Gutachten 366-0227-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 12 Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TREY8KA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 07/09 TREY8SA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 700 2141 07/09 TREY8SA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 07/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1KM; 3BS; 3B; 1K; 3BG; 16; 5N; 2KN; 13; 1F; 1KP; 1T; 3C; 7N; 2K; 3CC Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJAE Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 7M Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJA4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1T; 13; 16; 2K; 2KN; 3B; 3BG; 3BS; 3C; 3CC; 5N 140 Nm für Typ : 7N 170 Nm für Typ : 7M Verkaufsbezeichnung: CADDY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 205/50R17 93 11A; 24J; 24M; 5HA Nur Caddy Maxi; 2KN e1*2007/46*0217*.., 215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG langer Radstand; L320 225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG Frontantrieb; 225/45R17 94 11A; 24J; 24M; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/50R17 93 11A; 22I; 24J; 24M Nicht Caddy Maxi; 2KN e1*2007/46*0217*.., 215/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; 5GG nur bis L320 225/45R17 90 11A; 22I; 24J; 24M; 5GA WV2ZZZ2K?8?05280 0; 225/45R17 94 11A; 22I; 24J; 24M kurzer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 Verkaufsbezeichnung: EOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 147 215/45R17 87W Cabrio; 215/45R17 91 Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 22M; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 184 205/50R17 11A; 22M; 51G; 52J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 215/45R17 87W 11A; 22P; 24J; 24M; 5ET Nur Golf 6; Ab e1*2007/46*0490*.. 59 - 173 205/50R17 11A; 22H; 22P; 24J; 24M; e1*2001/116*0242*25; 51G Schrägheck; 215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 22H; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S 1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/50R17 89 11A; 22H; 22Q; 24J; Nur Golf 6; Ab 24M; 51J e1*2001/116*0242*25; 215/45R17 91 11A; 22H; 22P; 24J; 24M; Schrägheck; 51J Allradantrieb; 225/45R17 91 11A; 22H; 22Q; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S 1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 205/50R17 93 11A; 21T; 24J; 248; 26P; Cabrio; 27H Frontantrieb; 215/45R17 87W 11A; 21S; 24J; 26P; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 5ET 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 91 11A; 21S; 24J; 26P; 27H 721; 725; 729; 73C; 225/45R17 91 11A; 21T; 241; 246; 248; 74A; 74P; 76S 26P; 27H 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M; 51J Nur Golf 5; Nur bis 55 - 147 215/45R17 87W 11A; 22P; 24J; 24M; 5ET; e1*2001/116*0242*24; 51J Allradantrieb; 55 - 169 205/50R17 89W 11A; 22P; 24J; 24M; 51J Frontantrieb; 55 - 184 205/50R17 93 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; M+S 225/45R17 90 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 205/50R17 11A; 22H; 22Q; 24J; Nur Golf R (6er); 24M; 51G Ab 215/45R17 91 11A; 22H; 22P; 24J; 24M; e1*2001/116*0242*25; 51J Schrägheck; 225/45R17 91 11A; 22H; 22Q; 24J; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2007/46*0492*.. 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; GOLF 6 (Variant); 24M; 51J ab 215/45R17 87W 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; e1*2001/116*0328*15; 24M; 5ET; 51J Frontantrieb; 215/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 721; 725; 729; 73C; 24M 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Nur CrossGolf; Nur 24M bis 215/45R17 87 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0304*13; 24M; 5ET Frontantrieb; 215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 12A; 51A; 573; 71C; 24M 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 215/45R17 87 11A; 22P; 24J; 5ET; 51J Nicht CrossGolf; 55 - 125 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M; 51J Nur Golf Plus; Nur 215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 51J bis 225/45R17 90 11A; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21P; 22M; 24J; 248; Nur Golf Plus 6; Ab e1*2007/46*0491*.. 51J e1*2001/116*0304*14; 205/50R17 93 11A; 21P; 22M; 24J; 248; Frontantrieb; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 11A; 21P; 22M; 24J; 248; 12A; 51A; 573; 71C; 51J 71K; 721; 725; 73C; 225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22L; 24J; 74A; 74P; 76S 244 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M Nur CrossGolf 6; Ab 215/45R17 87 11A; 21P; 22H; 22M; 5ET e1*2001/116*0304*21; 215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 103 205/50R17 89 11A; 21P; 24J; 248; 270 Nur Jetta 215/45R17 91 11A; 21P; 245; 248; 270 (Stufenheck); 215/50R17 91 11A; 21B; 24J; 248; 260; Frontantrieb; 271 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 21P; 24J; 248; 270 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; GOLF (Variant); nur 24M; 51J bis 75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; e1*2001/116*0328*14; 24M Frontantrieb; 215/45R17 87W 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M 74P 1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; GOLF 6 (Variant); 24M; 51J ab 215/45R17 87W 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; e1*2001/116*0328*15; 24M; 5ET; 51J Allradantrieb; 215/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 51J 12A; 51A; 573; 71C; 225/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 71K; 721; 725; 729; 24M 73C; 74A; 74P 1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; GOLF 6 (Variant); 24M; 51J ab 215/45R17 87W 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; e1*2001/116*0328*15; 24M; 5ET; 51J Frontantrieb; 215/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 721; 725; 729; 73C; 24M 74A; 74P 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; JETTA (Limousine); 24M Frontantrieb; 215/45R17 87W 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 90 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 Verkaufsbezeichnung: PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C DE*2007/46*0547*.., 77 - 100 205/50R17 89 11A; 22P ab e1*2001/116*0307*.., e1*2007/46*0502*.., e1*2007/46*0547*.. 77 - 155 215/45R17 91 11A; 22P e1*2001/116*0307*24; 225/45R17 91 11A; 22P Kombi; Limousine; 77 - 220 205/50R17 11A; 22P; 51G Allradantrieb; 205/50R17 93 11A; 22P Frontantrieb; 225/45R17 91Y 11A; 22P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 205/50R17 89 11A; 22P nur bis 75 - 147 205/50R17 93 11A; 22P e1*2001/116*0307*23; 215/45R17 91 11A; 22P Kombi; Limousine; 225/45R17 91 11A; 22P Allradantrieb; 75 - 220 205/50R17 11A; 22P; 51G Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 22P 10B; 11B; 11G; 11H; M+S 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 220 205/50R17 M+S 12R; 51G; 52J Limousine; 225/45R17 91 12A; 52J Allradantrieb; M+S Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Z Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 118 205/50R17 89 51J Coupe; Frontantrieb; 215/45R17 87 57E; 681; 684 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 90 - 147 205/50R17 51G; 52J 721; 725; 73C; 74A; 225/45R17 51G 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: TIGUAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 147 215/60R17 96 51J Allradantrieb; e1*2007/46*0487*.. 225/55R17 97 11A; 24M; 51J Frontantrieb; 225/60R17 99 11A; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 Verkaufsbezeichnung: TOURAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1T DE*2007/46*0506*.., 75 - 125 205/50R17 91 11A; 24J; 52J nur CrossTouran; e1*2001/116*0211*., e1*2007/46*0357*.., e1*2007/46*0506*.. 225/45R17 91 11A; 24J; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 76Z 1T DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 5FM nicht CrossTouran; e1*2001/116*0211*., e1*2007/46*0357*.., e1*2007/46*0506*.. 215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG 12A; 51A; 71C; 71K; 66 - 125 205/50R17 93 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 215/45R17 91W 11A; 24J; 24M; 5GG 74P 225/45R17 11A; 24J; 24M; 51G 225/45R17 94 11A; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3B e1*95/54*0043*.., 81 - 92 225/45R17-90 11A; 22B; 24J Kombi; Limousine; e1*98/14D0043*.., 110 - 142 225/45R17-90W 11A; 22B; 24J Allradantrieb; e1*98/14*0043*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 3B e1*95/54*0043*.., 66 - 92 215/45R17 87 11A; 22B; 24J Kombi; Limousine; e1*98/14D0043*.., 225/45R17-90 11A; 22B; 24C; 24M Frontantrieb; e1*98/14*0043*.. 66 - 142 215/45R17 91 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 110 - 142 225/45R17-90W 11A; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 132 205/50R17 89W 5FM 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0157*.. 74 - 142 205/50R17 89Y 5FM 12K; 51A; 573; 71C; 205/50R17 93 71K; 721; 725; 73C; 225/45R17 91 74A; 74P 3BS e1*2001/116*0173*.., 202 205/50R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0173*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Z Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 225/45R17 94 11A; 22B; 22L; 24J; 24M; ab e1*98/14*0023*12; e1*98/14*0023*.. 5HI 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7M e1*93/81*0023*.., 66 - 128 225/45R17 94 11A; 22B; 24D; 24J; 5HI nur bis e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*11; e1*98/14*0023*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 7N e1*2007/46*0401*.., 85 - 125 225/45R17 94 Allradantrieb; e1*2007/46*0434*.. 85 - 147 225/45R17 94W Frontantrieb; 225/50R17 51G; 67F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26P) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 Vorderachse: 205/55R17 Hinterachse: 225/50R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. Nacharbeitsprofile siehe "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.