Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 36 VW Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TREP8KA45D5 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 02/11
71
TREP8SA45D5 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 02/11
71
TREP8SA45M5 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 03/10
71
TREP8SA45T57 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 06/10
1
TREP8SA45Y5 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 06/09
71
TREP8SA45571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 04/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1T; 1KM; 2K; 1K; 2KN; 1F; 1KP; 16; 3C; 3B
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 7M
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1T; 16; 2K; 2KN; 3B; 3C
170 Nm für Typ : 7M
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 205/55R16 91 11A; 245; 248 kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., Allradantrieb;
L320
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 205/55R16 91 11A; 24J; 5GG Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/55R16 94 11A; 24J; 5HI langer Radstand;
L320
215/55R16 93 11A; 24J; 24M; 5HA Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/55R16 91 11A; 22I; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/55R16 94 11A; 22I; 24J; 24M nur bis
L320
WV2ZZZ2K?8?05280
0;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/55R16 91 11A; 22I; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/55R16 94 11A; 22I; 24J; 24M ab
L320
215/55R16 93 VB0; 11A; 22H; 24J; 24M WV2ZZZ2K?8?05280
1;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; VB2
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/55R16 91 11A; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/55R16 94 11A; 24J; 24M ab
L320
215/55R16 93 11A; 22I; 24J; 24M WV2ZZZ2K?8?05280
1;
225/50R16 92 VB0; 11A; 22H; 24J; kurzer Radstand;
24M; 5GM Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; VB1
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 184 205/55R16 51G Cabrio;
215/55R16 51G Frontantrieb;
225/50R16 92 31P 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 169 205/55R16 90 Nur Golf 5; Nur bis
215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0242*24;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 205/50R16 91 11A; 21S; 245 Cabrio;
205/55R16 91 11A; 21S; 245 Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 21S; 24J; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16 89 11A; 21S; 245; 685 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 92 11A; 21T; 24J; 248; 26P; 721; 725; 729; 73C;
27H; 57T 74A; 74P; 76U
1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/55R16 91 11A; 22P; 24J; 24M Nur Golf 6; Ab
215/55R16 93 11A; 22H; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0242*25;
225/50R16 92 11A; 22H; 22Q; 24J; 24M Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 205/55R16 91 11A; 24J; 24M Nur Golf 6; Ab
e1*2007/46*0490*..
215/55R16 93 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0242*25;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M; 57T Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
1KM e1*2007/46*0492*.. 59 - 118 205/55R16 91 11A; 21P; 22M; 22P GOLF 6 (Variant);
215/55R16 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J ab
225/50R16 92 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; e1*2001/116*0328*15;
24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 Nur CrossGolf 6; Ab
215/55R16 93 11A; 21P; 22H; 22M e1*2001/116*0304*21;
225/50R16 92 11A; 21P; 22H; 22M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 Nur CrossGolf; Nur
215/55R16 93 11A; 21P; 22H; 22M; 24M bis
225/50R16 92 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; e1*2001/116*0304*13;
24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 36 VW Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/55R16 91 11A; 24J; 248 Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*..
215/55R16 93 11A; 22M; 24J; 248 e1*2001/116*0304*14;
225/50R16 92 11A; 21P; 22M; 24J; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 205/55R16 90 Nicht CrossGolf;
215/55R16 93 VF7; 11A; 22P; 24J Nur Golf Plus; Nur
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 103 195/55R16 87 51J Nur Jetta
195/60R16 89 51J (Stufenheck);
205/50R16 87 Frontantrieb;
205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 21P; 245; 248; 270 12A; 51A; 573; 71C;
225/45R16 89 11A; 270 71K; 721; 725; 729;
225/50R16 92 11A; 21P; 24J; 248; 270; 73C; 74A; 74P; 76U
57T
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/55R16 91 11A; 21P; 22M; 22P GOLF 6 (Variant);
215/55R16 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J ab
225/50R16 92 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; e1*2001/116*0328*15;
24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76U
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 205/55R16 91 11A; 21P; 22M; 22P GOLF 6 (Variant);
215/55R16 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J ab
225/50R16 92 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; e1*2001/116*0328*15;
24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 36 VW Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 91 11A; 21P; 22M; 22P GOLF (Variant); nur
215/55R16 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J bis
225/50R16 92 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; e1*2001/116*0328*14;
24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 90 11A; 21P; 22M; 22P JETTA (Limousine);
215/55R16 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C DE*2007/46*0547*.., 77 - 125 195/60R16 12R; 51G ab
e1*2001/116*0307*..,
e1*2007/46*0502*..,
e1*2007/46*0547*..
77 - 147 205/55R16 12A; 51G e1*2001/116*0307*24;
77 - 155 215/55R16 12A; 51G Kombi; Limousine;
225/50R16 92 11A; 12A; 22M; 22P Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 147 205/55R16 51G nur bis
215/55R16 51G e1*2001/116*0307*23;
225/50R16 92 11A; 22M; 22P Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T DE*2007/46*0506*.., 75 - 125 205/55R16 51G; 52J nur CrossTouran;
e1*2001/116*0211*.,
e1*2007/46*0357*..,
e1*2007/46*0506*..
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 76Z
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 36 VW Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/55R16 91 5GG nicht CrossTouran;
e1*2001/116*0211*.,
e1*2007/46*0357*..,
e1*2007/46*0506*..
66 - 125 205/55R16 91W 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 94 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 142 205/55R16 91 Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., Allradantrieb;
e1*98/14*0043*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 110 205/55R16 93 nicht Allradantrieb; 5HA; ab e1*98/14*0023*12;
e1*98/14*0023*.. 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 94 5HI; 51J 12A; 51A; 573; 71C;
66 - 150 195/60R16C 5HR; 51G; 56G 71K; 721; 725; 73C;
215/55R16 93 nicht Allradantrieb; 11A; 74A; 74P
22L; 24J; 5HA
215/55R16 95 11A; 22L; 24J; 5HR
225/50R16 11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
24M; 367; 53S
150 205/55R16 94 5HI; 51J; 52J
7M e1*93/81*0023*.., 66 - 128 205/55R16 93 5HA; 51J nur bis
e1*95/54*0023*.., 205/55R16 94 5HI; 5HJ; 51J e1*98/14*0023*11;
e1*98/14*0023*.. 215/55R16 VDO; 11A; 24M Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 24M; 5HA 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 VDP; 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 92 VDN; 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/55R16 95 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 74P
5HR; 54A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
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ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
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22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
(1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
31P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit automatischer
Niveauregulierungsanlage.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
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367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HJ) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1345kg.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
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5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türverkleidung (Überstand
über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen Schiebetüren.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
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VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VDO) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
VDP) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
VF7) Durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels oben in der Mitte des
vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere
Befestigungslasche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Nacharbeitsprofile siehe "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
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