cabriolet 175/65R14 A01) bis A10)
B22)K88)
185/60R14
66 bis 82 Golf-Cabriolet
(GLI,GTI) 195/60R14
G01)K89)
B042/2/NT07E, B042/2/NT05E 785/630 4/100/57,1
Typ: 32B
ABE / EG-Genehmigung: B870; B870/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 85 Passat, 185/65R14 A02) bis A10)
Santana, B22)
Passat-Variant 195/60R14
100 Passat, 195/60R14
Santana,
Passat-Variant
B870 NT E 880/860 4/100/57,1
Typ: 53
ABE / EG-Genehmigung: 9033; 9033/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 63 Scirocco 175/65R14 A02) bis A10)
B22)
185/60R14
81 Scirocco GLI, A01)K88)
Scirocco GTI
195/60R14
A01)G01)K88)K89)
B870/1E 4/100/57,1
RA-000591-A0-104-06b~VW-4-100-57-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 3/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: 53B
ABE / EG-Genehmigung: C116; C116/1; C116/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 82 Scirocco, 175/65R14 A02) bis A10)
Scirocco GLI, B22)
Scirocco GTI 185/60R14
A01)K88)
195/60R14
A01)G01)K88)K89)
C116/2/NT03 760/590 4/100/57,1
Typ: 86C
ABE / EG-Genehmigung: C292; C292/1; C292/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
29 bis 57 Polo, Derby, 185/50R14 A01) bis A10)
Polo Classic, B22)K88) K89)
Polo Coupé
83 bis 85 Polo G40
C292/E, C292/1/NT07E, 640/630 4/100/57,1
C292/2/NT05E
Typ: 19E
ABE / EG-Genehmigung: D186; D186/1; D186/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 82 Golf, Jetta 175/65R14 A02) bis A10)
A93) E03)E67)
185/60R14
A93)
195/60R14
A01)G01)K88)
205/55R14
A01)K89)K88)
D186/E, D186/1/NT05E, 840/740 4/100/57,1
D186/2/NT05E
RA-000591-A0-104-06b~VW-4-100-57-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 4/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: 35I
ABE / EG-Genehmigung: E657; E657/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 55 Passat, 185/65R14 A02) bis A10)
Passat Variant A93) E68)
195/60R14
A93)
205/55R14
A01)K89)
185/65R14 M+S
A93)
195/60R14 M+S
A93)
E657/1/NT14E 950/1020 4/100/57,1
Typ: 1HX0
ABE / EG-Genehmigung: F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 66 Golf, Vento, 175/65R14 M+S A02) bis A10)
Golf-Variant E67)
185/60R14
195/60R14
A01)K65)
205/55R14
A01)K65)
F804/NT17 920/890 4/100/57,1
Typ: 1H
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 55 Golf, 175/65R14 M+S A02) bis A10)
Vento, E67)
Golf Variant, 185/60R14
Golf Syncro,
Golf Variant Syncro 195/60R14
A01)K65)
205/55R14
A01)K65)
e1*96/79*0068*03 890/890 4/100/57
RA-000591-A0-104-06b~VW-4-100-57-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 5/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: 1HX0F
ABE / EG-Genehmigung: F894
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 Golf Kombi 185/60R14 A02) bis A10)
E67)
195/60R14
A01)K65)
205/55R14
A01)K65)
185/60R14 M+S
F894/Nt13 890/800 4/100/57,1
Typ: 1HX1
ABE / EG-Genehmigung: G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Golf Syncro 175/65R14 M+S A02) bis A10)
E67)
185/60R14
195/60R14
A01)K65)
205/55R14
A01)K65)
G156/Nt12 950/900(Kombi 950/990) 4/100/57,1
Typ: 1HX1
ABE / EG-Genehmigung: e1*92/53*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Golf Syncro 175/65R14 M+S A02) bis A10)
E67)
185/60R14
195/60R14
A01)K65)
205/55R14
A01)K65)
e1*92/53*0004*01 890/880 4/100/57,1
RA-000591-A0-104-06b~VW-4-100-57-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 6/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: 6N
ABE / EG-Genehmigung: G774; e1*96/79*0069*.., e1*98/14*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 55 Polo 165/60R14 A02) bis A10)
E45) E66)
175/60R14
185/55R14
185/50R14
185/60R14
A01)G01)
195/45R14
e1*98/14*0069*11 850/780 4/100/57,1
Typ: 6NF
ABE / EG-Genehmigung: G951
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 55 Polo LKW 165/60R14 A02) bis A10)
E45) E66)
175/60R14
185/55R14
185/50R14
185/60R14
A01)G01)
195/45R14
780/730 4/100/57,1
Typ: 9KV
ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0007*.. , e9*98/14*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 66 Caddy 175/65R14 A02) bis A10)
185/60R14
e9*93/81*0007*15 890/950 4/100/57
RA-000591-A0-104-06b~VW-4-100-57-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 7/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: 6X
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0085*.., e1*98/14*0085*.., e1*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 55 Lupo 165/60R14 A02) bis A10)
E45) E66)
175/60R14
185/55R14
195/55R14
A01)G01)
205/50R14
e1*2001/116*0085*17 820/690(700) 4/100/57
Typ: 6E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0114*.. , e1*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
45 Lupo 155/65R14 A02) bis A10)
77 Lupo 155/65R14 M+S A02) bis A10)
E60)
165/60R14 M+S
175/60R14
185/55R14
195/55R14
A01)G01)
205/50R14
e1*2001/116*0114*14 730/590(-) 4/100/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000591-A0-104-06b~VW-4-100-57-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 8/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B22) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Faustsattelbremse ohne gro-
ßen Verstärkungsbügel (Bremssattel mit großen Bremsbelägen) zulässig.
E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
155/70R13 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
RA-000591-A0-104-06b~VW-4-100-57-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 9/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
E60) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung, bei de-
nen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 155/65R14 eingetragen ist.
E66) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
175/65R13 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E67) Nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/70R13 aus-
gerüstet sind.
E68) Nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 165/70R14 aus-
gerüstet sind.
K65) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind die Rad-
hausausschnittkanten ab Mitte der Seitenschutzleiste bis zur Türunterkante auf eine
Restdicke von 10 mm umzulegen. Die ggf. vorhandene Verbreiterungen sind entspre-
chend zu kürzen.
K88) Um eine ausreichende Radabdeckung sicherzustellen, sind, soweit serienmäßig nicht
bereits vorhanden, geeignete Kotflügelverbreiterungen zu montieren.
K89) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten über den gesamten Bereich des Radaus-
schnitts umzulegen. Die Kanten von Anbauteilen, z.B. Kotflügelverbreiterungen sind ent-
sprechend zu kürzen.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R4554 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 02.02.2011
RA-000591-A0-104-06b~VW-4-100-57-ET35_53R4554.doc