Gutachten 366-0037-11-WIRD
zur Erteilung der ABE 48486
ANLAGE: 31 VW Radtyp: OIY_A
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.09.2011
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OIY848A571 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 650 2105 09/11
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 215/45R17 91 11A; 248 kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., Allradantrieb;
L320
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 215/45R17 91 5GG Nicht Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., ab
L320
WV2ZZZ2K?8?05280
1;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; VB1
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 205/50R17 93 11A; 24J; 5HA Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 215/45R17 91 11A; 24J; 5GG langer Radstand;
L320
225/45R17 91 11A; 24J; 5GG Frontantrieb;
225/45R17 94 11A; 24J; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 215/45R17 91 11A; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., ab
L320
WV2ZZZ2K?8?05280
1;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; VB2
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-11-WIRD
zur Erteilung der ABE 48486
ANLAGE: 31 VW Radtyp: OIY_A
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.09.2011
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Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 215/45R17 91 5GG Nicht Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., nur bis
L320
WV2ZZZ2K?8?05280
0;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 147 215/45R17 87W Cabrio;
215/45R17 91 Frontantrieb;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 184 205/50R17 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 205/50R17 51G Nur Golf R (6er);
215/45R17 91 51J Ab
225/45R17 91 11A; 22P e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S; 76T
1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/50R17 89 51J Nur Golf 6; Ab
215/45R17 91 51J e1*2001/116*0242*25;
225/45R17 91 11A; 22P Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76S
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 205/50R17 93 Cabrio;
215/45R17 87W 5ET Frontantrieb;
215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 245 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 205/50R17 89 51J Nur Golf 5; Nur bis
55 - 147 215/45R17 87W 5ET; 51J e1*2001/116*0242*24;
55 - 169 205/50R17 89W 51J Allradantrieb;
55 - 184 205/50R17 93 Frontantrieb;
M+S
225/45R17 90 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-11-WIRD
zur Erteilung der ABE 48486
ANLAGE: 31 VW Radtyp: OIY_A
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.09.2011
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 215/45R17 87W 5ET Nur Golf 6; Ab
e1*2007/46*0490*..
59 - 173 205/50R17 51G e1*2001/116*0242*25;
215/45R17 91 Schrägheck;
225/45R17 91 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76S
1KM e1*2007/46*0492*.. 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21P; 22M; 22P; 51J GOLF 6 (Variant);
215/45R17 87W 11A; 22M; 22P; 5ET; 51J ab
215/45R17 91 11A; 22M; 22P; 51J e1*2001/116*0328*15;
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22P Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 Nur CrossGolf 6; Ab
215/45R17 87 5ET e1*2001/116*0304*21;
215/45R17 91 Frontantrieb;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 Nur CrossGolf; Nur
215/45R17 87 5ET bis
215/45R17 91 e1*2001/116*0304*13;
225/45R17 91 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/50R17 89 51J Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*..
205/50R17 93 52J e1*2001/116*0304*14;
215/45R17 91 51J Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76S
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 215/45R17 87 5ET; 51J Nicht CrossGolf;
55 - 125 205/50R17 89 51J Nur Golf Plus; Nur
215/45R17 91 51J bis
225/45R17 90 e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-11-WIRD
zur Erteilung der ABE 48486
ANLAGE: 31 VW Radtyp: OIY_A
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.09.2011
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Verkaufsbezeichnung: JETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 103 205/50R17 89 Stufenheck;
215/45R17 91 Frontantrieb;
215/50R17 91 11A; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21P; 22M; 22P; 51J
GOLF 6 (Variant);
215/45R17 87W 11A; 22M; 22P; 5ET; 51J
ab
215/45R17 91 11A; 22M; 22P; 51J e1*2001/116*0328*15;
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22P Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89 11A; 21P; 22M; 22P JETTA (Limousine);
215/45R17 87W 11A; 22M; 22P; 51J Frontantrieb;
225/45R17 90 11A; 21P; 22M; 22P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 215/45R17 87 11A; 22M; 22P; 51J GOLF (Variant); nur
75 - 147 205/50R17 89 11A; 21P; 22M; 22P bis
215/45R17 87W 11A; 22M; 22P; 51J e1*2001/116*0328*14;
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22P Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/50R17 89 11A; 21P; 22M; 22P; 51J GOLF 6 (Variant);
215/45R17 87W 11A; 22M; 22P; 5ET; 51J ab
215/45R17 91 11A; 22M; 22P; 51J e1*2001/116*0328*15;
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22P Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C DE*2007/46*0547*.., 77 - 100 205/50R17 89 ab
e1*2001/116*0307*..,
e1*2007/46*0502*..,
e1*2007/46*0547*..
77 - 155 215/45R17 91 e1*2001/116*0307*24;
225/45R17 91 Kombi; Limousine;
77 - 220 205/50R17 51G Allradantrieb;
205/50R17 93 Frontantrieb;
225/45R17 91Y 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-11-WIRD
zur Erteilung der ABE 48486
ANLAGE: 31 VW Radtyp: OIY_A
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.09.2011
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 205/50R17 89 nur bis
75 - 147 205/50R17 93 e1*2001/116*0307*23;
215/45R17 91 Kombi; Limousine;
225/45R17 91 Allradantrieb;
75 - 220 205/50R17 51G Frontantrieb;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
M+S
12K; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/50R17 89 5FM nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0357*..
215/45R17 91 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 5GG 12A; 51A; 71K; 721;
66 - 125 205/50R17 93 73C; 74A; 74P
215/45R17 91W 5GG
225/45R17 51G
225/45R17 94
1T e1*2007/46*0357*.. 75 - 125 205/50R17 91 52J nur CrossTouran;
225/45R17 91 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U;
76Z
Verkaufsbezeichnung: VW TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T e1*2001/116*0211*. 75 - 125 205/50R17 91 52J nur CrossTouran;
225/45R17 91 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U;
76Z
1T e1*2001/116*0211*. 66 - 103 205/50R17 89 5FM nicht CrossTouran;
215/45R17 91 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 5GG 12A; 51A; 71K; 721;
66 - 125 205/50R17 93 73C; 74A; 74P
215/45R17 91W 5GG
225/45R17 51G
225/45R17 94
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-11-WIRD
zur Erteilung der ABE 48486
ANLAGE: 31 VW Radtyp: OIY_A
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.09.2011
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M) Durch Kürzen und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-11-WIRD
zur Erteilung der ABE 48486
ANLAGE: 31 VW Radtyp: OIY_A
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.09.2011
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-11-WIRD
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
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Gutachten 366-0037-11-WIRD
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.