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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. :               6a
Seite :                    1/6                                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                 CA80735
Art des Sonderrades:                                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                             Borbet
Radausführung:                                                             112
Radgröße:                                                                8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                    112 mm
Lochzahl:                                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                                  72,60 mm
Zentrierart:                                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                        BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                                         800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                 2300 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                  :       Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                     moment
1K, 1KM, 1KP, 16, 16H                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
                                                  M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
7M                                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      140 Nm
                                                  M14x1,5, Schaftlänge 33 mm


Typ:                         7M
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 150    Sharan,                 225/45R17                                   A01) bis A10)
               Sharan syncro                                                       K49)


e1*2001/116*0023*36   2WD 1240/1280(1355)                                                 5/112/57,1
                      4WD 1240/1330(1405)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Typ:                         1K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 169   Golf 5                  205/50R17                          A01) bis A10)
                                      M00)                               K03)

                                         215/45R17

                                         225/45R17

 184                  Golf 5, R32        225/45R17


 59 bis 199           Golf 6             205/50R17                       A02) bis A10)
                                         M00)

                                         215/45R17

                                         225/45R17
 77 bis 118           Golf 6 Cabriolet   205/50R17                       A02) bis A10)
                                         M00)

                                         215/45R17

                                         225/45R17

e1*2001/116*0242*38   1120/970(1000)                                     5/112/57,1



Typ:                         1K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 118   Golf 6                  205/50R17                          A02) bis A10)
                                      M00)

                                         215/45R17

                                         225/45R17
e1*2007/46*0490*02    1120/980(0)                                        5/112/57,1



Typ:                          1KP
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 125   Golf Plus,               205/50R17                         A01) bis A10)
              Golf Plus Cross          M00)                              K03)K04)

                                         215/45R17

                                         225/45R17
e1*2001/116*0304*25   1150/990(1035)                                     5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Typ:                         1KP
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0491*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 90    Golf Plus               205/50R17                          A01) bis A10)
                                      M00)                               K03)K04)

                                          215/45R17

                                          225/45R17
e1*2007/46*0491*03    1090/1060(0)                                       5/112/57,1



Typ:                          1KM
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 147   Jetta                    205/50R17                         A01) bis A10)
              Golf 5 Variant,          M00)                              K03)
              Golf 6 Variant
                                       215/45R17

                                          225/45R17
e1*2001/116*0328*22   1100 /1080 (1110)                                  5/112/57,1
Typ:                         1KM
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0492*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 90    Golf 6 Variant          205/50R17                          A01) bis A10)
                                      M00)                               K03)

                                          215/45R17

                                          225/45R17
e1*2007/46*0492*02    1030/1070(0)                                       5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Typ:                         16
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 147    Jetta                  205/50R17                         A02) bis A10)
                                      M00)

                                        215/45R17

                                        215/50R17
                                        A01)K04)K13)K21)K22)K63)M00)

                                        225/45R17

                                        235/45R17
                                        A01)K04)K13)K21)K22)K63)

                                        245/40R17
                                        A01)K01)K04)
e1*2007/46*0539*05   1060/960(980)                                      5/112/57,1



Typ:                         16H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Jetta                   205/50R17                         A02) bis A10)
                                      M00)

                                        215/45R17

                                        215/50R17
                                        A01)K04)K13)K21)K22)K63)M00)

                                        225/45R17

                                        235/45R17
                                        A01)K04)K13)K21)K22)K63)

                                        245/40R17
                                        A01)K01)K04)
e1*2007/46*0584*00   920/930 (955)                                      5/112/57,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000355-H0-015-06a~VW-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. :               6a
Seite :                    5/6                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.

RA-000355-H0-015-06a~VW-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. :               6a
Seite :                    6/6                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger-
     oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K49) Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf einer
     Länge von 60 mm nach hinten – abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer
     3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im
     Kunststoffradinnenhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
     lichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA80735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.12.2011




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