Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 13 VW                                                       Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 8

Fahrzeughersteller                        : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
             Kennzeichnung                   Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
             Rad                             Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
AVAS8BP48571 PCD112 ET48                     Ø70.1 Ø57.1                  57,1    Kunststoff    730      2105     10/10
AVAS8HA48571 PCD112 ET48                     Ø70.1 Ø57.1                  57,1    Kunststoff    730      2105     10/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 1KM; 1K; 16; 1KP
Zubehör                                   : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : 7M
Zubehör                                   : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm für Typ : 1K; 1KM; 1KP; 16
                                            170 Nm für Typ : 7M
Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW      Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..       103     215/45R17 91        11A; 22P; 24J; 24M; 51J    Nur Golf 6; Ab
                                               225/45R17           11A; 22H; 22P; 24J; 24M;   e1*2001/116*0242*25;
                                                                   51G                        Schrägheck;
                                               225/45R17 91        11A; 22H; 22P; 24J; 24M;   Allradantrieb;
                                                                   366                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76S
1K             e1*2001/116*0242*..     55 - 147 215/45R17 87W 5ET; 51J                        Nur Golf 5; Nur bis
                                       55 - 169 225/45R17 90 11A; 24J; 24M                    e1*2001/116*0242*24;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76U
1K             e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET                 Nur Golf 6; Ab
               e1*2007/46*0490*..
                                       59 - 173 215/45R17 91       11A; 24J; 24M           e1*2001/116*0242*25;
                                                225/45R17          11A; 22P; 24J; 24M; 51G Schrägheck;
                                                225/45R17 91       11A; 22P; 24J; 24M; 366 Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76S




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 13 VW                                                       Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..     188 - 199 215/45R17 91       11A; 22P; 24J; 24M; 51J     Nur Golf R (6er);
                                               225/45R17          11A; 22H; 22P; 24J; 24M;    Ab
                                                                  51G                         e1*2001/116*0242*25;
                                               225/45R17 91       11A; 22H; 22P; 24J; 24M;    Schrägheck;
                                                                  366                         Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 76S
1K             e1*2001/116*0242*..   55 - 147 215/45R17 87W 5ET; 51J                          Nur Golf 5; Nur bis
                                     55 - 184 225/45R17 90 11A; 24J; 24M                      e1*2001/116*0242*24;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P
1K             e1*2001/116*0242*..   77 - 118 205/50R17 93        11A; 21S; 24J; 56G          Cabrio;
                                              215/45R17 87W       11A; 21S; 245; 5ET          Frontantrieb;
                                              215/45R17 91        11A; 21S; 245               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91        11A; 21S; 24J; 26P; 27H     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76S
1KM            e1*2007/46*0492*..    59 - 118 205/50R17 89   11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;         GOLF 6 (Variant);
                                                             24M; 51J; 56G                    ab
                                               215/45R17 87W 11A; 21P; 22L; 22Q; 5ET;         e1*2001/116*0328*15;
                                                             51J                              Frontantrieb;
                                               215/45R17 91 11A; 21P; 22L; 22Q; 51J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             24M                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/45R17 87            5ET                         Nur CrossGolf 6; Ab
                                          215/45R17 91                                        e1*2001/116*0304*21;
                                          225/45R17 91            11A; 22H; 22M               Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 103 215/45R17 87        5ET                         Nur CrossGolf; Nur
                                              215/45R17 91                                    bis
                                              225/45R17 91        11A; 22H; 22M               e1*2001/116*0304*13;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 13 VW                                                       Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 8
Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/50R17 89           11A; 22M; 24J; 248; 51J;    Nur Golf Plus 6; Ab
               e1*2007/46*0491*..                                 65H                         e1*2001/116*0304*14;
                                               205/50R17 93       11A; 22M; 24J; 248; 52J;    Frontantrieb;
                                                                  65H                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R17 91       11A; 248; 51J               12A; 51A; 573; 71C;
                                               225/45R17 91       11A; 21P; 22M; 24J; 248     71K; 721; 725; 73C;
                                               235/40R17 90       11A; 21P; 22M; 24J; 248;    74A; 74P; 76S
                                                                  684
1KP            e1*2001/116*0304*..   55 - 110 215/45R17 87        5ET; 51J                    Nicht CrossGolf;
                                     55 - 125 215/45R17 91        51J                         Nur Golf Plus; Nur
                                              225/45R17 90        11A; 24J                    bis
                                                                                              e1*2001/116*0304*13;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 103 205/50R17 89             11A; 270; 56G            Nur Jetta
                                         215/45R17 91                                      (Stufenheck);
                                         215/50R17 91             11A; 21P; 24J; 248; 270; Frontantrieb;
                                                                  56G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R17 91       11A; 21P; 245; 248; 270 12A; 51A; 573; 71C;
                                               235/40R17 90       11A; 21P; 24J; 248; 270 71K; 721; 725; 729;
                                               235/45R17 94       11A; 21P; 24J; 248; 270 73C; 74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen               Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 205/50R17 89       11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;         GOLF 6 (Variant);
                                                             24M; 51J; 56G                    ab
                                               215/45R17 87W 11A; 21P; 22L; 22Q; 5ET;         e1*2001/116*0328*15;
                                                             51J                              Frontantrieb;
                                               215/45R17 91 11A; 21P; 22L; 22Q; 51J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             24M                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 103 215/45R17 87   11A; 21P; 22L; 22Q; 51J          GOLF (Variant); nur
                                     75 - 147 205/50R17 89   11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;         bis
                                                             24M; 56G                         e1*2001/116*0328*14;
                                               215/45R17 87W 11A; 21P; 22L; 22Q; 51J          Frontantrieb;
                                               225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24M                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 147 205/50R17 89   11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;         JETTA (Limousine);
                                                             24M; 56G                         Frontantrieb;
                                               215/45R17 87W 11A; 21P; 22L; 22Q; 51J          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R17 90 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             24M                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 13 VW                                                       Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 77            205/50R17 89  11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;         GOLF 6 (Variant);
                                                             24M; 51J; 56G                    ab
                                               215/45R17 87W 11A; 21P; 22L; 22Q; 5ET;         e1*2001/116*0328*15;
                                                             51J                              Allradantrieb;
                                               215/45R17 91 11A; 21P; 22L; 22Q; 51J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;          12A; 51A; 573; 71C;
                                                             24M                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                              73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
7M           e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 225/45R17 94           11A; 24J; 367; 5HI          ab e1*98/14*0023*12;
               e1*98/14*0023*..
                                               235/45R17 93       nicht Allradantrieb; 11A;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  22L; 24J; 24M; 367; 5HA     12A; 51A; 573; 71C;
                                               235/45R17 94       11A; 22L; 24J; 24M; 367;    71K; 721; 725; 73C;
                                                                  5HI                         74A; 74P
7M             e1*93/81*0023*..,     66 - 128 225/45R17 94        5HI                         nur bis
               e1*95/54*0023*..,              235/45R17 93        11A; 22B; 24J; 24M; 5HA     e1*98/14*0023*11;
               e1*98/14*0023*..               245/40R17 91        11A; 22B; 24J; 24M;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  5GG; 687                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 13 VW                                                       Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 8
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
     (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 13 VW                                                       Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 6 von 8
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
     genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
     Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
     im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 13 VW                                                       Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 7 von 8
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 13 VW                                                       Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 8 von 8
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




Nacharbeitsprofile siehe "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen