Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten 366-0020-05-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46084
ANLAGE: 13 VW                                                          Radtyp: AWL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                 Stand: 21.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 1 von 5

Fahrzeughersteller                           : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                          Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                    Mitten Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                         loch   werkstoff       Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung         (mm)                   last     umf.      Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                 (kg)     (mm)      datum
AWL6571             LK100 ET40                     Ø 57.1/Ø 60.1              57,1                 560    1975      01/04
AWL6571             LK100 ET40                     Ø 57.1/Ø 60.1              57,1                 565    1960      01/04


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJV2
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..         40 - 55    185/55R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/50R15 82                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                    195/55R15 85                                725; 73C; 74A; 74P
                                                    205/45R15 81
                                                    205/50R15 86      11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15                  51G                       BORA(Limousine);
               e1*96/79*0071*..,
               e1*98/14*0071*..
                                                    205/60R15         51G                       GOLF VARIANT;
                                                                                                BORA
                                                                                                VARIANT;
                                                                                                Allradantrieb;
                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                                MBD
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15                51G                       GOLF; Limousine;
               e1*96/79*0071*..,
               e1*98/14*0071*..
                                                    205/60R15         51G                       Allradantrieb;
                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                                MBD




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-05-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46084
ANLAGE: 13 VW                                                     Radtyp: AWL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 5
Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*..., 55 - 110 195/65R15-91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0106*..,
               e1*98/14*0106*..
                                              205/60R15-91                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76Q

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
1Y           e1*2001/116*0205*. 55 - 110 195/65R15 91                                       Cabrio;
                                         205/60R15 91                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76Q

Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*..    51 - 77   185/55R15 82      5DK                         Nur CrossPolo;
                                              185/60R15 84                                  Schrägheck;
                                              195/50R15 82      5DK                         Frontantrieb;
                                              195/55R15 85                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86      11A; 21P                    12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/55R15 88      11A; 21P                    725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76Q
6R             e1*2001/116*0510*.., 44 - 77   185/55R15 82      5DK                         Nicht Cross Polo;
               e1*2007/46*0486*..
                                              185/60R15 84                                  Schrägheck;
                                              195/50R15 82      5DK                         Frontantrieb;
                                              195/55R15 85                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86      11A; 21P; 248               12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/55R15 88      11A; 21P; 248               725; 73C; 74A; 74P;
                                    132       185/60R15 84      52J                         76Q; MBD
                                              M+S
                                              195/50R15 82      5DK; 52J
                                              M+S
                                              195/55R15 85H     52J
                                              M+S
                                              205/50R15 86      11A; 21P; 248; 52J
                                              205/55R15 88      11A; 21P; 248; 52J

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 77     185/55R15 82                                  nicht Polo-Fun;
               e1*98/14*0174*...
                                             195/50R15 82       11A; 24M                    nicht Polo-Cross;
                                             205/45R15 81       5DV                         Stufenheck;
                                    40 - 96 195/55R15 85        11A; 24M                    Schrägheck;
                                    96 - 110 185/55R15          51G; 52J                    10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                            11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76Q; 915; SC4




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-05-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46084
ANLAGE: 13 VW                                                     Radtyp: AWL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 5
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-05-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46084
ANLAGE: 13 VW                                                     Radtyp: AWL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 5
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
MBD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
     (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-05-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46084
ANLAGE: 13 VW                                                     Radtyp: AWL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 5
      3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
      eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
      B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen