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							Gutachten 366-0077-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48185
ANLAGE: 43 VW                                                       Radtyp: AVAG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Fahrzeughersteller                       : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)      datum
AVAG8BP3557         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                  57,1    Kunststoff    730      2120      10/10
1
AVAG8HA3557         PCD112 ET35              Ø70.1     Ø57.1              57,1    Kunststoff      730     2120 10/10
1


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 3C; 1K
Zubehör                                  : AEZ Artikel Nr. ZJAE
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 2K; 5N; 7N; 1K; 2KN; 3D; 1F; 1T; 1KM; 16; 1KP; 3BG; 3CC;
                                           13; 3C; 3BS; 3B
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : 7M
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1T; 13; 16; 2K; 2KN; 3B; 3BG;
                                           3BS; 3C; 3CC; 3D; 5N
                                           140 Nm für Typ : 7N
                                           170 Nm für Typ : 7M
Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 225/40R18 92            11A; 22I; 24C; 24M; 5GM Nur Caddy Maxi;
2KN          e1*2007/46*0217*..,                                                          langer Radstand;
               L320
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0077-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48185
ANLAGE: 43 VW                                                       Radtyp: AVAG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 225/40R18 92            11A; 21P; 22B; 24C; 24D; Nicht Caddy Maxi;
2KN          e1*2007/46*0217*..,                                  5GM                      nur bis
               L320
                                                                                              WV2ZZZ2K?8?05280
                                                                                              0;
                                                                                              kurzer Radstand;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
1F           e1*2001/116*0349*..     85 - 110 225/40R18 88  11A; 21P; 22H; 22L; 22Q;          Cabrio;
                                                            24J; 24M                          Frontantrieb;
                                     85 - 147 225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22L; 22Q;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24J; 24M                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                     85 - 184 235/40R18 91 11A; 21B; 22H; 22L; 22Q;           721; 725; 73C; 74A;
                                                            24D; 24J                          74P

Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..     55 - 110 215/40R18 89        11A; 22P; 24J; 24M; 51J  Nur Golf 5; Nur bis
                                     55 - 147 225/40R18 88W       11A; 21B; 22F; 24C; 24D  e1*2001/116*0242*24;
                                              245/35R18 88W       11A; 22F; 24D; 57F; 68T  Allradantrieb;
                                     55 - 169 215/40R18 89W       11A; 22P; 24J; 24M; 51J  Frontantrieb;
                                     55 - 184 225/40R18 92        11A; 21B; 22F; 24C; 24D  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91        11A; 21B; 22F; 24C; 24D  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P
1K             e1*2001/116*0242*..   55 - 110 215/40R18 89        11A; 22P; 24J; 24M; 51J Nur Golf 5; Nur bis
                                     55 - 147 225/40R18 88W       11A; 21B; 22F; 24C; 24D e1*2001/116*0242*24;
                                              245/35R18 88W       11A; 22F; 24D; 57F; 68T Allradantrieb;
                                     55 - 169 215/40R18 89W       11A; 22P; 24J; 24M; 51J Frontantrieb;
                                              225/40R18 92        11A; 21B; 22F; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91        11A; 21B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76U
1K             e1*2001/116*0242*..   103       215/40R18 89       11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf 6; Ab
                                                                  24D; 51J                 e1*2001/116*0242*25;
                                               225/40R18 88W      11A; 21B; 22F; 22Q; 24C; Schrägheck;
                                                                  24D                      Allradantrieb;
                                               235/40R18 91       11A; 21B; 22F; 22Q; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24D                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0077-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48185
ANLAGE: 43 VW                                                       Radtyp: AVAG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 215/40R18 89W 11A; 21P; 22H; 22Q;      Nur Golf 6; Ab
             e1*2007/46*0490*..                          24C; 24D; 51J            e1*2001/116*0242*25;
                                           225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 22Q; 24C; Schrägheck;
                                                         24D                      Frontantrieb;
                                           245/35R18 88W 11A; 22F; 22Q; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         570                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                  59 - 173 215/40R18 89Y 11A; 21P; 22H; 22Q;      721; 725; 73C; 74A;
                                                         24C; 24D; 51J            74P
                                           225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 22Q; 24C;
                                                         24D
                                           235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22Q; 24C;
                                                         24D
                                           245/35R18 92 11A; 22F; 22Q; 24D; 57F;
                                                         570
1K           e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 215/40R18 89Y 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf R (6er);
                                                         24D; 51J                 Ab
                                           225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 22Q; 24C; e1*2001/116*0242*25;
                                                         24D                      Schrägheck;
                                           235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22Q; 24C; Allradantrieb;
                                                         24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                  71K; 721; 725; 729;
                                                                                  73C; 74A; 74P
1K           e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 215/40R18 89   11A; 21T; 24C; 248; 26B; Cabrio;
                                                         26N; 27F; 51J            Frontantrieb;
                                           225/35R18 87W 11A; 21T; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         26B; 26N; 27F; 5ET       12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/40R18 92 11A; 21T; 24C; 244; 247; 721; 725; 729; 73C;
                                                         26B; 26N; 27F            74A; 74P
                                           235/40R18 91 11A; 21T; 24C; 244; 247;
                                                         26B; 26J; 27F
                                           245/35R18 88 11A; 244; 247; 27F; 57F;
                                                         570
1KM          e1*2007/46*0492*..   59 - 118 215/40R18 89 11A; 21B; 21N; 22H; 22L; GOLF 6 (Variant);
                                                         24C; 24D; 51J            ab
                                           225/40R18 88 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; e1*2001/116*0328*15;
                                                         24C; 24D                 Frontantrieb;
                                           235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         24C; 24D                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                           245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D; 57F; 721; 725; 729; 73C;
                                                         570                      74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0077-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48185
ANLAGE: 43 VW                                                       Radtyp: AVAG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/40R18 88            11A; 21B; 22F; 24C;         Nicht CrossGolf;
                                                                  24M; 5FE                    Nur Golf Plus; Nur
                                              245/35R18 88        11A; 22F; 24D; 57F; 68T     bis
                                     55 - 125 215/40R18 89        11A; 22P; 24J; 24M          e1*2001/116*0304*13;
                                              225/40R18 92        11A; 21B; 22F; 24C; 24M     Frontantrieb;
                                              235/40R18 91        11A; 21B; 22F; 24C; 24D     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/35R18 92        11A; 22F; 24D; 57F; 68T     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 103 215/40R18 89 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;           Nur CrossGolf; Nur
                                                           24M                                bis
                                             225/40R18 88 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;            e1*2001/116*0304*13;
                                                           24M; 5FE                           Frontantrieb;
                                             225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           24M                                12A; 51A; 573; 71C;
                                             235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L; 24D;            71K; 721; 725; 73C;
                                                           24J                                74A; 74P
                                             245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D; 5FE;
                                                           57F; 68T
1KP            e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 215/40R18 89  11A; 21B; 22H; 22L; 24C;           Nur Golf Plus 6; Ab
               e1*2007/46*0491*..                          244; 51J                           e1*2001/116*0304*14;
                                             225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 22L; 24C;           Frontantrieb;
                                                           244; 5FE                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 22L; 24C;            12A; 51A; 573; 71C;
                                                           244                                71K; 721; 725; 73C;
                                             235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L; 24C;            74A; 74P
                                                           244; 247
                                             245/35R18 88W 11A; 22F; 22L; 244; 247;
                                                           5FE; 57F; 570
                                             245/35R18 92 11A; 22F; 22L; 244; 247;
                                                           57F; 570
1KP            e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89   11A; 21P; 22H; 22M; 24J;           Nur CrossGolf 6; Ab
                                                           248                                e1*2001/116*0304*21;
                                             225/40R18 88 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;            Frontantrieb;
                                                           248; 5FE                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;            12A; 51A; 573; 71C;
                                                           248                                71K; 721; 725; 73C;
                                             235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L; 24J;            74A; 74P
                                                           248
                                             245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 244; 247;
                                                           5FE; 57F; 68T




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0077-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48185
ANLAGE: 43 VW                                                       Radtyp: AVAG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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                                                                                                        Seite: 5 von 13
Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen              Auflagen zu Reifen               Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 103 215/40R18 89        11A; 21B; 24J; 248; 260;         Nur Jetta
                                                             271                              (Stufenheck);
                                               225/35R18 87W 11A; 21B; 24C; 244; 247;         Frontantrieb;
                                                             260; 272                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/40R18 92 11A; 21B; 24C; 244; 247;          12A; 51A; 573; 71C;
                                                             260; 272                         71K; 721; 725; 729;
                                               235/35R18 90 11A; 21B; 24C; 244; 247;          73C; 74A; 74P
                                                             261; 273
                                               235/40R18 91 11A; 21B; 24C; 244; 247;
                                                             261; 273
                                               245/35R18 88 11A; 21B; 24C; 244; 247;
                                                             262; 273

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89            11A; 21B; 21N; 22H; 22L;    JETTA (Limousine);
                                                                  24C; 24D                    Frontantrieb;
                                               225/40R18 88       11A; 21B; 21J; 22F; 22L;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24C; 24D                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                               235/40R18 91       11A; 21B; 21J; 22F; 22L;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24C; 24D                    74P
                                               245/35R18 88       11A; 22F; 22L; 24D; 57F;
                                                                  68T
1KM            e1*2001/116*0328*..   59 - 118 215/40R18 89        11A; 21B; 21N; 22H; 22L;    GOLF 6 (Variant);
                                                                  24C; 24D; 51J               ab
                                               225/40R18 88       11A; 21B; 21J; 22F; 22L;    e1*2001/116*0328*15;
                                                                  24C; 24D                    Frontantrieb;
                                               235/40R18 91       11A; 21B; 21J; 22F; 22L;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24C; 24D                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                               245/35R18 88       11A; 22F; 22L; 24D; 57F;    721; 725; 729; 73C;
                                                                  570                         74A; 74P
1KM            e1*2001/116*0328*..   77        215/40R18 89       11A; 21B; 21N; 22H; 22L;    GOLF 6 (Variant);
                                                                  24C; 24D; 51J               ab
                                               225/40R18 88       11A; 21B; 21J; 22F; 22L;    e1*2001/116*0328*15;
                                                                  24C; 24D                    Allradantrieb;
                                               235/40R18 91       11A; 21B; 21J; 22F; 22L;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24C; 24D                    12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                              73C; 74A; 74P
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 147 215/40R18 89        11A; 21B; 21N; 22H; 22L;    GOLF (Variant); nur
                                                                  24C; 24D; 5FM               bis
                                               225/40R18 88       11A; 21B; 21J; 22F; 22L;    e1*2001/116*0328*14;
                                                                  24C; 24D                    Frontantrieb;
                                               235/40R18 91       11A; 21B; 21J; 22F; 22L;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24C; 24D                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                               245/35R18 88       11A; 22F; 22L; 24D; 57F;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                  68T                         74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0077-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48185
ANLAGE: 43 VW                                                       Radtyp: AVAG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
3C           DE*2007/46*0547*.., 77 - 125 225/40R18 88W 11A; 21P; 22L; 22Q; 245; ab
             e1*2001/116*0307*..,                       248; 5FE                 e1*2001/116*0307*24;
               e1*2007/46*0502*..,
               e1*2007/46*0547*..
                                     77 - 155 225/40R18 92  11A; 21P; 22L; 22Q; 245;          Kombi; Limousine;
                                                            248                               Allradantrieb;
                                              235/40R18 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 241;           Frontantrieb;
                                                            244; 246                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                     77 - 220 235/40R18 91Y 11A; 21B; 22L; 22Q; 241;          12A; 51A; 573; 71C;
                                                            244; 246                          71K; 721; 725; 73C;
                                              235/40R18 95 11A; 21B; 22L; 22Q; 241;           74A; 74P
                                                            244; 246
3C             e1*2001/116*0307*..   75 - 110 225/40R18 88W 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J;          nur bis
                                                            24M                               e1*2001/116*0307*23;
                                     75 - 147 225/40R18 92 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J;           Kombi; Limousine;
                                                            24M                               Allradantrieb;
                                              235/40R18 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;           Frontantrieb;
                                                            24M                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     75 - 220 235/40R18 95 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;           12A; 51A; 573; 71C;
                                                            24M                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     PASSAT CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
3CC          e1*2001/116*0468*.. 100 - 147 235/40R18 91           11A; 21P; 22I; 24J; 24M     Limousine;
                                 100 - 220 235/40R18 95           11A; 21P; 22I; 24J; 24M     Allradantrieb;
                                           245/40R18 93           11A; 21B; 22B; 22H; 24J;    Frontantrieb;
                                                                  24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
13           e1*2001/116*0471*.. 90 - 147 225/40R18 88            51J                         Coupe; Frontantrieb;
                                          245/35R18 88            11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                 90 - 195 235/40R18 91                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                          245/40R18 93            11A; 22I; 24M               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.., 81 - 147 235/45R18 94           11A; 22I; 24M; 51J          Allradantrieb;
               e1*2007/46*0487*..
                                               235/50R18 97       11A; 22I; 24J; 24M          Frontantrieb;
                                               245/45R18 96       11A; 22I; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/45R18 99       11A; 22I; 24J; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0077-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48185
ANLAGE: 43 VW                                                       Radtyp: AVAG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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                                                                                                        Seite: 7 von 13
Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1T           DE*2007/46*0506*.., 75 - 125 235/40R18 91            11A; 24J; 24M               nur CrossTouran;
               e1*2001/116*0211*.,
               e1*2007/46*0357*..,
               e1*2007/46*0506*..
                                               245/40R18 93       11A; 22I; 22M; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
1T             DE*2007/46*0506*..,   66 - 103 215/40R18 89        11A; 24J; 24M; 5FM      nicht CrossTouran;
               e1*2001/116*0211*.,
               e1*2007/46*0357*..,
               e1*2007/46*0506*..
                                              235/40R18 91        11A; 24C; 24D; 367; 5GG     10B; 11B; 11G; 11H;
                                     66 - 110 215/40R18 89W       11A; 24J; 24M; 5FM          12A; 51A; 71C; 71K;
                                     66 - 125 225/40R18 92        11A; 24C; 24D               721; 725; 73C; 74A;
                                              235/40R18 95        11A; 24C; 24D; 367          74P

Verkaufsbezeichnung:     VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
3B           e1*95/54*0043*..,    66 - 110 225/40R18-88W 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; Kombi; Limousine;
             e1*98/14D0043*..,                           24M; 5FE                 Frontantrieb;
             e1*98/14*0043*..     66 - 142 225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                  74P
3B           e1*95/54*0043*..,    81 - 110 225/40R18-88W 11A; 21B; 22B; 22D; 24J; Kombi; Limousine;
             e1*98/14D0043*..,                           24M; 5FE                 Allradantrieb;
             e1*98/14*0043*..     81 - 142 225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 22D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                  74P
3BG          e1*2001/116*0157*.., 74 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24J; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*98/14*0157*..                            5FE                      12A; 51A; 573; 71C;
                                  74 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 24J; 367; 71K; 721; 725; 73C;
                                                         5FE                      74A; 74P
                                           225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 24J; 367
3BS          e1*2001/116*0173*.., 202      235/40R18 91 11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0173*..
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
3D           e1*2001/116*0189*.., 177          235/50R18          11A; 24J; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0189*..
                                               245/45R18 96                                   12A; 51A; 573; 71C;
                                               255/45R18 99       11A; 24J                    71K; 721; 725; 729;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 76U




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0077-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48185
ANLAGE: 43 VW                                                       Radtyp: AVAG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
7M           e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 235/40R18 95           11A; 21B; 22B; 22F; 22L; ab e1*98/14*0023*12;
               e1*98/14*0023*..                                   24C; 24D; 5HR            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P
7N             e1*2007/46*0401*..,   85 - 147 225/45R18 95        11A; 365                 Allradantrieb;
               e1*2007/46*0434*..
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                              73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0077-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48185
ANLAGE: 43 VW                                                       Radtyp: AVAG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
       Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0077-10-WIRD/N2
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.



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                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
     Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
     ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
     Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
     im Bereich der Radaußenseite ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
     Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
     im Bereich der Radaußenseite ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
     Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
     im Bereich der Radaußenseite ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                            Reifengröße:


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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                                                                                                        Seite: 12 von 13
                    Vorderachse:                          215/40 R18
                    Hinterachse:                          245/35 R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0077-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48185
ANLAGE: 43 VW                                                       Radtyp: AVAG
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




Nacharbeitsprofile siehe "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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