Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten 366-0089-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 47 VW                                                          Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                 Stand: 21.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                             Seite: 1 von 7

Fahrzeughersteller                           : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                          Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                    Mitten Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                         loch   werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung         (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
OFRL6GP3857         PCD100 ET38                    Ø60.1 Ø57.1                57,1    Kunststoff    625     1990     06/09
1
OFRL6MA3857         PCD100 ET38                    Ø60.1   Ø57.1              57,1    Kunststoff     625     1990 06/09
1


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel Nr. ZJV2
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm für Typ : 1H; 1HX0; 1HX0F; 1HX1
                                               120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..         40 - 55    185/55R15 82                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/50R15 82                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    195/55R15 85                                   721; 73C; 74A; 74P
                                                    205/45R15 81
                                                    205/50R15 86      11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen           Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15                  51G                          GOLF; Limousine;
               e1*96/79*0071*..,
               e1*98/14*0071*..
                                                    205/60R15         51G                          Allradantrieb;
                                                    225/55R15-92      Allradantrieb; 11A; 22F;     Frontantrieb;
                                                                      24J; 24M; 367                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    225/55R15-92      Frontantrieb; 11A; 22F;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      24J; 24M; 367; 686           721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                   76Q
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15                51G                          BORA(Limousine);
               e1*96/79*0071*..,
               e1*98/14*0071*..
                                                    205/60R15         51G                          GOLF VARIANT;
                                                                                                   BORA
                                                                                                   VARIANT;
                                                                                                   Allradantrieb;
                                                                                                   Frontantrieb;
                                                                                                   10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                   51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                   73C; 74A; 74P; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 47 VW                                                     Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 7
Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*..., 55 - 110 195/65R15-91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0106*..,
               e1*98/14*0106*..
                                              205/60R15-91      11A; 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/55R15-92      11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 721; 73C; 74A; 74P;
                                                                367; 686                 76Q
9C             e1*2001/116*0106*..., 55 - 110 195/65R15-91      11A; 12M; 22I            Reifen mit
               e1*97/27*0106*..,
               e1*98/14*0106*..
                                                                                            Schneeketten;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
1Y           e1*2001/116*0205*. 55 - 110 195/65R15 91           11A; 22B; 24J; 24M       Cabrio;
                                         205/60R15 91           11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/55R15 92           11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                367; 686                 721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q

Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*..    51 - 77   185/55R15 82      12R; 5DK                    Nur CrossPolo;
                                              185/60R15 84      12R                         Schrägheck;
                                              195/50R15 82      12A; 5DK                    Frontantrieb;
                                              195/55R15 85      12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86      11A; 12A; 21P; 22I          51A; 71C; 71K; 721;
                                              205/55R15 88      11A; 12A; 21N; 21P; 22I     73C; 74A; 74P; 76Q
6R             e1*2001/116*0510*.., 44 - 77   185/55R15 82      5DK                         Nicht Cross Polo;
               e1*2007/46*0486*..
                                              185/60R15 84                                  Schrägheck;
                                              195/50R15 82      5DK                         Frontantrieb;
                                              195/55R15 85                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86      11A; 21P; 248               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/55R15 88      11A; 21N; 21P; 248          721; 73C; 74A; 74P;
                                    132       185/60R15 84      52J                         76Q
                                              M+S
                                              195/50R15 82      5DK; 52J
                                              M+S
                                              195/55R15 85H     52J
                                              M+S
                                              205/50R15 86      11A; 21P; 248; 52J
                                              205/55R15 88      11A; 21N; 21P; 248; 52J

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  66 - 110 195/50R15               51G                         Limousine;
1HX0         F804                       215/45R15               56D; 631                    Frontantrieb;
                               66 - 128 185/55R15               51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/50R15               11A; 22B; 51G               12A; 51A; 71C; 71K;
                               128      215/45R15               56D; 63M                    721; 73C; 74A; 74P


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 47 VW                                                     Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  140    185/55R15                 51G; 52J                    Limousine;
1HX1         G156                     205/50R15                 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;    Allradantrieb;
                                                                51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74P
1HX0F          F894                  66 - 85   185/55R15        51G; 52J                    Schrägheck;
                                               195/50R15        51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/50R15        11A; 22B; 51G               12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/45R15        56D; 631                    721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 77      185/55R15 82                                 nicht Polo-Fun;
               e1*98/14*0174*...
                                              195/50R15 82      11A; 24M                    nicht Polo-Cross;
                                              205/45R15 81      11A; 24M; 5DV               Stufenheck;
                                     40 - 96 195/55R15 85       11A; 24M                    Schrägheck;
                                              205/50R15 86      11A; 24J; 24M               10B; 10S; 11B; 11G;
                                     96 - 110 185/55R15         51G; 52J                    11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                            71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76Q; 915; SC4
9N             e1*2001/116*0174*..   40 - 77   185/60R15        51G; 52J                    Polo-Fun; Polo-
                                                                                            Cross;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76Q; 76Z; 915; SC4
9N             e1*2001/116*0174*.., 40 - 110 185/55R15          12M; 51G                    Reifen mit
               e1*98/14*0174*...
                                                                                            Schneeketten; nicht
                                                                                            Polo-Fun; nicht
                                                                                            Polo-Cross;
                                                                                            Stufenheck;
                                                                                            Schrägheck;
                                                                                            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                            11H; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76Q; 915; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 47 VW                                                     Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 7
       ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 47 VW                                                     Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 7
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56D) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
                 Hersteller:                           Typ:
                 BRIDGESTONE                           S-01
                 DUNLOP                                SP Sport 2000, D40
                 CONTINENTAL                           CZ 91
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 47 VW                                                     Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 7
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
     BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
     GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63M) Es darf nur folgendes Reifenfabrikat verwendet werden:
                  Hersteller:                          Typ:
                  DUNLOP                               D40
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/60R15
                    Hinterachse:                          225/55R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 47 VW                                                     Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 7
      eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
      B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen