Gutachten 366-0073-10-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 15 VW Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TRE9K8KA3557 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2144 12/10
1
TRE9K8SA3557 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2144 12/10
1
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22L; 22Q; Cabrio;
24J; 24M Frontantrieb;
85 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 22L; 22Q; 721; 725; 73C; 74A;
24D; 24J 74P
85 - 184 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L; 22Q;
24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf R (6er);
24D; 51J Ab
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22Q; 24C; e1*2001/116*0242*25;
24D Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 24C; 24D Nur Golf 5; Nur bis
235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 24C; 24D; e1*2001/116*0242*24;
5ET Allradantrieb;
55 - 169 235/35R19 87Y 11A; 21B; 22F; 24C; 24D; Frontantrieb;
5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 184 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 15 VW Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 103 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf 6; Ab
24D e1*2001/116*0242*25;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22Q; 24C; Schrägheck;
24D Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R19 88 11A; 21T; 24C; 244; 247; Cabrio;
26B; 26N; 27F Frontantrieb;
235/35R19 87W 11A; 21T; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F; 5ET 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf 6; Ab
e1*2007/46*0490*.. 24D; 5ET e1*2001/116*0242*25;
59 - 155 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 22Q; 24C; Schrägheck;
24D Frontantrieb;
59 - 173 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22F; 22Q; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22Q; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D 74P
1KM e1*2007/46*0492*.. 59 - 118 225/35R19 88 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; GOLF 6 (Variant);
24C; 24D ab
235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; e1*2001/116*0328*15;
24C; 24D Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/35R19 88 11A; 21B; 22F; 24C; Nicht CrossGolf;
24M; 5FE Nur Golf Plus; Nur
235/35R19 87 11A; 21B; 22F; 24C; 24D; bis
5ET e1*2001/116*0304*13;
55 - 125 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 24C; Frontantrieb;
24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22L; 24J; Nur CrossGolf; Nur
24M; 5FE bis
235/35R19 87 11A; 21B; 22F; 22L; 24J; e1*2001/116*0304*13;
24M; 5ET Frontantrieb;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 15 VW Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 22L; 24C; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 244; 5FE e1*2001/116*0304*14;
235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 22L; 24C; Frontantrieb;
244; 247; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L; 24C; 12A; 51A; 573; 71C;
244; 247 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22L; 24J; Nur CrossGolf 6; Ab
248; 5FE e1*2001/116*0304*21;
235/35R19 87 11A; 21B; 22F; 22L; 24J; Frontantrieb;
248; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L; 24J; 12A; 51A; 573; 71C;
248 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 103 225/35R19 88 11A; 21B; 24C; 244; 247; Nur Jetta
260; 272 (Stufenheck);
235/35R19 91 11A; 21B; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
261; 273 10B; 11B; 11G; 11H;
245/30R19 89 11A; 21B; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 573; 71C;
262; 273 71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; JETTA (Limousine);
24C; 24D Frontantrieb;
235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; GOLF (Variant); nur
24C; 24D bis
235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; e1*2001/116*0328*14;
24C; 24D Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 225/35R19 88 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; GOLF 6 (Variant);
24C; 24D ab
235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; e1*2001/116*0328*15;
24C; 24D Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 15 VW Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 225/35R19 88 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; GOLF 6 (Variant);
24C; 24D ab
235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; e1*2001/116*0328*15;
24C; 24D Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C DE*2007/46*0547*.., 77 - 125 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; 21P; ab
e1*2001/116*0307*.., 22M; 22Q; 245; 248; 5FE e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0502*..,
e1*2007/46*0547*..
77 - 155 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; 21P; Kombi; Limousine;
22M; 22Q; 245; 248; 5FE Allradantrieb;
235/35R19 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 241; Frontantrieb;
244; 246 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 220 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 22Q; 241; 12A; 51A; 573; 71C;
244; 246 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; 21P; nur bis
22M; 22Q; 24J; 24M; 5FE e1*2001/116*0307*23;
75 - 147 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; 21P; Kombi; Limousine;
22M; 22Q; 24J; 24M; 5FE Allradantrieb;
235/35R19 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 220 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 12A; 51A; 573; 71C;
24M 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 147 235/35R19 91 11A; 21P; 22H; 22I; 24J; Limousine;
24M Allradantrieb;
100 - 220 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22H; 22I; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 89Y 11A; 21N; 21P; 22H; 22I; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 147 225/35R19 88 51J Coupe; Frontantrieb;
235/35R19 87 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 89 11A; 22I; 24M 12A; 32I; 51A; 71C;
90 - 195 235/35R19 91Y 71K; 721; 725; 73C;
245/35R19 93 11A; 22I; 24M 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 15 VW Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 147 235/40R19 92 11A; 22I; 24M; 51J Allradantrieb;
e1*2007/46*0487*..
245/40R19 94 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
245/45R19 98 11A; 22I; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T DE*2007/46*0506*.., 75 - 125 235/35R19 91 11A; 24J; 24M nur CrossTouran;
e1*2001/116*0211*.,
e1*2007/46*0357*..,
e1*2007/46*0506*..
245/35R19 93 11A; 22I; 22M; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
1T DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 235/35R19 91 11A; 21Q; 24C; 24D; 367; nicht CrossTouran;
e1*2001/116*0211*., 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0357*..,
e1*2007/46*0506*..
66 - 125 235/35R19 91W 11A; 21Q; 24C; 24D; 367; 12A; 51A; 71C; 71K;
5GG 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 81 - 110 225/35R19 88W 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 24M; 367; 5FE Allradantrieb;
e1*98/14*0043*.. 81 - 142 225/35R19 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 367; 53S 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24M; 5FE 74P
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 110 225/35R19 88W 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 24M; 367; 5FE Frontantrieb;
e1*98/14*0043*.. 66 - 142 225/35R19 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 367; 53S 12A; 32I; 51A; 71C;
225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 71K; 721; 725; 73C;
24M; 367; 5FE 74A; 74P
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 110 225/35R19 88W 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; Kombi; Frontantrieb;
e1*98/14D0043*.., 24M; 367; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0043*.. 66 - 142 225/35R19 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M; 367; 53S 721; 725; 73C; 74A;
225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 74P
24M; 367; 5FE
3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 125 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 367; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0157*..
74 - 142 225/35R19 11A; 21B; 22F; 367; 53S 12A; 51A; 573; 71C;
225/35R19 88Y 11A; 21B; 22F; 367; 5FE 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3BS e1*2001/116*0173*.., 202 235/35R19 91 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0173*..
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3D e1*2001/116*0189*.., 177 245/40R19 98 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0189*..
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N1
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21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen
"Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des
geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N1
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
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5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Nacharbeitsprofile siehe "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.